Stiftung Sparkasse Krems

Stiftungszweck

Verlässliche Investition in der Region

Was unterscheidet Sparkassen von anderen Bankinstituten? Der Gemeinwohlauftrag, der bereits mit der Gründung der ersten Sparkassen festgeschrieben und seitdem gelebt worden ist. Die moderne Rechtsform der Stiftung ermöglicht es Sparkassen heute, diesem Gemeinwohlauftrag nachzukommen.

So steht die Stiftung Sparkasse Krems für die Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung der Region. Sie ist Impulsgeber für die Entwicklung der regionalen und gesellschaftspolitischen Infrastruktur. Die Stiftung ist als Eigentümerin mit der KREMSER BANK UND SPARKASSEN AG eng verbunden. Dabei verwaltet bzw. vertritt der Stiftungsvorstand die Interessen der Stiftung und sorgt gleichzeitig für die Erfüllung des Stiftungszwecks. 

Stiftungsvorstand

Geschichte

Aus der Geschichte: Kern der Gemeinnützigkeit

„Was zählt, sind die Menschen“ ist kein Subclaim, sondern eine Haltung. Begonnen bei der Gründung unserer Sparkasse. Gelebt noch heute durch unsere Mitarbeiter.

Die Stiftung Sparkasse Krems steht in einer engen Beziehung zum Geschäftsgebiet der KREMSER BANK. Was der Region und den Menschen als Fördermitteln durch die Stiftung zur Verfügung gestellt wird, muss in der KREMSER BANK erwirtschaftet werden. Dieses einzigartige Bankenmodell hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist immer noch zukunftsweisend. Der Grundstein dafür wurde 1844 mit dem Sparkassen-Regulativ gelegt. Im Wandel der Zeit wurden Sparkassen von reinen Humanitätsanstalten zu Geldanstalten humanitären Charakters. Daran hält man noch heute fest.

Förderpreis

Aus der Region. Für die Region.

Die Stiftung Sparkasse Krems unterstützt seit ihrer Gründung unterschiedlichste Initiativen und Projekte in der Region. Der Förderpreis untermauert diese Ambitionen. Er besticht durch sein Miteinbeziehen der Bürgerinnen und Bürger und die Überzeugung, dass gelebtes Engagement in der Region auch honoriert gehört.

Gesamtdotierung: EUR 100.000
Der jährliche Förderpreis wird seit dem Jahr 2013 ausgeschrieben. So ist der Fördertopf erneut mit insgesamt 100.000 Euro dotiert.

Die Einreichfrist für den Förderpreis 2025 ist mit 30.11.2025 abgelaufen. Aktuell sind keine Einreichungen mehr möglich. Alle Informationen zum Förderpreis 2026 folgen.

Hinweis zu Spendenbegünstigung:

Mit der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes im Jahr 2024 wurde allen gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit gegeben, potentiell in die Spendenbegünstigung aufgenommen zu werden. Dies umfasst u.a. die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur. Sollten Sie die Möglichkeit für Ihre Institution bzw. Verein in Betracht ziehen, finden Sie hier alle Informationen zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen und zum Verfahren für die Erlangung der Spendenbegünstigung: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/spendenbeguenstigung-neu.html#was-versteht-man-unter-spendenbeguenstigung--0-1

 

Das war die Förderpreisgala 2025

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