Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht

Festlegung einer Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht – Strategie zur Zielerreichung
 

Gemäß § 29 Z 4 BWG hat der Nominierungsausschuss eine Zielquote für das unter­repräsentierte Geschlecht in der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat festzulegen, sowie eine Strategie zu entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen.

In seiner Sitzung am 06.11.2024 hat der Nominierungsausschuss getrennte Zielquoten für das unterrepräsentierte Geschlecht im Aufsichtsrat sowie im Vorstand festgelegt:

  1.     40 % für die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat;
  2.     25 % für die Mitglieder des Vorstandes.

Mit Stand November 2024 liegt die Zielquote für das unterrepräsentierte Geschlecht im Vorstand bei einem Anteil von 25 % und im Aufsichtsrat bei einem Anteil von 50 %.

Es ist die Strategie der Steiermärkischen Sparkasse, allfällige Neu- und Nachbesetzungen in beiden Gremien - wenn möglich - mit Personen des unterrepräsentierten Geschlechts zu besetzen.

Es wurde vereinbart, dass der Nominierungsausschuss einmal jährlich eine Evaluierung der Zielerreichung sowie der hierzu beschlossenen Maßnahmen vornimmt.

Weiters wurde der Vorstand ersucht, die internen Systeme zur Identifizierung und Weiterentwicklung von Führungskräften für das höhere Management derart zu gestalten bzw. weiterzuentwickeln, dass der Aufsichtsrat bei künftigen Vorstandsbestellungen die stärkere Möglichkeit der internen Rekrutierung von Persönlichkeiten beiderlei Geschlechts hat. 

Die umfangreichen Maßnahmen der Steiermärkischen Sparkasse im Bereich „Diversity“ finden Sie hier.