Wertpapiere und Steuern in Österreich

KESt und Verlustausgleich

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei Unsicherheit, ob oder wie Gewinne und Verluste aus Wertpapieren versteuert werden müssen, empfehlen wir, eine Steuerberatung aufzusuchen. Das Geldanlegen in Wertpapiere ist mit Risiken verbunden.

“Geld in Wertpapiere anlegen ist etwas für Reiche und viel zu kompliziert. Und mit Steuern bei Wertpapieren kennt sich auch niemand aus.”

Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig. Doch wer gut informiert ist, kann Chancen und Risiken besser einschätzen und bei der Finanzplanung fundierte Entscheidungen treffen. Selbst das Thema Steuern lässt sich mit den richtigen Grundlagen gut überblicken. In diesem Beitrag informieren wir über die Kapitalertragsteuer (KESt), den Verlustausgleich, wann sich die Bank um den Abzug und die Abfuhr der Kapitalertragsteuer (KESt) kümmert und in welchen Fällen Anleger:innen selbst tätig werden müssen.  

Was ist die Kapitalertragsteuer (KESt)

Verschiedene Anlagen bergen verschiedene Chancen und Risiken auf Gewinne und Verluste, doch alle Anlagen unterliegen in Österreich bestimmten steuerlichen Regeln. 

In Österreich gibt es eine Steuer auf Kapitalerträge, das sind Gewinne aus Geldanlagen, wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Wertpapieren. Diese Steuer heißt Kapitalertragsteuer (KESt). Als Kapital bezeichnet man das Geld, das eine Investor:in angelegt oder Sparer:in eingezahlt hat. Der Kapitalertrag ist der “Ertrag”: das zusätzliche Geld, das man verdient hat, wenn man bei einem Verkauf Gewinne erzielt oder Zinsen oder Dividenden erhalten hat. 

In Österreich zieht die Bank die KESt bei Kapitalerträgen wie Zinsen, ausländischen Dividenden und Kursgewinnen ab und zahlt sie an das Finanzamt. Das bedeutet, dass man die Steuer nicht selbst an das Finanzamt abführen muss. 
 
Da die KESt dem Prinzip der Enbesteuerung folgt, ist mit der Abfuhr durch die Bank in vielen Fällen die Steuerpflicht abgegolten und man muss die Kapitalerträge in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Wie immer gibt es jedoch Ausnahmen: Wann das nicht der Fall ist, erfahren wir noch. 

Was ist die Kapitalertragsteuer (KESt)

Verschiedene Anlagen bergen verschiedene Chancen und Risiken auf Gewinne und Verluste, doch alle Anlagen unterliegen in Österreich bestimmten steuerlichen Regeln. 

In Österreich gibt es eine Steuer auf Kapitalerträge, das sind Gewinne aus Geldanlagen, wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Wertpapieren. Diese Steuer heißt Kapitalertragsteuer (KESt). Als Kapital bezeichnet man das Geld, das eine Investor:in angelegt oder Sparer:in eingezahlt hat. Der Kapitalertrag ist der “Ertrag”: das zusätzliche Geld, das man verdient hat, wenn man bei einem Verkauf Gewinne erzielt oder Zinsen oder Dividenden erhalten hat. 

In Österreich zieht die Bank die KESt bei Kapitalerträgen wie Zinsen, ausländischen Dividenden und Kursgewinnen ab und zahlt sie an das Finanzamt. Das bedeutet, dass man die Steuer nicht selbst an das Finanzamt abführen muss. 
 
Da die KESt dem Prinzip der Enbesteuerung folgt, ist mit der Abfuhr durch die Bank in vielen Fällen die Steuerpflicht abgegolten und man muss die Kapitalerträge in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Wie immer gibt es jedoch Ausnahmen: Wann das nicht der Fall ist, erfahren wir noch. 

Achtung: Bei der Nutzung von Online-Brokern müssen Anleger:innen in vielen Fällen selbst aktiv werden, denn diese führen die KESt für Anleger:innen nicht immer ab. In diesem Fall sind Anleger:innen selbst für alle Aspekte der Versteuerung verantwortlich. Teilweise verwenden diese Broker auch den Begriff "Steuerleicht", der mit "einfach" verwechselt wird. Dort kann manuell ein Steuerreport angefordert werden und dieser muss dann in den Steuerausgleich eingebracht werden.

  • Veräußert man Aktien mit einem Kursgewinn, wird die KESt bei Veräußerung automatisch durch die Bank abgezogen und abgeführt.

  • Die KESt auf Inlandsdividenden wird sofort vom Emittenten (der Aktiengesellschaft) an die österreichische Finanzverwaltung abgeführt.

  • Bekommt man Zinsen auf Sparbücher oder Konten, wird die KESt automatisch durch die Bank abgezogen und abgeführt.

  • „Endbesteuerung“ (bei vielen Online-Brokern auch als „steuereinfach“ bezeichnet) bedeutet, dass österreichische Banken in diesem Zusammenhang alle steuerlichen Pflichten für ihre Kund:innen übernehmen. Man muss sich also nicht selbst um die Versteuerung seiner Erträge in der Steuererklärung kümmern. Die Bank behält die KESt automatisch ein und führt diese ab.  

  • Achtung: Bei Online-Brokern ist dies nicht immer der Fall. In der Regel muss man sich selbst um die Versteuerung kümmern, indem man seine Einkünfte aus Wertpapiergeschäften in der Steuererklärung angibt.

Für welche Produkte gilt die KESt in welcher Höhe? 

Die KESt in Österreich wird mit Stand 1.1.2025 mit folgenden Sätzen auf folgende Kapitalerträge erhoben:


25 % Steuer auf

Wie Österreich wohnt

  • Zinsen aus Spareinlagen und Geldeinlagen auf Sparkonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Guthaben auf Girokonten und nicht verbrieften Forderungen gegenüber Banken
  • Zinsen aus Anleihen
  • Veräußerungsgewinne aus Anleihen unterliegen der Kursgewinnbesteuerung (Tarif 27,5 %)

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27,5 % Steuer auf Kapitalerträge aus Wertpapieren und anderen Anlagen: 

  • Dividenden aus Aktien und GmbH-Beteiligungen

  • Veräußerungsgewinne aus Aktien 

  • Veräußerungsgewinne aus ETFs

  • Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Investmentfonds

  • Erträge aus verbrieften Derivaten (wie zum Beispiel Indexzertifikate) und

  • Einkünfte aus dem Trading mit Kryptowährungen, die nach dem 1.3.2021 erworben wurden

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Wie man mit dem KESt-Verlustausgleich Steuern sparen kann

Wenn man Wertpapiere verkauft, erzielt man dabei entweder Gewinne oder Verluste. Auf Gewinne muss man bei der Veräußerung (Verkauf) KESt zahlen. Auch wenn Anleger:innen Gewinne fast immer lieber sind, können bei Steuern manchmal auch Verluste aus Wertpapiergeschäften eine nützliche Rolle spielen. 

Erzielt man im selben Jahr realisierte, heißt durch den Verkauf tatsächlich vorhandene Gewinne oder Verluste und nicht nur am Depotwert, kann man womöglich einen Teil der Steuer auf Gewinne zurückholen. Das nennt man Verlustausgleich. Der Verlustausgleich ist eine steuerliche Regelung. Damit kann man Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen und auch laufenden Einkünften (Zinsen und Dividenden aus Wertpapiergeschäften) verrechnen und weniger Steuern zahlen. 

So funktioniert es: Die Verluste werden von den Gewinnen und laufenden Einkünften (Zinsen und Dividenden aus Wertpapiergeschäften) abgezogen. Man zahlt nur auf den verbleibenden Betrag Steuern, die Steuerlast kann allerdings nie negativ werden.

Ein Verlust entsteht zum Beispiel, wenn man eine Aktie um weniger Geld verkauft, als man sie gekauft hat. Kauft man zum Beispiel eine Aktie um 600 Euro und verkauft sie später um 500 Euro, hat man einen Verlust von 100 Euro.

 

Wie funktioniert der Verlustausgleich?

Hat man sein Depot bei einer österreichischen Bank, berechnet die Bank automatisch, wie viel Steuer man bereits gezahlt hat und wie viel man durch seine Verluste zurückbekommt. Man selbst muss nichts tun, das übernimmt die Bank für ihre Kund:innen und diese erhalten automatisch eine Information.

Der automatische Verlustausgleich funktioniert nur, wenn man sein Depot als Privatperson hat und nur innerhalb derselben Bank. Hat man Depots bei verschiedenen Banken oder ein Gemeinschaftsdepot, dann muss man selbst oder mithilfe eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin den Verlustausgleich über die eigene Einkommensteuererklärung durchführen. 

Wie Österreich wohnt

Wichtig: Verluste können nur innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Hat man in einem Jahr mehr Verluste als Gewinne, kann man diese Verluste nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Hat man im laufenden Jahr Verluste gemacht, aber noch nicht genug Gewinne, kann man überlegen, ob man noch vor Jahresende Wertpapiere mit Gewinn verkaufen will. So kann man seine Verluste nutzen und weniger Steuern zahlen. 

Auch hier gilt: Ist man unsicher, ob oder wie Gewinne und Verluste aus Wertpapieren zu versteuern sind, empfehlen wir, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin aufzusuchen.

Wenn ein und dieselbe Person gleichzeitig das gleiche Wertpapiere kauft und verkauft und das Wertpapier nach dem Geschäft beim gleichen Eigentürmer bleibt, bezeichnet man dies als "Crossing". Crossings sind verboten, da sie den Kurs eines Wertpapiers künstlich verändern können und das eine verbotene Marktmanipulation darstellt. 

Welche Wertpapier-Verluste können steuerlich verrechnet werden?

Es ist auch wichtig, zu wissen, dass nicht jeder Verlust aus Geschäften mit Wertpapieren steuerlich geltend gemacht werden kann. Hat man beim Verkauf eines Anlageproduktes einen Verlust gemacht, muss man diesen mit dem Gewinn oder laufenden Einkünften (Zinsen und Dividenden aus Wertpapiergeschäften) verrechnen. Aktienverluste können mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien und Investmentfonds sowie mit Zinsen und Dividenden aus Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden.
 

Kümmern sich Online-Broker außerhalb Österreichs auch um die Abführung der KESt?

Online haben Anleger:innen oft mehrere Depots, nicht nur bei österreichischen Banken, sondern auch bei ausländischen Brokern.

Hier heißt es aufpassen, denn diese Broker kümmern sich nicht stets um die Abfuhr der KESt. Hier müssen Anleger:innen Gewinne und Verluste und laufende Erträge (Zinsen und Dividenden) selbst in ihre eigene Steuererklärung aufnehmen und der Besteuerung zuführen. 

Wie Österreich wohnt

Wann muss man Wertpapier-Steuern selbst berechnen und den Steuerbetrag ans Finanzamt überweisen?

Fall 1: Man hat ein Depot als Privatperson bei einer österreichischen Bank

  • Die KESt wird automatisch abgeführt.

  • Man muss nichts in der Steuererklärung angeben.

  • Der Verlustausgleich erfolgt innerhalb derselben Bank automatisch.

  • Man hat Depots bei verschiedenen Banken oder ist einer von mehreren Inhaber:innen eines Gemeinschaftsdepots? Dann ist der Verlustausgleich nur über die eigene Einkommensteuererklärung möglich. Diese kann man selbst oder mithilfe eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin durchführen.

Fall 2: ACHTUNG: Man hat sein Depot bei einem Broker außerhalb Österreichs 

  • Im Gegensatz zu österreichischen Banken führen ausländische Broker die KESt nicht automatisch ab.

  • Ohne KESt-Abfuhr durch den Broker muss man Gewinne und Verluste, aber auch laufende Einkünfte (Zinsen und Dividenden) selbst erfassen und im Formular E1kv (einer Beilage zur Einkommensteuererklärung in Österreich) ans österreichische Finanzamt melden.

  • Auch ein Verlustausgleich findet im Wege der Einkommensteuererklärung statt. 

Tipp:  
Wer einen Online-Broker oder ausländischen Broker nutzt, sollte sich mit der Steuererklärung in Österreich vertraut machen, um keine Steuerpflichten zu übersehen. Nutzt man Depots bei mehreren Banken oder Depots im Ausland, muss man selbst oder mithilfe eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberater:in eine Einkommensteuererklärung abgeben (unter Verwendung des entsprechenden Formulars). 

Tipp:  
Wer einen Online-Broker oder ausländischen Broker nutzt, sollte sich mit der Steuererklärung in Österreich vertraut machen, um keine Steuerpflichten zu übersehen. Nutzt man Depots bei mehreren Banken oder Depots im Ausland, muss man selbst oder mithilfe eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberater:in eine Einkommensteuererklärung abgeben (unter Verwendung des entsprechenden Formulars). 

Was sollte man beim Investieren in Wertpapiere beachten? 

Oft zahlen Anleger:innen mehr Steuer, als sie eigentlich müssten, weil sie die steuerlichen Möglichkeiten nicht kennen oder nicht nutzen. Doch mit der richtigen Strategie lässt sich die Steuerlast auf Wertpapiere senken, um mehr von den Erträgen zu behalten. Am besten beachtet man Folgendes:

Langfristig oder kurzfristig investieren?  

Wer Aktien länger hält, zahlt erst bei der Veräußerung (bei Verkauf) und auch bei Ausschüttungen KESt. Kurzfristiges und häufiges Trading kann zu häufigeren Steuerabzügen führen, in Summe sollte sich allerdings kein Unterschied bei der Steuerlast ergeben, nur, dass das besteuerte Kapital keine Zinsen erwirtschaftet.

Thesaurierende versus ausschüttende Fonds und ETFs: 

Bei thesaurierenden Fonds und ETFs werden Gewinne automatisch reinvestiert und nicht ausgeschüttet. Ein Teil der Gewinne (“ausschüttungsgleiche Erträge”) wird jedes Jahr automatisch versteuert und die KESt abgeführt, auch wenn man das Geld nicht ausbezahlt bekommt. Da die restlichen Fondserträge im Fonds bleiben und weiter investiert werden, kann man vom Zinseszinseffekt profitieren. Der Zinseszinseffekt entsteht, wenn man Zinsen bekommt und später auf diese Zinsen noch einmal Zinsen bekommt. Aufgrund des Steuerstundungseffekts muss man den anderen Teil der Steuer erst zahlen, wenn man seine Fondsanteile veräußert. Der Steuerstundungseffekt entsteht, wenn man Steuern erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen muss und das Geld in der Zwischenzeit weiterarbeitet.

Bei ausschüttenden Fonds und ETFs werden Ausschüttungen regelmäßig an Anleger:innen ausgezahlt, zum Beispiel pro Quartal oder jährlich. Sowohl thesaurierende als auch ausschüttende Fonds profitieren vom Steuerstundungseffekt aufgrund der Besonderheit bei der Besteuerung auf Fondsebene, wobei lediglich 60 % der Kursgewinne der Besteuerung unterliegen. Hält man Fondsanteile, muss man beim Verkauf auch die Steuer auf die Wertsteigerung des Fonds zahlen. Wertsteigerung bedeutet in diesem Fall, dass die im Fonds enthaltenen Anlagen (wie Aktien oder Anleihen) im Preis steigen.

Was ist bei Investments in ausländische Aktien, Fonds und ETFs zu beachten? 

Zu guter Letzt: Hält man Fonds, Aktien oder ETFs im Ausland, können steuerliche Regelungen komplizierter sein, da je nach Land unterschiedliche Steuern auf Kapitalerträge anfallen. In vielen Fällen muss man Erträge selbst in der Steuererklärung angeben. Bevor man Investments in solche Wertpapiere tätigt, empfiehlt es sich, dass man sich nicht nur über KESt und Quellensteuern, sondern auch über Meldepflichten informiert und die Leistungen eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin in Anspruch nimmt.


Fazit

Wer die Besteuerung von Wertpapieren versteht, kann sie gezielt zu seinem Vorteil nutzen. Statt sich von Steuern gleich von einem Investment in Wertpapiere abschrecken zu lassen, lohnt es sich, die Grundlagen der Besteuerung zu verstehen und beim Investieren zu berücksichtigen sowie im Zweifelsfall einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin hinzuzuziehen.

Stand Juli 2025

Bitte beachten Sie:

Hierbei handelt es sich um eine Werbe­mitteilung und nicht um eine Anlage­empfehlung. Diese Werbe­mit­teilung ersetzt somit keine Anlage­beratung und berück­sichtigt weder die Rechts­vorschriften zur Förderung der Un­ab­hängigkeit von Finanz­analysen, noch unter­liegt sie dem Verbot des Handels im An­schluss an die Ver­breitung von Finanz­analysen. Eine Veranlagung in Wertpapiere birgt neben Chancen auch Risiken.

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