Informationen zur Fusion
Die Salzburger Sparkasse und die Erste Bank wachsen noch enger zusammen
Gemeinsam noch stärker
Salzburger Sparkasse wird Teil der Erste Bank
Die Salzburger Sparkasse Bank AG war bisher schon eine 100%-Tochter der Erste Bank. Ab 1. August 2025 wachsen wir noch enger zusammen. Mit 1. August 2025 werden die beiden Unternehmen rechtlich verschmolzen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Ihre Vertragspartnerin.
Gemeinsam noch stärker
Salzburger Sparkasse wird Teil der Erste Bank
Die Salzburger Sparkasse Bank AG war bisher schon eine 100%-Tochter der Erste Bank. Ab 1. August 2025 wachsen wir noch enger zusammen. Mit 1. August 2025 werden die beiden Unternehmen rechtlich verschmolzen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Ihre Vertragspartnerin.
Was heißt das für Sie?
Das Wichtigste vorweg: Für Sie ändert sich nichts.
- Unsere Stärken - wie Kundennähe, Regionalität und individuelle Beratung bleiben weiterhin erhalten.
- Ihre Produkte und Services – wie Konten, Karten oder George/George Business – nutzen Sie wie gewohnt weiter. Sie müssen nichts tun.
- Ihre vertrauten Ansprechpartner:innen in der Region bleiben für Sie da.
- Auch der Name „Salzburger Sparkasse“ bleibt in Ihrer Region bestehen.
Was kommt dazu?
Sie profitieren zusätzlich von der Produktpalette der Erste Bank– mit noch mehr Services, modernen digitalen Lösungen und einem starken Netzwerk.
Wir freuen uns, diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen zu gehen – mit der gewohnten Nähe, Verlässlichkeit und persönlicher Beratung, die Sie von uns kennen.
Was heißt das für Sie?
Das Wichtigste vorweg: Für Sie ändert sich nichts.
- Unsere Stärken - wie Kundennähe, Regionalität und individuelle Beratung bleiben weiterhin erhalten.
- Ihre Produkte und Services – wie Konten, Karten oder George/George Business – nutzen Sie wie gewohnt weiter. Sie müssen nichts tun.
- Ihre vertrauten Ansprechpartner:innen in der Region bleiben für Sie da.
- Auch der Name „Salzburger Sparkasse“ bleibt in Ihrer Region bestehen.
Was kommt dazu?
Sie profitieren zusätzlich von der Produktpalette der Erste Bank– mit noch mehr Services, modernen digitalen Lösungen und einem starken Netzwerk.
Wir freuen uns, diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen zu gehen – mit der gewohnten Nähe, Verlässlichkeit und persönlicher Beratung, die Sie von uns kennen.
Fragen und Antworten - Allgemeines
Salzburg ist ein zentraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie und wir sind in der Region sehr erfolgreich. Es ist unser Ziel, mehr Fokus und Raum für die Betreuung unserer Kund:innen zu schaffen. Wir werden weiterhin regional verankert bleiben, Entscheidungen in Salzburg treffen und die spezifischen Bedürfnisse des Markts in Salzburg berücksichtigen. Wir bündeln unsere Kräfte, unser Wissen und unsere Erfahrungen im Sinne unserer Kund:innen und wollen unsere Serviceleistungen noch effizienter erbringen. Zudem können wir Synergien nutzen und Redundanzen, etwa im Bereich Regulatorik, minimieren. Die Salzburger Sparkasse ist sehr erfolgreich und gut aufgestellt. Die Verschmelzung erfolgt, um unseren Kundenfokus durch gezielte Investitionen und eine Bündelung der Kräfte in Salzburg und Wien weiter zu stärken.
Sie können ihre Produkte und Services wie bisher weiterverwenden. Auch Ihre persönlichen Ansprechpartner:innen bleiben gleich. Sollte es relevante Änderungen geben, informieren wir Sie aktiv und zeitgerecht
Die Zusammenführung erlaubt es uns, unseren Kundenfokus weiter zu stärken. Zudem profitieren Sie als Kund:in der Salzburger Sparkasse vom breiten Produktportfolio der Erste Bank.
Juristisch betrachtet werden Kund:innen der Salzburger Sparkasse zu Kund:innen der Erste Bank. Aber die regionale Verwurzelung bleibt bestehen und nach außen sichtbar.
Fragen und Antworten zu Konto, Karte, Produkte
Ja, durch die Verschmelzung entstehen für Verträge von bestehenden Kund:innen keine Änderungen. Gleichzeitig ergeben sich neue Angebote, denn wir verbinden den regionalen Fokus der Salzburger Sparkasse mit dem breiten Leistungsangebot der Erste Bank.
Sie können Ihre Produkte, Karten und Services weiter nutzen. Sollte es zu Änderungen kommen, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Hier ändert sich bis auf Weiteres nichts und es gibt keinen Handlungsbedarf. Sollte es zu Änderungen kommen, werden wir rechtzeitig darüber informieren.
Debit- bzw. Kreditkarten unserer Kund:innen werden laufend erneuert bzw. ausgetauscht. Das ist ein normaler Vorgang, der unabhängig von der Verschmelzung stattfindet.
Sie können Ihr Wertpapier-Depot unverändert mit allen bisherigen Funktionen weiterhin nutzen.
Nein, im Gegenteil. Es wird insgesamt zu vorteilhaften Anpassungen in der Preisgestaltung für unsere Kund:innen kommen.
Sie können Ihre Produkte weiterhin wie bisher verwenden. Zu beachten ist die gesetzliche Einlagensicherung. Da die Salzburger Sparkasse mit der Erste Bank verschmolzen wird, werden Einlagen bei der Salzburger Sparkasse zu Einlagen bei der Erste Bank und im Einlagensicherungsfall zusammengerechnet. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt insgesamt für einen Betrag von maximal 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Wenn Sie derzeit Einlagen (Guthaben) bei der Salzburger Sparkasse und der Erste Bank haben, werden diese nach der Verschmelzung im Anlassfall gemeinsam betrachtet. Ihre Einlagen sind durch die Sparkassen-Haftungs GmbH geschützt.
Nein. Die Erste Bank wird von Gesetzes wegen Ihre neue Vertragspartnerin. Auf allen neuen Verträgen ist dann die Erste Bank als Vertragspartnerin ausgewiesen.
Fragen und Antworten zu Daily Banking
Gewisse Anpassungen von Verantwortungen, und damit auch der Betreuung, sind ein normaler Vorgang, der unabhängig von der Verschmelzung stattfindet. Sollten Sie davon betroffen sein, werden Sie aktiv und umgehend informiert.
Sie können Ihre Ansprechpartner:innen weiterhin über die üblichen Kanäle erreichen.
Die Marke wird vor Ort im regionalen Kundenkontakt sichtbar und erlebbar bleiben. In den Filialen, auf Visitenkarten und Werbemitteln wird weiterhin das Logo der Salzburger Sparkasse zu sehen sein. Durch die Verschmelzung wird die Erste Bank die Vertragspartnerin der Kund:innen. Das weisen wir auf allen relevanten Dokumenten sichtbar und transparent aus.
Bis auf Weiteres bleibt Ihre IBAN und auch der BIC unverändert. Sollte es zu Änderungen kommen, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Nein. Entscheidungen werden weiterhin in der gewohnten Qualität und Geschwindigkeit getroffen.
Aktuell bleibt die Situation wie bisher: Die Selbstbedienungsgeräte können voll genutzt werden und über George können Sie Ihr Banking orts- und zeitunabhängig durchführen. Eine Betreuung von Kund:innen der Salzburger Sparkasse in Filialen der Erste Bank (und umgekehrt) ist noch nicht möglich. Das kann erst erfolgen, wenn alle Systeme der Salzburger Sparkasse und der Erste Bank technisch zusammengeführt sind.
Fragen und Antworten zum Internetbanking
Nein, Ihr User kann weiterhin wie bisher verwendet werden.
Nein, George Identity funktioniert wie gewohnt weiter.
Sie können das andere Internetbanking bzw. Ihre ERP-Software wie bisher weiter nutzen.
Ein Zusammenführen der Verfüger ist nicht notwendig. Beide Verfüger können wie bisher weiterhin genutzt werden. Auf Ihren Wunsch ist es möglich, die Verfüger zusammenzuführen. Kontaktieren Sie dafür Ihre Kundenberater:in.
Information zur Einlagensicherung und zum Haftungsverbund
Einlagensicherung:
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt insgesamt für einen Betrag von maximal 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Wenn Sie derzeit Einlagen (Guthaben) bei der Salzburger Sparkasse und der Erste Bank haben, werden diese nach der Fusion im Anlassfall gemeinsam betrachtet.
Wichtig für alle mit Einlagen
Verfügen Sie als Einleger:in über mehr als 100.000 Euro an erstattungsfähigen Einlagen bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, können sie die Beträge über 100.000 Euro innerhalb von 3 Monaten ab der Veröffentlichung der Information am 17.06.2025 abheben oder zu einem anderen Kreditinstitut übertragen – siehe Bankwesengesetz (BWG) § 37a Abs. 5. Dabei werden auch alle bis zur Verschmelzung aufgelaufenen Zinsen und Vorteile berücksichtigt.
Die Salzburger Sparkasse Bank AG hebt kein Entgelt ein, wenn Sie Ihre Einlagen abheben oder zu einem anderen Kreditinstitut übertragen. Dies betrifft nur den Betrag, der über 100.000 Euro hinausgeht und maximal in der Höhe, wie der Betrag zum Zeitpunkt der Verschmelzung (01.08.2025) bestanden hat.
Haftungsverbund:
Die Erste Bank und Sparkassen bilden einen Haftungsverbund, der neben der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unsere Bankengruppe noch sicherer macht.
Fragen und Antworten zur Einlagensicherung
Ja, alle Einlagen sind weiterhin über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt insgesamt für einen Betrag von maximal 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Wenn Sie derzeit Einlagen (Guthaben) bei der Salzburger Sparkasse und der Erste Bank haben, werden diese nach der Verschmelzung gemeinsam betrachtet.
Information zum Datenschutz
Vor der Fusion:
Die Salzburger Sparkasse stellt der Erste Bank schon vor der Fusion Daten zur Verfügung. Rechtsgrundlage dafür ist das berechtigte Interesse der Salzburger Sparkasse. So kann die Erste Bank alle Bankdienstleistungen ab dem 1. August 2025 uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Nach der Fusion:
Ab dem 1.August 2025 wird die Erste Bank automatisch für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich sein.
Fragen und Antworten zum Datenschutz
Ja, Ihre Daten sind weiterhin in derselben Art und Weise geschützt. Die Erste Bank verfügt über dieselben hohen Sicherheitsstandards wie die Salzburger Sparkasse. Die Salzburger Sparkasse stellt der Erste Bank schon vor der Verschmelzung Daten zur Verfügung. Rechtsgrundlage dafür ist das berechtigte Interesse der Salzburger Sparkasse. So kann die Erste Bank alle Bankdienstleistungen ab dem 1. August 2025 uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Nach der Fusion wird die Erste Bank automatisch für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich sein.
Wir haben eine Reihe von Maßnahmen im Einsatz, die eine hohe Stabilität unserer Systeme sicherstellen sollen. Die Salzburger Sparkasse und die Erste Bank nutzen durch die Zusammenarbeit in der Sparkassengruppe bereits heute häufig dieselben Systeme. Das erleichtert die Planung und Durchführung der Integration, die mit höchster Sorgfalt vorbereitet und getestet wird, bevor die tatsächliche Datenmigration stattfindet. Datenverluste werden durch umfangreiche Sicherungsmaßnahmen ausgeschlossen.
Die Salzburger Sparkasse stellt der Erste Bank schon vor der Verschmelzung Daten im unbedingt notwendigen Umfang zur Verfügung. Rechtsgrundlage dafür ist das berechtigte Interesse der Salzburger Sparkasse. So kann die Erste Bank alle Bankdienstleistungen ab dem 1. August 2025 uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Nach der Verschmelzung wird die Erste Bank automatisch für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich sein.
Beim „berechtigten Interesse“ handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus der Datenschutz-Grundverordnung. Hier konkret bedeutet es, dass die Erste Bank als Nachfolgerin der Salzburger Sparkasse alle Produkte und Services ab 1. August 2025 uneingeschränkt zur Verfügung stellen möchte und muss. Dazu ist die Übertragung von Daten schon vor der Verschmelzung notwendig – insofern haben die Erste Bank als empfangendes und auch die Salzburger Sparkasse als übertragendes Institut ein berechtigtes Interesse, die Daten zu übermitteln, um allen Kund:innen die Dienste ohne Unterbrechung anzubieten.
Gegen die Datenweitergabe auf Basis eines berechtigten Interesses steht grundsätzlich ein Widerspruchsrecht zu. Dazu ist es notwendig, zu begründen, warum Ihre Interessen im Gegensatz zu allen anderen Kund:innen anders gelagert sind. Bitte bedenken Sie, dass die Erste Bank die Produkte und Services der Salzburger Sparkasse in derselben Qualität und Verantwortung weiterführt und daher für Bedenken, Daten nicht weiterzugeben, gar kein Anlass besteht. Zudem sind solche Widersprüche in der Regel nicht erfolgreich.