Fonds-News KW 49/2020
Der DAX 40 kommt
Der publik gewordene Bilanzskandal von Wirecard vergangenen Sommer sorgte nicht nur für einen Imageschaden des deutschen Finanzmarkts, sondern erhöhte auch den Druck nach Reformen in den deutschen DAX-Indizes. Nicht nur wegen Wirecard, auch die Aufnahme von Delivery Hero in den deutschen Leitindex wurde kritisch hinterfragt, da dieses Unternehmen in den letzten Jahren durchwegs negative operative Ergebnisse erzielte (also nicht kostendeckend gearbeitet hat), aber dennoch – den bisherigen Aufnahmekriterien zum Dank – Platz in der obersten deutschen Börsenliga gefunden hat.
Bisher war es so, dass Unternehmen neben den Grundvoraussetzungen
· Erfüllung der Transparenzanforderungen des Prime Standard (Marktsegment an der Frankfurter Börse)
· Fortlaufender Handel auf Xetra
· juristischer Sitz oder operatives Hauptquartier in Deutschland
· mindestens 10 Prozent der Anteile im Streubesitz
· mindestens 30 Handelstage seit Erstnotiz
lediglich in den Bereichen Orderbuchumsatz und bei der Streubesitz-Marktkapitalisierung eine bestimmte Platzierung erreichen mussten (z.B. 30 für einen „Regular Entry“), um sich für eine Aufnahme in den DAX zu qualifizieren.
Damit sich die Ereignisse der vergangenen Monate nicht mehr wiederholen können, wurde nun die größte Indexreform seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland beschlossen. Nach mehrwöchigen Analysen und unter Einbeziehung diverser Interessensgruppen wurden folgende geplante Änderungen bekanntgegeben:
Beginnend mit September 2021 soll der DAX auf 40 Unternehmen erweitert werden, d.h. eine Aufnahme von zehn weiteren Firmen in den Leitindex erfolgen. Im selben Ausmaß soll der MDax, der bislang 60 mittelgroße Unternehmen beinhaltete, auf 50 Firmen reduziert werden.
Zukünftig sollen folgende vier Kriterien für einen Platz im DAX, MDAX oder SDAX ausschlaggebend sein:
1. Ausreichende Marktkapitalisierung nach Streubesitz (frei gehandelte Aktien, multipliziert mit dem Aktienkurs).
2. Profitabilität – in den letzten zwei Jahren müssen operative Gewinne (vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) erwirtschaftet worden sein.
3. Reporting – testierte Jahresberichte (d.h. mit vorhandener Bestätigung des Abschlussprüfers) müssen spätestens 90 Tage nach Geschäftsjahresende vorliegen, Quartalsberichte (verpflichtend) 45 Tage nach Ablauf des vorhergehenden Quartals.
4. Unabhängiger Prüfungsausschuss – Indexmitglieder müssen künftig in Übereinstimmung mit dem Corporate Governance Kodex einen unabhängigen Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat haben.
Ausnahmeregelungen wurden auch geschaffen:
So soll zum Beispiel die Regelung der Profitabilität nur für diejenigen Unternehmen gelten, bei denen es um eine Aufnahme in den jeweiligen Index geht. Das heisst, das Unternehmen, die sich bereits im Index befinden, aber nicht profitabel sind (z.B. Delivery Hero), deswegen nicht sofort wieder aus dem Index rausfliegen.
Beim Thema Berichterstattung gibt es die (einmalige) Fristverlängerung um 30 Tage, sowohl bei den Jahres- als auch Quartalsberichten.
Schlussendlich gibt es auch beim Kriterium des Prüfungsausschusses Übergangsfristen für bestehende Indexmitglieder, die nach aktuellem Stand dieses Kriterium verletzen würden, da sie keinen Prüfungsausschuss vorweisen können. Diese Unternehmen sollen für die Umsetzung dieser Regelung einen Aufschub bis September 2020 erhalten. Dieser Punkt spiegelt im Prinzip das sogenannte „G“ aus dem ESG-Ansatz (Environment-Social-Governance), nämlich gute Unternehmensführung wider.
Doch nicht fixiert wurde hingegen der ursprüngliche Plan diejenigen Firmen aus den Indizes auszuschließen, die mehr als zehn Prozent ihrer Umsätze mit „kontroversen Waffen“ wie Anti-Personen-Minen, Streubomben, biologischen Waffen oder mit Uran angereicherten Waffen erwirtschaften.
Welche Auswirkungen ergeben sich nun durch diese Anpassungen?
Grundsätzlich erhöht eine Aufstockung des Leitindex natürlich die Attraktivität in Bezug auf die Vielfalt, durch die breitere Streuung erhofft man sich von offizieller Seite auch mehr Stabilität.
Dieser gewünschte Nutzen relativiert sich bei näherer Betrachtung der zehn aussichtsreichsten Kandidaten (u.a. Siemens Healthineers, Zalando, Symrise), die vom MDAX in den DAX nachrücken würden. Nach derzeitigem Stand würden diese zusammen lediglich ein Gewicht von acht Prozent im neuen Dax 40 haben. Auf der anderen Seite verliert der MDAX aufgrund dieser Rotation circa 30 % an Marktkapitalisierung. Das bedeutet, auch wenn der DAX durch Hinzunahme „moderner“ Branchen wie Zalando attraktiver für Investoren werden könnte, dürfte sich an der Dominanz der bisherigen Schwergewichte zumindest vorerst wenig ändern, wodurch auch wenig Veränderung in der Volatilität oder der Sektorrotation im Index zu erwarten sein dürfte.
Die Wahrscheinlichkeit einer zweiten „Causa Wirecard“ wurde mit dem neuen Anforderungskatalog aber deutlich verringert, wodurch das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt – trotz vieler kritischer Gegenstimmen zur Reform – durchaus zurückkehren könnte.
FS
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