Hilfe für Angehörige im Todesfall

  • Wegweiser für den Trauerfall
  • Infoblatt für Bankangelegenheiten
  • Checklisten mit wichtigen Erledigungen

Unsere Broschüre Wegweiser für den Trauerfall informiert Sie, was bei einer Bestattung zu erledigen ist – und welche Vorsorge Sie zu Lebzeiten dafür treffen können. Das Infoblatt gibt Ihnen einen Überblick, was mit den Bankprodukten Ihres Angehörigen passiert. Die Infos helfen Ihnen bei der Orientierung, geben aber keine Empfehlung für eine bestimmte Handlungsweise.

Brauchen Sie Hilfe? Unsere Mitarbeiter:innen unterstützen Sie gern – online, telefonisch oder in einer Filiale.

Wegweiser für den Trauerfall

Erforderliche Schritte

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die vor und nach der Beerdigung einer verstorbenen Person zu treffen sind.

  • Meldung des Todesfalls
  • Kontaktaufnahme mit Bestattungsunternehmen

Entscheidend dafür, welche Maßnahmen zu treffen sind, ist der Ort, an dem sich der Todesfall ereignet hat.

TODESFALL ZUHAUSE
Wenn der Tod zuhause eintritt, ist umgehend der Notruf 144 oder die behandelnde Ärzt:in bzw. Gemeindeärzt:in zu verständigen, die die Totenbeschau vornimmt.

TODESFALL IM KRANKENHAUS
In Krankenhäusern, Alters- oder Pflegeheimen ist jeweils die Anstalts- oder Heimleitung dafür zuständig.

TODESFALL IM AUSLAND
Beim Ableben einer österreichischen Staatsbürger:in im Ausland werden die Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft) verständigt. Nach Erhalt der Todesnachricht müssen die Angehörigen über das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Telefon: +43 501150) die Versargung und die Überführung der verstorbenen Person nach Österreich in Auftrag geben.

TODESFALL AN EINEM ÖFFENTLICHEN ORT
Tritt der Tod an einem öffentlichen Ort ein, werden die Angehörigen in der Regel von der zuständigen Sicherheitsdienststelle verständigt. Dabei wird auch mitgeteilt, wohin die verstorbene Person gebracht wurde. In den meisten Fällen wird die verstorbene Person in ein Krankenhaus überstellt, wo die genaue Todesursache festgestellt wird.

Notwendige Dokumente

Für die Abwicklung des Todesfalls beim Bestatter werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde
  •  Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • Heiratsurkunde Meldenachweis
  • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde der Ehepartner:in 
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • Bei Akademiker:innen: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  •  Bei nichtösterreichischen Staatsbürger:innen: Reisepass
  •  Sozialversicherungsnummer (wenn bekannt)

Sonstige Unterlagen

  •  Totenschein Grabdaten (Friedhof, Gruppe, Reihe und Nummer der Grabstelle) oder Name und Beerdigungsdatum einer bzw. eines bereits im Grab Beerdigten Versicherungspolizzen
  • Testament/Vorsorgedokumente (sofern vorhanden)
  • Foto der verstorbenen Person (falls Bildparte gewünscht)

Folgende Punkte müssen geklärt werden, falls die verstorbene Person keine Vorkehrungen getroffen hat:

  •  Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung, Waldfriedhof, Sonderformen)
  • Friedhof, Grabstelle
  • Einsegnung durch einen Geistlichen oder eine Trauerredner:in
  • Parten, Dankkarten, Gedenkbilder
  • Zeitungseinschaltungen
  • Blumenspenden (Kränze etc.)

Wegweiser für den Trauerfall

Leitfaden

Infoblatt für das Regeln der Bankangelegenheiten

Die folgenden Infos geben Ihnen einen Überblick über die Auswirkungen eines Todesfalls auf die Geschäftsbeziehung mit uns als Bank. Bitte beachten Sie: Das Bankgeheimnis besteht auch über den Tod hinaus. Auskünfte über die Kundenbeziehung mit der verstorbenen Person können wir Ihnen erst geben,  wenn Sie eine Amtsbestätigung der Gerichtskommissär:in oder einen richterlichen Beschluss zu Ihren Gunsten (Einantwortungsbeschluss) haben.

Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien. GISA-Zahl: 27506851, abrufbar unter www.gisa.gv.at. Die Sparkasse Mühlviertel-West Bank AG, Stadtplatz 24, 4150 Rohrbach-Berg Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.

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