Informationen für Treuhänder

Sie sind Rechtsanwalt oder Notar und fungieren für Ihre KlientInnen als Treuhänder? Lesen Sie hier die wichtigsten Infos zur Treuhandabwicklung mit der Erste Bank.

  • Infos zur Abwicklung
  • Muster der Treuhandvereinbarung
  • Zentrale Abteilung für Treuhandabwicklung

Die Treuhandvereinbarung ist ein Dokument zur treuhändigen Abwicklung von Immobilien-Erwerb und -Errichtung. Um Sie bei der Abwicklung bestens zu unterstützen, haben wir hier die Abläufe und eine Mustervereinbarung dargestellt. Bitte öffnen Sie das untenstehende Muster-PDF einer Treuhandvereinbarung.

Treuhandabwicklung mit der Bank

  1. Nachdem die Kundin oder der Kunde den Kreditvertrag unterschrieben hat, erhalten Sie umgehend die Treuhandvereinbarung von unserer zentralen Treuhandabwicklungs-Abteilung.
  2. Überprüfen Sie bitte die Daten in der Vereinbarung (siehe Muster-PDF.)
  3. Wenn Sie die Treuhandschaft annehmen, senden Sie die Vereinbarung an unsere Treuhandabwicklungs-Abteilung.

Achtung: Es ist möglich, dass Sie bereits vor Ihrem Kundentermin die Treuhandvereinbarung übermittelt bekommen.

Pfandurkunde

Ist eine Pfandurkunde Teil des Geschäfts, so wird dieses Originaldokument der Kundin oder dem Kunden nach Unterzeichnung des Kreditvertrags mitgegeben. Auf der Pfandurkunde müssen die Kundenunterschriften noch beglaubigt werden.

Sollte Ihnen die Pfandurkunde fehlen, kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Klientin oder Ihren Klienten. Meistens liegt die Pfandurkunde bereits beim Klienten auf.

Abteilung für Treuhandabwicklung

Unsere Abteilung für Treuhandabwicklung übernimmt die komplette Erledigung von Treuhandgeschäften. Bei Fragen oder für Treuhandannahmen kontaktieren Sie bitte unsere ExpertInnen:

sDG Wien/Treuhandabwicklung


Am Belvedere 1
A-1100 Wien
Tel. +43 (0)5 0100 - 18400

Muster einer Treuhandvereinbarung

Hier können Sie eine Muster-Treuhandvereinbarung runterladen.