
Informationen zur Fusion
Gemeinsam noch stärker
Seit 1. August 2025 ist die Salzburger Sparkasse Teil der Erste Bank. Der nächste Schritt folgt im Mai 2026: Von 23. bis 25. Mai 2026 legen wir unsere IT-Systeme technisch zusammen. Hier finden Sie rechtzeitig alle für Sie relevanten Informationen.
Information zur Einlagensicherung und zum Haftungsverbund
Einlagensicherung:
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt insgesamt für einen Betrag von maximal 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Wenn Sie derzeit Einlagen (Guthaben) bei der Salzburger Sparkasse und der Erste Bank haben, werden diese nach der Fusion im Anlassfall gemeinsam betrachtet.
Wichtig für alle mit Einlagen
Verfügen Sie als Einleger:in über mehr als 100.000 Euro an erstattungsfähigen Einlagen bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, können sie die Beträge über 100.000 Euro innerhalb von 3 Monaten ab der Veröffentlichung der Information am 17.06.2025 abheben oder zu einem anderen Kreditinstitut übertragen – siehe Bankwesengesetz (BWG) § 37a Abs. 5. Dabei werden auch alle bis zur Verschmelzung aufgelaufenen Zinsen und Vorteile berücksichtigt.
Die Salzburger Sparkasse Bank AG hebt kein Entgelt ein, wenn Sie Ihre Einlagen abheben oder zu einem anderen Kreditinstitut übertragen. Dies betrifft nur den Betrag, der über 100.000 Euro hinausgeht und maximal in der Höhe, wie der Betrag zum Zeitpunkt der Verschmelzung (01.08.2025) bestanden hat.
Haftungsverbund:
Die Erste Bank und Sparkassen bilden einen Haftungsverbund, der neben der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unsere Bankengruppe noch sicherer macht.
Fragen und Antworten zur Einlagensicherung
Ja, alle Einlagen sind weiterhin über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt insgesamt für einen Betrag von maximal 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Wenn Sie derzeit Einlagen (Guthaben) bei der Salzburger Sparkasse und der Erste Bank haben, werden diese nach der Verschmelzung gemeinsam betrachtet.
Information zum Datenschutz
Vor der Fusion:
Die Salzburger Sparkasse stellt der Erste Bank schon vor der Fusion Daten zur Verfügung. Rechtsgrundlage dafür ist das berechtigte Interesse der Salzburger Sparkasse. So kann die Erste Bank alle Bankdienstleistungen ab dem 1. August 2025 uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Nach der Fusion:
Ab dem 1.August 2025 wird die Erste Bank automatisch für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich sein.
Fragen und Antworten zum Datenschutz
Ja, Ihre Daten sind weiterhin in derselben Art und Weise geschützt. Die Erste Bank verfügt über dieselben hohen Sicherheitsstandards wie die Salzburger Sparkasse. Die Salzburger Sparkasse stellt der Erste Bank schon vor der Verschmelzung Daten zur Verfügung. Rechtsgrundlage dafür ist das berechtigte Interesse der Salzburger Sparkasse. So kann die Erste Bank alle Bankdienstleistungen ab dem 1. August 2025 uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Nach der Fusion wird die Erste Bank automatisch für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich sein.
Wir haben eine Reihe von Maßnahmen im Einsatz, die eine hohe Stabilität unserer Systeme sicherstellen sollen. Die Salzburger Sparkasse und die Erste Bank nutzen durch die Zusammenarbeit in der Sparkassengruppe bereits heute häufig dieselben Systeme. Das erleichtert die Planung und Durchführung der Integration, die mit höchster Sorgfalt vorbereitet und getestet wird, bevor die tatsächliche Datenmigration stattfindet. Datenverluste werden durch umfangreiche Sicherungsmaßnahmen ausgeschlossen.
Die Salzburger Sparkasse stellt der Erste Bank schon vor der Verschmelzung Daten im unbedingt notwendigen Umfang zur Verfügung. Rechtsgrundlage dafür ist das berechtigte Interesse der Salzburger Sparkasse. So kann die Erste Bank alle Bankdienstleistungen ab dem 1. August 2025 uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Nach der Verschmelzung wird die Erste Bank automatisch für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich sein.
Beim „berechtigten Interesse“ handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus der Datenschutz-Grundverordnung. Hier konkret bedeutet es, dass die Erste Bank als Nachfolgerin der Salzburger Sparkasse alle Produkte und Services ab 1. August 2025 uneingeschränkt zur Verfügung stellen möchte und muss. Dazu ist die Übertragung von Daten schon vor der Verschmelzung notwendig – insofern haben die Erste Bank als empfangendes und auch die Salzburger Sparkasse als übertragendes Institut ein berechtigtes Interesse, die Daten zu übermitteln, um allen Kund:innen die Dienste ohne Unterbrechung anzubieten.
Gegen die Datenweitergabe auf Basis eines berechtigten Interesses steht grundsätzlich ein Widerspruchsrecht zu. Dazu ist es notwendig, zu begründen, warum Ihre Interessen im Gegensatz zu allen anderen Kund:innen anders gelagert sind. Bitte bedenken Sie, dass die Erste Bank die Produkte und Services der Salzburger Sparkasse in derselben Qualität und Verantwortung weiterführt und daher für Bedenken, Daten nicht weiterzugeben, gar kein Anlass besteht. Zudem sind solche Widersprüche in der Regel nicht erfolgreich.