Informationen zur Fusion

Die Salzburger Sparkasse und die Erste Bank wachsen noch enger zusammen

Gemeinsam noch stärker

Salzburger Sparkasse wird Teil der Erste Bank

Die Salzburger Sparkasse Bank AG war bisher schon eine 100%-Tochter der Erste Bank.  Ab 1. August 2025 wachsen wir noch enger zusammen. Mit 1. August 2025 werden die beiden Unternehmen rechtlich verschmolzen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Ihre Vertragspartnerin.

Gemeinsam noch stärker

Salzburger Sparkasse wird Teil der Erste Bank

Die Salzburger Sparkasse Bank AG war bisher schon eine 100%-Tochter der Erste Bank.  Ab 1. August 2025 wachsen wir noch enger zusammen. Mit 1. August 2025 werden die beiden Unternehmen rechtlich verschmolzen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Ihre Vertragspartnerin.

Was heißt das für Sie?

Das Wichtigste vorweg: Für Sie ändert sich nichts.

  • Unsere Stärken - wie Kundennähe, Regionalität und individuelle Beratung bleiben weiterhin erhalten.
  • Ihre Produkte und Services – wie Konten, Karten oder George/George Business – nutzen Sie wie gewohnt weiter. Sie müssen nichts tun.
  • Ihre vertrauten Ansprechpartner:innen in der Region bleiben für Sie da.
  • Auch der Name „Salzburger Sparkasse“ bleibt in Ihrer Region bestehen.

Was kommt dazu?

Sie profitieren zusätzlich von der Produktpalette der Erste Bank– mit noch mehr Services, modernen digitalen Lösungen und einem starken Netzwerk.

Wir freuen uns, diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen zu gehen – mit der gewohnten Nähe, Verlässlichkeit und persönlicher Beratung, die Sie von uns kennen.

Was heißt das für Sie?

Das Wichtigste vorweg: Für Sie ändert sich nichts.

  • Unsere Stärken - wie Kundennähe, Regionalität und individuelle Beratung bleiben weiterhin erhalten.
  • Ihre Produkte und Services – wie Konten, Karten oder George/George Business – nutzen Sie wie gewohnt weiter. Sie müssen nichts tun.
  • Ihre vertrauten Ansprechpartner:innen in der Region bleiben für Sie da.
  • Auch der Name „Salzburger Sparkasse“ bleibt in Ihrer Region bestehen.

Was kommt dazu?

Sie profitieren zusätzlich von der Produktpalette der Erste Bank– mit noch mehr Services, modernen digitalen Lösungen und einem starken Netzwerk.

Wir freuen uns, diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen zu gehen – mit der gewohnten Nähe, Verlässlichkeit und persönlicher Beratung, die Sie von uns kennen.

Fragen und Antworten - Allgemeines

Fragen und Antworten zu Konto, Karte, Produkte

Fragen und Antworten zu Daily Banking

Fragen und Antworten zum Internetbanking

Information zur Einlagensicherung und zum Haftungsverbund 

Einlagensicherung:

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt insgesamt für einen Betrag von maximal 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Wenn Sie derzeit Einlagen (Guthaben) bei der Salzburger Sparkasse und der Erste Bank haben, werden diese nach der Fusion im Anlassfall gemeinsam betrachtet.

Wichtig für alle mit Einlagen

Verfügen Sie als Einleger:in über mehr als 100.000 Euro an erstattungsfähigen Einlagen bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, können sie die Beträge über 100.000 Euro innerhalb von 3 Monaten ab der Veröffentlichung der Information am 17.06.2025 abheben oder zu einem anderen Kreditinstitut übertragen – siehe Bankwesengesetz (BWG) § 37a Abs. 5. Dabei werden auch alle bis zur Verschmelzung aufgelaufenen Zinsen und Vorteile berücksichtigt.

 

Die Salzburger Sparkasse Bank AG hebt kein Entgelt ein, wenn Sie Ihre Einlagen abheben oder zu einem anderen Kreditinstitut übertragen. Dies betrifft nur den Betrag, der über 100.000 Euro hinausgeht und maximal in der Höhe, wie der Betrag zum Zeitpunkt der Verschmelzung (01.08.2025) bestanden hat.

Haftungsverbund:

Die Erste Bank und Sparkassen bilden einen Haftungsverbund, der neben der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unsere Bankengruppe noch sicherer macht. 

Fragen und Antworten zur Einlagensicherung

Information zum Datenschutz 

Vor der Fusion:

Die Salzburger Sparkasse stellt der Erste Bank schon vor der Fusion Daten zur Verfügung. Rechtsgrundlage dafür ist das berechtigte Interesse der Salzburger Sparkasse. So kann die Erste Bank alle Bankdienstleistungen ab dem 1. August 2025 uneingeschränkt zur Verfügung stellen.

Nach der Fusion:

Ab dem 1.August 2025 wird die Erste Bank automatisch für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich sein.

Fragen und Antworten zum Datenschutz