KESt-Verlustausgleich

Ihre automatische Steuergutschrift sehen Sie in George

Haben Sie beim Verkauf von Wertpapieren Verluste realisiert? Dann wird Ihnen die Kapitalertragsteuer (KESt) anteilig wieder gutgeschrieben, die Sie für realisierte Kursgewinne und laufende Erträge im selben Jahr bezahlt haben. Ihre automatische Steuergutschrift sehen Sie im Internetbanking George.

Verlustausgleich – wie funktioniert das?

Bei Wertpapier-Ausschüttungen und -Gewinnen fällt Kapitalertragsteuer an. Diese wird auf den Belegen Ihrer Bank ausgewiesen.

Das Gesetz sieht jedoch einen Verlustausgleich vor – und zwar zwischen Ihren realisierten Kursverlusten und Ihren erzielten Kursgewinnen und laufenden Erträgen: Ein KESt-Abzug von 27,5 % bei Ihren Wertpapiereinkünften wird mit 27,5 % Ihrer Verluste aus Wertpapiergeschäften im selben Kalenderjahr ausgeglichen. Über den Verlustausgleich erhalten Sie eine Bescheinigung.
 

Die Rahmenbedingungen für den automatischen Verlustausgleich durch Ihre depotführende Bank:

  •  Ein Verlustausgleich ist nur bei Ihrem Privatvermögen möglich.

  •  Für Gemeinschaftsdepots, betriebliche sowie treuhändig gehaltene Depots erfolgt kein automatischer Verlustausgleich.

  •  In Ihren Verlustausgleich werden nur die Einzeldepots bei einer Bank einbezogen – kein bankenübergreifender Ausgleich.

  •  Haben Sie Depots bei verschiedenen Banken? Oder gibt es mehrere Depotinhaber bei einem Gemeinschaftsdepot? Dann ist der Verlustausgleich nur über Ihre Einkommensteuererklärung möglich.

  •  Ein Verlustausgleich erfolgt nur mit Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen im selben Kalenderjahr. Ein Verlustvortrag in die Zukunft ist nicht möglich.

Ihr Verlustausgleich in George

Was wird im Verlustausgleich berücksichtigt?

Finanzamtsbescheinigung

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