Rechtsschutzversicherung
Damit Sie Recht bekommen – s Top & Easy Rechts-Schutz
- Schutz für Sie und Ihre Familie
- Flexibler Leistungsumfang
- Mit Zusatzoptionen
Ob Erbschaft, Fahrzeug oder Eigenheim – manchmal lassen sich strittige Fragen nur gerichtlich klären. Mit einer Rechtsschutzversicherung brauchen Sie sich um das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens keine Sorgen zu machen. Mit einer Rechtsvertreter:in Ihrer Wahl können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien.
GISA-Zahl: GISA-Zahl Ihrer Sparkasse, abrufbar unter www.gisa.gv.at.
Die Erste Bank und Sparkasse, Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.
Die Leistungen
- Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durchsetzen
- Oder bei Streitigkeiten über bewegliche Sachen
- Vertretung bei Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten
Ihre Vorteile
- Freie Wahl einer Rechtsvertreter:in
- Mediation statt Gerichtsverfahren
- Deckung von Diversionsmaßnahmen
Unsere Pakete
Classic-Rechts-Schutz
Rechtsschutz in folgenden Bereichen
- Privat und beruflich, auch für nebenberuflich Selbstständige
- Allgemeine Verträge
- Beratungen
- Haus und Wohnung
- Sozialversicherung
Premium-Rechts-Schutz
Zusätzlich zu den Classic-Schutzbereichen
- Arbeitsgericht
- Anti-Stalking
- Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Familie
- Erbrecht
Mögliche Zusatzleistungen
Ergänzen Sie Ihren Rechtsschutz um diese Leistungen:
- Ein- und mehrspurige Fahrzeuge
- Fahrzeugverträge
- Lenkerrechte
- Zweitwohnsitz
- Internet-Schutz-Hilfe
Welche Kosten werden übernommen?
Im Wesentlichen werden folgende Kosten übernommen
- Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar der Rechtsvertreter:in der versicherten Person
- Gerichtsgebühren
- Gerichtlich und verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse für Sachverständige, Dolmetscher und Zeug:innen
- Im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, soweit die versicherte Person zu deren Zahlung verpflichtet ist
- Kosten einer Mediation bis max. 2 % der Versicherungssumme
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Die Leistungen sind pro Versicherungsfall begrenzt
- Mit der vereinbarten Versicherungssumme oder den vereinbarten Höchstbeträgen (etwa für Exekutionen)
- Mit dem vereinbarten Selbstbehalt
In diesen Fällen werden keine Kosten übernommen
- Im Verwaltungsstrafverfahren bei Bagatellstreitigkeiten
- Für Scheidungs- und Verlassenschaftsverfahren
- Im Verkehrsbereich bei Bagatellstreitigkeiten, Fahrerflucht, Beeinträchtigung durch Alkoholisierung oder Suchtgift, sowie fehlender Lenkerberechtigung
- Bei unbefugter Gewerbeausübung
Interessiert?
Wir beraten Sie gern – einfach Gesprächstermin vereinbaren.