Fonds-News KW 17 | 23.04.2024

Der digitale Euro – aktueller Stand der Dinge

Der Bitcoin, die „Leitwährung“ unter den Kryptowährungen, hat im Jahr 2024 bisher sehr gut performt. Die Anleger:innen in Kryptowährungen machen mehrheitlich ein freundliches Gesicht und trotzdem werden immer wieder die Kritikpunkte bezüglich des Bitcoins und der Kryptowährungen gebetsmühlenartig von ihren Skeptiker:innen vorgetragen. Mit dabei auch die Notenbanken, die sich nicht nur kritisch die Entwicklungen der Kryptowährungen anschauen, sondern bereits aktiv den Kampf um die Lufthoheit bei digitalem Geld aufgenommen haben.

Eine der Hauptsorgen, die sie dabei umtreibt, ist die Tatsache, dass die Kryptowährungen weltweit gleich funktionieren und eine Handhabung auf regionaler Ebene daher besonders schwierig ist. Die Aufgaben der Notenbank werden dadurch auf eine harte Probe gestellt, da hierfür die zentrale Voraussetzung ist, die Kontrolle über die eigene Währung zu besitzen. Wer eine Währung kontrolliert, kann Geldpolitik damit machen, wer nicht stellt seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Kryptowährungen haben daher das Potenzial, dieses Gleichgewicht empfindlich durcheinander zu bringen. Aus diesem Grund beschränkt man sich seitens der EZB nicht nur auf kritische Worte, sondern arbeitet seit einigen Jahren schon am Projekt „Digitaler Euro“. Nicht zuletzt auch deshalb, da neben der Existenz von Kryptowährungen vor allem große US-Dienste Online-Bezahlsysteme anbieten und so die Autorität der EZB zunehmend unterwandern. Die Anzeichen mehren sich, dass das Projekt „Digitaler Euro“ bei der EZB nun schon deutlich Konturen angenommen hat. Wo stehen wir also aktuell im Entstehen dieses digitalen Euro? Was kommt hier auf uns zu? Mit welchen Chancen, aber auch mit welchen neuen Herausforderungen müssen sich sowohl die Wirtschaft als auch die einzelnen Bürger:innen in Europa auseinandersetzen?

Der digitale Euro steht bei den Institutionen der EU auf der Prioritätenliste. Das zeigt, wie wichtig eine digitale Zentralbankwährung, die Central Bank Digital Currency (CBDC), für Europa ist. Der digitale Euro wäre als das einzige öffentliche digitale Zahlungsmittel die Antwort auf die steigende Nachfrage nach sicheren und zuverlässigen digitalen Zahlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus soll der digitale Euro die Effizienz im europäischen Zahlungsverkehr fördern und zudem die Wettbewerbsfähigkeit und geldpolitische Souveränität des Euroraums stärken. Diese wurden in den letzten Jahren immer stärker durch die Zahlungssysteme meist amerikanischer Anbieter durchzogen.

Zur Einführung des digitalen Euros ist noch eine gesetzliche Grundlage auf EU-Ebene notwendig. Noch ist nicht endgültig entschieden, ob der digitale Euro nun wirklich kommt. Die Vorbereitungen laufen bereits seit 1. November 2023 und sind auf zwei Jahre anberaumt. In dieser Zeit sollen die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen vollendet werden. Nach der Umsetzungsphase könnte der digitale Euro schrittweise ab frühestens Anfang 2028 Realität werden.

Wird das Bargeld mit dem digitalen Euro abgeschafft?

Die EZB hat vom Beginn des Projektes an erklärt, dass es nicht Ziel ist das Bargeld zu ersetzen, sondern den digitalen Euro für alle als Ergänzung zum Bargeld einzuführen. Daher soll der digitale Euro zusätzlich zu den Euro-Scheinen und Euro-Münzen als Bargeld in der Europäischen Union als allseits akzeptiertes Zahlungsmittel flächendeckend eingeführt werden. In den einzelnen Mitgliedsstaaten in der EU ist die Nutzung digitaler Bezahlsysteme noch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Ist in den skandinavischen Ländern die Bezahlung mit dem herkömmlichen Euro schon praktisch verschwunden, ist die Liebe zum Bargeld in Deutschland und Österreich noch sehr stark ausgeprägt. Trotzdem ist laut einer Studie der EZB gemessen am Wert der Anteil an digitalen Transaktionen bereits über dem des Bargeldverkehrs gestiegen. Tendenz weiter steigend.

Schwankt der digitale Euro im Wert ähnlich den Kryptowährungen?

Anleger:innen von Kryptowährungen brauchen gute Nerven. War das Jahr 2022 mit einer glatten Kurshalbierung in vielen Kryptowährungen gekennzeichnet, so ließen die Jahre 2023 und nun auch das Jahr 2024 bislang mit sehr attraktiven Kurssteigerungen aufhorchen. Wenn nun der digitale Euro gestartet wird, könnte man doch ebenfalls eine größere Schwankungsbreite des digitalen Euros befürchten. Dem ist aber nicht so. Der digitale Euro wird 1:1 an den aktuellen „analogen“ Euro gebunden und besitzt somit die gleiche Stabilität wie der Bargeld-Euro.

Muss nun jede Bürger:in bei der EZB ein digitales Konto haben?

War anfangs noch befürchtet worden, dass jede Bürger:in bei der EZB ein Konto haben muss und somit die gläserne Bürger:in weiter voranschreitet, so ist dieser Kritikpunkt zum Teil ausgeräumt, da die EZB klargestellt hat, dass die EZB keine Geschäftsbank für die Bürger:innen Europas sein wird. Die Ausgabe des digitalen Euro würde zwar von der EZB übernommen, die Ansprechpartner für EU-Bürger:innen würden aber weiterhin die europäischen Geschäftsbanken bleiben. An dem Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Institutionen wie Sparkassen und Banken soll die Einführung des Euros nichts ändern. Die Nutzer:innen des digitalen Euros hätten nach wie die freie Wahl ihrer Geschäftsbanken.

Die Banken könnten den digitalen Euro von der EZB „beziehen“ und ihn den Kund:innen zur Verfügung stellen. Die Bürger:innen Europa würden den digitalen Euro dann in einer digitalen Geldbörse, einer sogenannten Wallet, aufbewahren. 3.000 Euro sind aktuell hierbei für die maximale Aufbewahrungshöhe angedacht. Überweisungen können aber darüber hinaus getätigt werden, da zu jeder Zeit weitere Dotierungen vom Konto herangezogen werden können.

Die Vertriebswege für den digitalen Euro werden, wie die EZB mitteilt, wohl auf privatwirtschaftlichen Zahlungslösungen basieren. Die EZB hält sich hier noch sehr bedeckt. Das EZB-Direktionsmitglied Piero Cipollone bestätigte Anfang des heurigen Jahres, dass nur juristische Personen mit Sitz in der EU zur Teilnahme am Vergabeverfahren berechtigt sind. Diese müssen von EU-Staatsangehörigen kontrolliert werden. So will man die europäischen Akteure für das Projekt stärken.

Ist der digitale Euro sicher? Kann damit Missbrauch betrieben werden?

Wie bei allen digitalen Errungenschaften steht der Nutzen unverkennbar im Mittelpunkt. Aber wir kennen bereits heute die enormen Anstrengungen, die Firmen, Privatkund:innen, aber auf Finanzinstitute unternehmen müssen, um Finanz-Cyberkriminalität in allen Facetten möglichst gering zu halten. Das gleiche gilt auch für den digitalen Euro. Die EZB versichert, dass die Wallet so gut abgesichert ist, dass selbst bei einem Smartphone-Diebstahl, sofern die Wallet am Smartphone hängt, das virtuelle Geld geschützt ist Der finanzielle Schaden soll somit weitaus geringer sein, als wenn die herkömmliche Geldbörse voller Bargeld gestohlen wird. Ein Vorteil daher für die Wallet, ist die EZB überzeugt.

Überwacht die EZB die digitalen Zahlungen ihrer Bürger:innen?

Wer vollkommen anonym sein möchte, muss auf das Bargeld zurückgreifen. Keine digitale Bezahlform kann diese Eigenschaft mit Sicherheit bieten. Es muss aber jedem bewusst sein, dass die Bezahlung mit Bargeld auch heute schon zum Teil beschränkt ist und Legitimationsnachweise erfordert. Diese regulatorischen Einschränkungen werden stetig größer, sodass sich hier der Spielraum mit Bargeld ebenfalls einengt. Die EZB und zuletzt auch die Deutsche Bundesbank geben offen zu, dass die vollständige Anonymität von Zahlungen ohne digitale Spuren nicht darstellbar ist. Dies gilt für den digitalen Euro wie für alle schon bestehenden digitalen Bezahlsysteme. Das zurückhaltende Nutzerverhalten in Bezug auf digitale Bezahlsystem ist vorhanden, nimmt aber in der Bevölkerung ständig ab, da vor allem die junge Generation mit diesen Überweisungssystemen aufgewachsen ist und diesen deutlich aufgeschlossener gegenüber steht als die älteren Bürger:innen. Als erfahrene Österreicher:in weiß man, dass der Staat es sehr gerne hat, wenn er über die Bürger:innen seines Landes möglichst viel in Bezug auf ihr Vermögen und ihre finanziellen Belange weiß. Der Staat argumentiert mit verbesserten Überwachungsmöglichkeiten bezüglich Geldwäscherei und anderen Finanzdelikten. Kritiker:innen meinen, dass die ganz gleichen Mechanismen aber sogleich auch bei unbescholtenen Bürger:innen flächendeckend anwendbar sein können.

Dies soll aber nicht so sein, versichert die EZB. Sie sieht in ihrem Konzept vor, dass bei ihr im Eurosystem keine personenbezogenen Daten liegen sollen, zumal sie angeblich auch kein Interesse daran hat zu wissen, was die Bürger:innen kaufen. Damit würde sich der digitale Euro fundamental von den Geschäftsmodellen privater Zahlungsanbietern unterscheiden.

Bei einer Überweisung sollen das Eurosystem und die Empfängerbank zu keinem Zeitpunkt die personenbezogenen Nutzerdaten oder die Daten der zahlenden Person sehen. Das soll durch Zuordnung einer digitalen ID und einer oder mehrerer digitaler Kontonummern an jede Kund:in sichergestellt werden. Sie werden durch die Bank der Kund:in verschlüsselt und nur dort gespeichert. Die Bank der Kund:in bzw. des Zahlungsdienstleisters bekommt ebenfalls eine digitale ID. Bei jeder Transaktion werden nur mehr der Betrag, die ID der Bank und ein eindeutiger TAN, den wir noch aus den Anfängen des digitalen Bankings kennen, im Eurosystem sichtbar sein und an die Empfängerbank weitergeleitet. Die Empfängerbank entschlüsselt den TAN, um den Empfänger festzustellen. Somit bekommt der Empfänger keine persönlichen Daten der zahlenden Person übermittelt. Im Eurosystem werden somit nur der Betrag und die ID der Bank nachvollziehbar sein, nicht aber die Kund:in der Bank. Damit soll ein sehr hoher Grad des Persönlichkeitsschutzes erreicht werden, was aber letztendlich nicht mit Anonymität zu verwechseln ist.

Haben wir den digitalen Euro nicht schon längst?

Wer heute online oder mobil bezahlt, könnte meinen, den digitalen Euro gibt es ja schon längst. Doch es bestehen zu den heutigen Bezahlsystemen beim digitalen Euro fundamentale Unterschiede. Die elektronisch ausgelösten Aktionen erfolgen in der Regel über private Drittanbieter wie beispielsweise Kreditkartenfirmen, die kontogebunden sind, mit einer entsprechenden Klassifizierung der Nutzer:in und damit nicht jedem frei zugänglich. Ohne Kreditkarte ist eine solche digitale Transkation dann nicht möglich. Bezahlen mit einem digitalen Euro soll ohne Konto, Altersgrenze, oder Kreditwürdigkeit möglich sein – das erinnert wieder an das gute alte Bargeld in der physischen Welt. Auch ist geplant, dass der digitale Euro ohne Internetzugang funktionieren soll.

Die Zukunft unseres Geldes hat schon längst begonnen. Lassen wir uns gemeinsam überraschen, welche Vorteile und Bequemlichkeiten der neue digitale Euro mit sich bringen wird. Seien wir uns aber auch über die Herausforderungen einer digitalen Währung bewusst und setzen wir in jedem Geschäftsfall bewusst jenen Euro ein, den wir für den jeweiligen Anlass für geeignet halten. Den digitalen Euro oder das Bargeld. Wir haben die Wahl.  

WF

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