Kompetenzzentrum für Vertretungsgeschäfte

Das Erwachsenenschutzgesetz stellt Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Themen, die uns sehr am Herzen liegen. Aus diesem Grund haben wir eine eigene Kompetenzstelle eröffnet. Hier finden Vertreter:innen und vertretene Personen ein Team an Expert:innen für das Geldleben mit Vertretungsgeschäften.

Das sind unsere Kontaktdaten

Unsere Expert:innen für Vertretungsgeschäfte

Sabine Friedberg

Tel.: 05 0100 - 47860
Fax: 05 0100 - 9 47860
E-Mail: erwachsenenschutz@salzburg.sparkasse.at

Zuständig für Salzburg-Stadt, Flachgau, Innviertel

 

Alexandra Niederreiter

Tel.: 05 0100 - 47077
Fax: 05 0100 - 9 47077
E-Mail: erwachsenenschutz@salzburg.sparkasse.at

Zuständig für Lungau, Pongau, Pinzgau, Tennengau

Ein wichtiger Hinweis:

Sobald wir von einer Erwachsenenvertretung oder
einer wirksamen Vorsorgevollmacht erfahren, müssen
wir die konkrete Vertretungsbefugnis der Vertreter:in
anhand der relevanten Unterlagen prüfen.

Natürlich soll das Geldleben der vertretenen Person
und ihr Zugang zu Bargeld möglichst nicht
beeinträchtigt werden. Melden Sie sich darum
möglichst rasch bei uns, damit wir schnell die ideale
Lösung finden können.

Notwendige Unterlagen

Um Ihnen eine rasche und fachgerechte Erledigung Ihres Anliegens zu ermöglichen, ersuchen wir Sie, die dazu benötigten Unterlagen im Voraus per E-Mail zu senden oder laden Sie diese über folgende Internetadresse hoch:
www.salzburger-sparkasse.at/vertretungsgeschaefte

Sollten Sie über keinen Internetzugriff verfügen, so können Sie die notwendigen Unterlagen auch gerne in einer unserer Filialen abgeben, oder Sie senden diese per Post an:
Salzburger Sparkasse Bank AG, OE 0081 Finanzzentrum Erwachsenenschutz, Rainerstraße 41 / E03, 5600 Sankt Johann im Pongau


Folgende Unterlagen werden jedenfalls benötigt:

  • Vereinbarung oder Gerichtsbeschluss über die Erwachsenenvertretung oder eine wirksame Vorsorgevollmacht
  • Auszug aus dem Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
  • Gültige Lichtbildausweise der Vertreter:in und der vertretenen Person

Unterschriftsleistung

Die Unterfertigung der von uns aufbereiteten Unterlagen können Sie wie gewohnt in Ihrer Filiale tätigen.

Immer für Sie da:

Sollte es der zu vertretenden Person nicht möglich sein persönlich in der Filiale für etwaige Unterschriften zu erscheinen, bemühen wir uns gerne um eine individuelle Lösung für Sie.

Wichtige Fragen, die vorab geklärt sein sollten

Wie soll die vertretene Person künftig ihre Geldgeschäfte abwickeln?

  • Soll sie künftig mit einem eigenen Konto auf Guthabenbasis das alltägliche Geldleben erledigen können?
  • Soll sie Überweisungen durchführen und an Bankomatkassen bezahlen können, z.B. im Supermarkt?
  • Soll die vertretene Person Internetbanking für Überweisungen oder für den Überblick über ihre Konten nutzen können? Soll die Vertreter:in via Internetbanking Einblick in alle Kontobewegungen haben?
  • Ist es ausreichend, wenn die vertretene Person Bargeld beheben kann?

Wie soll die vertretene Person Bargeld beheben können?

  • Mit der Debitkarte bei jedem Geldautomat unabhängig vom Finanzinstitut?
  • Bei den Geräten im Selbstbedienungs-Foyer in allen Filialen der Salzburger Sparkasse?
  • Oder nur persönlich an der Kasse in einer Filiale der Salzburger Sparkasse?