Über uns

Sparkasse Salzkammergut

Aus der Region, für die Region. Mit Innovation und Tradition.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, dass Sie die Website der Sparkasse Salzkammergut AG geöffnet haben. Mit unserem Portal möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben sich einerseits über unsere Sparkasse genauer zu informieren, andererseits sind wir aber auch bemüht Ihnen auf unserer Website wichtige bzw. nützliche Informationen, die mit dem Geldleben zusammen hängen, zu bieten.

Die Sparkasse Salzkammergut AG ist das größte selbständige Bankinstitut im Salzkammergut. Das gesamte Aktienpaket und damit 100 % Anteil an der Aktiengesellschaft der Sparkasse besitzt die Sparkasse Bad Ischl Privatstiftung. Es gibt somit keine wie immer geartete Beteiligung einer anderen oder größeren Bank. Jede Entscheidung die für unsere Kunden getroffen wird liegt in unseren Händen und gibt uns die notwendige Flexibilität auf Kundenwünsche oder Marktentwicklungen relativ rasch zu antworten. Damit haben Sie als Kunde der Sparkasse Salzkammergut einerseits den Vorteil einer Bank mittlerer Größe mit allen notwendigen erbindungen und Vorteilen zur gesamten österreichischen Sparkassen Gruppe inkl. Erste Bank und andererseits eine Struktur wo der Kontakt zum Kunden noch sehr gut gelebt werden kann und wo die Entscheidungen noch in der Region für die Bevölkerung unserer Region getroffen werden.

Unser Ziel ist es mit unserer Arbeit unseren Kunden bestes Service zu bieten und nachhaltige gute Kundenbeziehung zu leben. Dazu ist es notwendig dass wir in dem einen oder anderen Punkt auch etwas anders agieren bzw. reagieren als manch andere Bank. Unsere Strategie beinhaltet deswegen auch im Besonderen die beiden Worte „Besser und Anders“.

Nehmen Sie sich die Zeit um wichtige Angelegenheiten aus unserer Website, die Sie betreffen oder die für Sie interessant sein könnten, durch zu sehen. Nehmen Sie Kontakt mit einem/r unserer Kundenbetreuer/innen auf und teilen Sie Ihr Anliegen mit. Wir haben alle unsere Mitarbeiter/innen bestmöglich ausgebildet um Sie in Ihren Wünschen, Vorstellungen oder Lebenslagen bestens unterstützen zu können.


Mag. Peter Rutzendorfer und Andreas Mayrhofer
Ihr Vorstand der Sparkasse Salzkammergut

Geschichte

Unser Geschäftsbericht

 

Verantwortung

Der Gründungsgedanke der Sparkassen:

Gemeinwohlorientierung

Was die Sparkassen einzigartig macht, ist ihre Gründungsidee: Für sie steht nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Erfüllung von Aufgaben für die Gesellschaft in der Gründungsurkunde. Die Sparkassen wurden vor beinahe 200 Jahren (die erste in Vereinsform der 1819 gegründeten Erste österreichische Spar-Casse) als Art der Selbsthilfe von verantwortlichen Bürgern gegründet, um allen Bevölkerungsschichten, auch weniger begüterten, die finanzielle Eigenvorsorge zu ermöglichen. Der Sparkassengedanke bedeutet somit letztlich Schutz und Fürsorge für alle.

Die Sparkassen sind mit rund 21.2 Mio. Euro jährlich aktive Förderer des kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens in ihren jeweiligen Regionen. Ihre starke regionale Verankerung bewirkt ihre Nähe zu den Menschen. Diese Nähe schafft  Vertrauen, ist aber auch Auftrag und Verpflichtung. Für die österreichischen Sparkassen stehen die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden im Mittelpunkt.

Die Sparkassengruppe besteht aus den 46 Bundesländersparkassen, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, der Zweite Wiener Vereins-Sparcasse und der Erste Group Bank AG als Holdinggesellschaft. Erste Bank und die Sparkassen bilden ein flächendeckendes Netz von über 1.100 Zweigstellen in allen Bundesländern. Die 49 Mitglieder der Sparkassengruppe sind in sieben Landesverbänden organisiert. Insgesamt betreuen die Sparkassen österreichweit über 3,4 Mio. Kunden.

Regionale Bindung

Die Sparkassen in Österreich unterscheiden sich von anderen Sektoren der Kreditwirtschaft durch ihre Verankerung in der regionalen Wirtschaft, vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben, durch ihre enge Bindung an die Gemeinden, durch ihr hohes Engagement bei Freien Berufen sowie Privatkunden, unter anderem bei der Finanzierung von Wohnvorhaben und vor allem durch ihre hohe Corporate Social Responsibility gegenüber ihren Kunden, ihren Mitarbeitern und der Bevölkerung.

Und weil die Aufgaben der Sparkassen nicht nur der soziale Aspekt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung und die Bereitstellung der Infrastruktur gehören, entwickelten sich die Sparkassen zu modernen Finanzdienstleistern. Sie sammeln Einlagen vor Ort ein und geben sie als Kredite für die regionale Wirtschaft weiter. Dadurch sind die Sparkassen fest in ihrer Region verwurzelt. Das verbindet sie auch mit der Bevölkerung und der Wirtschaft vor Ort.

Die Dezentralität der Sparkassen ist heute ein besonders stabilisierendes Element. Die breit gestreute Veranlagung und das dezentrale Risikomanagement sorgen heute dafür, dass immer noch ausreichend Liquidität für die regionale Wirtschaft vorhanden ist. Als selbständige Institute fällen sie ihre Entscheidungen vor Ort und schneller als in komplexen Firmengebilden möglich wäre. Aus dieser Nähe zum Markt entstehen Kundenkenntnis und gegenseitiges Vertrauen. Und genau das ist die wichtigste Basis für Finanzgeschäfte der Sparkassen.

Unsere Rechtsform

Sparkassenrecht – Organe der Sparkassen

Organe der Sparkassen sind nach aktienrechtlichem Vorbild der Vorstand und der Sparkassenrat.

Der Vorstand ist Geschäftsführer und Vertreter der Sparkasse, besteht aus 2 - 7 Mitgliedern und wird für höchstens 5 Jahre vom Sparkassenrat bestellt. Wiederholte Bestellungen sind zulässig und üblich.

Der Sparkassenrat (in Sparkassen Aktiengesellschaften der Aufsichtsrat) übt die Kontrolle über den Vorstand aus, hat jedoch keinerlei Geschäftsführungskompetenz. Er besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens 3 weiteren Mitgliedern sowie den vom Betriebsrat entsendeten Mitgliedern (in fast allen Sparkassen ein Drittel der Gesamtzahl). Die Haftungsgemeinde darf bei Gemeindesparkassen maximal ein Drittel der Mitglieder stellen. Die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder darf 30 nicht übersteigen.

Der Vorsitzende des Sparkassenrates ist bei Gemeindesparkassen grundsätzlich der Bürgermeister oder ein anderes Gemeinderatsmitglied der Haftungsgemeinde, bei Vereinssparkassen der Vereinsvorsteher. Die weiteren Mitglieder werden bei Gemeindesparkassen vom Gemeinderat, bei Vereinssparkassen von der Vereinsversammlung gewählt.

Vereinssparkassen und Gemeindesparkassen

Vereinssparkassen wurden von Sparkassenvereinen gegründet, der Sparkassenverein hat jetzt nur mehr die Aufgabe der Sicherung des organisatorischen Bestandes dieser Sparkasse. Organe des Sparkassenvereins sind die Vereinsversammlung und der Vereinsvorsteher. Die Vereinsmitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkassen.

Gemeindesparkassen wurden von einer oder mehreren Gemeinden unter deren Haftung gegründet. Diese Gemeinde(n) haftet/n für alle Verbindlichkeiten als Ausfallsbürge(n) im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Für neue Verpflichtungen unterliegt die Ausfallshaftung einer Fristenregelung. Die wesentliche Aufgabe der Gemeinde(n) ist wie beim Sparkassenverein die organmäßige Besetzung des Aufsichtsorgans (Sparkassenrat bzw. Aufsichtsrat).

Sparkassenaufsicht

Die bisherigen Aufsichtsregelungen wurden durch ein neues Finanzmarktaufsichtsgesetz teilweise novelliert, das am 1. April 2002 in Kraft trat. An die Stelle des Bundesministers für Finanzen tritt eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die nach dem BWG die Einhaltung aller Vorschriften überwachen und Missständen entgegentreten muss. Die neue Behörde (bisher der Finanzminister) kann Auskünfte über Geschäftsfälle verlangen und Prüfungen veranlassen. Weiters genehmigt sie/er die Satzungen und die Satzungsänderungen sowie allfällige Fusionen und ist für die Aufsicht über den Sparkassen-Prüfungsverband zuständig.

Weitere Informationen über uns

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