Kennzeichen der Sparkassen

Sparkassen haben laut Sparkassengesetz 1979 fünf besondere Kennzeichen:

  • Sie sind juristische Personen des privaten Rechts
  • Sie sind Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes
  • Sie sind Unternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches
  • Sie sind eigentümerlos
  • Sie sind gemeinnützig

Schließlich agierten Sparkassen bis zum Ende der siebziger Jahre auch nach dem Regionalitätsprinzip, ein Kennzeichen, das z. B. in Deutschland noch immer besteht. In Österreich ist dieses Kennzeichen durch das Kreditwesengesetz 1979 (KWG) und das Sparkassengesetz 1979 (SpG) gefallen.

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