Hinweis zur Anforderung von Kreditverträgen
Benötigen Sie eine Kopie Ihres Kreditvertrags im Zusammenhang mit der AK-Vereinbarung zur Rückvergütung von Kreditbearbeitungsgebühren, ersuchen wir Sie, diese nicht über das Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO anzufordern.
Am schnellsten und einfachsten erhalten Sie benötigte Kreditverträge bzw. Vertragsunterlagen direkt über Ihre Kundenbetreuer:in oder in einer unserer Filialen.
Für die Einmeldung und Bearbeitung von Anfragen zur Refundierung der Kredit-Bearbeitungsgebühr steht ein eigener Prozess zur Verfügung. Wir ersuchen Sie, Ihr diesbezügliches Anliegen mit dem folgenden Formular einzumelden: https://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr
Ihr Recht, unabhängig davon eine Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO zu verlangen, bleibt selbstverständlich unberührt.
Für sonstige Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an DSGVO-Support@erstegroup.com bzw. per Nachricht in George.
Geben Sie uns im nächsten Schritt Ihre persönlichen Daten bekannt.