Gewinnfreibetrag nutzen und Steuer sparen

Investitionen in Wertpapiere bergen neben Chancen auch Risiken

Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können mit dem Gewinnfreibetrag einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren. Besprechen Sie Ihre geplanten Investitionen rechtzeitig mit unseren Kundenbetreuer:innen. Beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung vom Einzelfall abhängig ist und zukünftigen gesetzlichen Änderungen unterliegen kann. 

Gewinnfreibetrag berechnen

Geben Sie den erwarteten Unternehmensgewinn ein. Grundfreibetrag bis 33.000 Euro wird automatisch berücksichtigt. Eine zusätzliche Investition ist für die Inanspruchnahme des Grundfreibetrags nicht notwendig. Für den verbleibenden Betrag kann ein investitionsbedingter Freibetrag geltend gemacht werden. 

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

  • Grundfreibetrag: 15 % des Gewinns bis 33.000 Euro – automatisch steuerfrei.
  • Investitionsbedingter Freibetrag: Für Gewinne über 33.000 Euro bis 583.000 Euro.
    • 13 % für die nächsten 145.000 Euro (bis 178.000 Euro)
    • 7 % für die nächsten 175.000 Euro
    • 4,5 % für die nächsten 230.000 Euro (bis 583.000 Euro)
    • Ab 583.000 Euro entfällt der Freibetrag
  • Maximaler Freibetrag: Bis zu 46.400 Euro steuerfrei möglich.
  • Steuerliche Behandlung: Hängt vom Einzelfall ab und kann zukünftigen gesetzlichen Änderungen unterliegen.
  • Investitionen in Wertpapiere bergen neben Chancen auch Risiken.

Gewinnfreibetrag nutzen -so geht´s

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Beispiel

So nutzen Sie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag


Ihr erwarteter Unternehmensgewinn im Jahr 2025 beträgt 100.000 Euro.

  • Für die ersten 33.000 Euro wird automatisch der Grundfreibetrag von 15 % berücksichtigt – das sind 4.950 Euro.
  • Für die verbleibenden 67.000 Euro können Sie 13 % als investitionsbedingten Freibetrag geltend machen – das entspricht 8.710 Euro

Fragen und Antworten

Geeignete Anlageformen für Ihren Gewinnfreibetrag

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung und nicht um eine Anlageberatung.

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