06.07.2023
Privatstiftung Dornbirner Sparkasse:
Innovationspreis für gemeinnützige Projekte
Dipl. Vw Andrea Kaufmann, Vorsitzende des Stiftungsvorstandes und Harald Giesinger, Stv. Vorsitzender des Stiftungsvorstandes und Vorstandsvorsitzender der Dornbirner Sparkasse
Die Privatstiftung Dornbirner Sparkasse, die 2019 ins Leben gerufen wurde, versteht sich als Impulsgeberin für die Entwicklung der regionalen und gesellschaftspolitischen Infrastruktur. In diesem Zusammenhang schreibt sie zum zweiten Mal den „Innovationspreis für gemeinnützige Projekte“ mit einer Gesamtdotierung in der Höhe von 40.000 Euro aus. Bis Ende Oktober 2023 können Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen aus Vorarlberg, die im Einzugsgebiet der Dornbirner Sparkasse aktiv sind, visionäre Vorhaben und neuartige Ideen einreichen. „Mit dem Innovationspreis wollen wir positive gesellschaftliche Veränderungen schneller auf den Weg bringen. Die Chance auf eine Förderung bis zu maximal 10.000 Euro pro Projekt haben Einreichungen, die einen nachweisbaren und hohen gesellschaftliche Nutzen für die Region und ihre Bevölkerung haben“, konkretisiert Andrea Kaufmann, Vorsitzende des Stiftungsvorstands und Dornbirner Bürgermeisterin.
Der Innovationspreis fördert Vorhaben aus den Bereichen Kunst und Wissenschaft, Gesundheit, Kinder/Jugend/Familie, Sport, Denkmalpflege, Bildung, Katastrophenhilfe/-vorsorge, Fürsorge für ältere und kranke Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen, sowie Umwelt- und Klimaschutz. Diese Projekte sollen bereits in Planung sein und in den kommenden zwölf Monaten zur Umsetzung gelangen. Aber auch neue Teilprojekte oder eine Neu-Fortführung bereits umgesetzter Programme haben eine Chance. „Wir möchten mit dem Innovationspreis eine möglichst große Bandbreite an Institutionen und Initiativen erreichen, damit unsere Region optimal profitieren kann“, ergänzt Harald Giesinger, stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstands und Vorstandsvorsitzender der Dornbirner Sparkasse.
Förderbeirat entscheidet über Vergabe
Die Richtlinien des Innovationspreises schließen Privatpersonen von der Einreichung aus. Über die Höhe und die Vergabe der Förderung entscheidet der Förderbeirat der Privatstiftung Dornbirn Sparkasse unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Verständigung über die Vergabe wird bis spätestens 23. Dezember 2023 erfolgen.