Gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

So ist Ihr Geld gesichert

Seit 1.1.2019 ist das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassengruppe („Haftungsverbund“) als gesetzliches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt.

Kunden­einlagen sind bis 100.000 Euro pro Kund:in und Bank gesichert. In manchen Fällen sogar bis 500.000 Euro. Der Haftungs­verbund setzt alles daran, dass es niemals zu einem Sicherungs­fall kommt und die Kunden­einlagen sicher veranlagt sind.

Die wesentlichen Bestimmungen

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