Ihr Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
"sorgenfreies.berufsleben" schützt bei Berufsunfähigkeit
- Schutz vor finanziellen Einbußen
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben
Die verlässliche Absicherung Ihres Einkommens ist sehr wichtig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern und sorgt für finanzielle Stabilität und gute Lebensqualität. „sorgenfreies.berufsleben” bietet flexible und individuelle Lösungen, perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Das finanzielle Sicherheitsnetz für den Ernstfall
Können Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes Ihre Erwerbstätigkeit nicht ausüben, deckt die staatliche Invaliditätspension in Österreich lediglich rund 50% bis 60% des Einkommens. Das reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Junge Arbeitnehmer:innen mit wenigen Berufsjahren haben oft keinen Anspruch auf eine Invaliditätspension.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung von "sorgenfreies.berufsleben" stellt sicher, dass Sie eine verlässliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können – egal, ob die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wurde. Sie erhalten finanzielle Unterstützung ab dem Monat, in dem die Berufsunfähigkeit begonnen hat. So können Sie sich ganz auf Ihre Zukunft konzentrieren.
Wenn Sie dauerhaft berufsunfähig, bekommen Sie eine garantierte Rente. Die Details stehen in den Versicherungsbedingungen. Sie bekommen die Rente ab dem Zeitpunkt, an dem Sie berufsunfähig werden und ab da müssen Sie dann auch keine Beiträge mehr zahlen. So haben Sie maximale Sicherheit, wenn Sie sie am meisten brauchen.
Bei besonderen Ereignissen wie Hochzeit, Geburt, Berufseinstieg nach dem Studium, Gehaltserhöhung oder dem Kauf einer Immobilie können Sie den Versicherungs-Schutz anpassen. Damit ist Ihre Absicherung immer optimal. Sie können Ihre Berufsunfähigkeits-Rente ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöhen: um bis zu 100 Prozent bis zum 46. Lebensjahr, um bis zu 250 Euro monatlich ab dem 46. Lebensjahr.
Über das Service-Telefon der Wiener Städtischen Versicherung unter Tel: 050-350 350 unterstützen Sie bei Fragen zur drohenden oder bestehenden Berufsunfähigkeit. Wir beraten Sie umfassend, informieren Sie zu allen wichtigen Details und organisieren individuelle Lösungen, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passen.
Zu Ihrem Neustart in den Arbeitsprozess erhalten Sie als Zuschuss zu notwendigen Umschulungen einmalig bis zu 6.000 € beim Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Sie haben finanzielle Schwierigkeiten? Wir helfen Ihnen, die richtige Lösung zu finden:
Wir können Ihre Prämie reduzieren
Sie können die Prämie später wieder erhöhen
Sie können die Zahlung Ihrer Prämien für bis zu 3 Monate aufschieben
Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.
Wir berücksichtigen Ihre Bildung und Fähigkeiten und suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden beruflichen Alternativen, die Ihren Bedürfnissen und Einschränkungen entsprechen.
Wenn Sie aus ärztlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, müssen Sie sich bei der Wiener Städtischen keine Sorgen machen. Wir verweisen Sie nicht auf andere Stellen, die vielleicht weniger für Sie geeignet sind.
Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterstützen können. Kontaktieren Sie uns jetzt, um weitere Informationen zu erhalten.
Fragen und Antworten
Wird die versicherte Person im Sinne der Bedingungen berufsunfähig, erbringen wir folgende Leistungen:
- Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, auf Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Versicherungsende
- vollständige Befreiung von der Prämienzahlungspflicht
- Die versicherte Person gilt als berufsunfähig, wenn
- sie infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, für mindestens sechs Monate ununterbrochen
- zu mindestens 50 % außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben und
- auch keiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgeht, die ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht oder
- sie pflegebedürftig im Sinne der Bedingungen ist.
Weitere Leistungen
- Assistanceleistungen: professionelle Hilfe durch Beratung und mehr, auch schon bevor Berufsunfähigkeit besteht
- Nachversicherungsgarantie
- Neustarthilfe bis zu EUR 6.000,‒
Die individuelle Versicherungsleistung hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab.
- Leistungspflichtige Berufsunfähigkeit besteht nicht, wenn die versicherte Person eine andere, ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret ausübt. Wir verzichten jedenfalls ausdrücklich auf eine abstrakte Verweisung auf einen möglichen anderen Beruf.
- Bei Ablauf ohne Eintritt eines Leistungsfalles erlischt der Vertrag ohne Anspruch auf Leistung.
Weitere Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem nächsten Punkt
Ja, es gibt diese Beschränkungen:
- Absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung
- Bei Kriegsereignissen, Bürgerkrieg und inneren Unruhen
- Nukleare, biologische, chemische oder durch Terrorismus ausgelöste Katastrophen
- Ausführung einer Straftat
- Drogen oder Suchtmittel
Die genauen Bestimmungen dazu sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
- Sie und die zu versichernde Person sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.
- Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen.
- Vor Erbringung von Leistungen ist die den Anspruch erhebende Person verpflichtet, uns alle ärztlichen, beruflichen und finanziellen Informationen und Nachweise vorzulegen, anhand der die Berufsunfähigkeit beurteilt und geprüft werden kann.
- Die zu versichernde Person ist verpflichtet, zur Schadensminderung beizutragen und hat sich damit allen zumutbaren ärztlichen und medizinischen Maßnahmen (im Sinne der Versicherungsbedingungen) zur Besserung oder Wiederherstellung der Gesundheit und damit zur Minderung der Berufsunfähigkeit zu unterziehen, sowie zumutbaren ärztlichen Anweisungen zur Besserung ihrer gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten.
- Eine Minderung des Grads der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit und die Wiederaufnahme oder Änderung der beruflichen Tätigkeit sind uns unverzüglich mitzuteilen
Wann: Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Versicherungspolizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei monatlicher Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der Versicherungspolizze angegebenen Fälligkeitstag zu bezahlen.
Wie: Die Zahlungsart (z. B.: Abbuchungsauftrag, Einziehungsermächtigung) ist vertraglich zu vereinbaren.
Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der Zahlungsfrist von zwei Wochen bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Sofortschutz: Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages bei uns, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn, besteht für Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls vorläufiger Sofortschutz in Höhe der vereinbarten Rente, höchstens jedoch EUR 12.000,‒ jährlich.
Ende: Der Vertrag und die Versicherungsleistungen enden mit dem vereinbarten Ablauf, dem Ableben der versicherten Person oder durch Kündigung.
Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit dreimonatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Im Fall der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erlischt mit Ende der Kündigungsfrist der Versicherungsschutz ohne Rückvergütung.
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Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Erste Bank Am Belvedere 1, 1100 Wien, (GISA-Zahl: 27513767, abrufbar unter Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.