
Ablebensversicherung
Sichern Sie Ihre Hinterbliebenen ab
Leistungen
Sie wollen für Ihre Liebsten vorsorgen?
Mit dem s Ablebens-Schutz sichern Sie Ihre Familie, Partner:in oder Angehörigen ab. Laufzeit und Versicherungssumme können Sie flexibel selbst wählen. Finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen, flexible Gestaltung der Versicherung und garantierte Ablebensleistung.
Vorteile
- Der s Ablebens-Schutz ist sogar bis zum 75. Lebensjahr abschließbar.
- Bei Erwerbsunfähigkeit werden Sie von der Prämienzahlung befreit.
- Ablebensversicherung als Absicherung für einen offenen Kredit
Zusatzleistungen der Ablebensversicherung
Erhöhte Leistung bei Unfalltod*
Leistung bei Unfallinvalidität*
* Diese (Zusatz)-Leistungen können Sie nur bei den Kundenbetreuer:innen der Erste Bank oder Sparkasse abschließen.
Willkommensgeschenk
Sonnentor-Box in der losleben-App der Wiener Städtischen sichern!
Jetzt absichern und das besondere Geschmackserlebnis mit der Sonnentor-Box* genießen.
*Dieses Set gibt es für Neuabschlüsse bei der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group vom 1. Jänner bis zum 30. September 2026, die von Erste Bank und Sparkassen vermittelt wurden (ausgenommen sind Einmalerläge, Pflegezusatzversicherungen, nachträgliche Einschlüsse von Zusatzversicherungen, Haftpflicht- und alle Sachversicherungen außer Eigenheim-, Haushalt- oder Rechtsschutzversicherung, sowie Bezugsumwandlung nach § 3/1/15 EstG). Solange der Vorrat reicht. Pro Person und Neuvertrag sowie App-Registrierung kann nur eine Sonnentor-Box ausgegeben werden. Eine Barablöse oder Kombination mit anderen Aktionen ist nicht möglich. Infos zu den Produkten, Nährwerte und Tipps finden Sie auf sonnentor.com.
Fragen & Antworten
Versichert ist das Ableben der versicherten Person(en). Die Ablebensleistung wird bei Ableben während der Versicherungsdauer sofort fällig. Zusätzlich können vereinbart werden: Unfalltod* (Kapitalleistung), Unfallinvalidität* (Kapitalleistung) und Erwerbsunfähigkeit (Prämienbefreiung). Die individuelle Versicherungsleistung hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab.
* Diese (Zusatz)-Leistungen können Sie nur bei den Kundenbetreuer:innen der Erste Bank oder Sparkasse abschließen.
Im Erlebensfall zum Versicherungsende erfolgt keine Leistung, der Vertrag erlischt.
Bei diesen Punkten gibt es Deckungsbeschränkungen:
- Bei Selbstmord der versicherten Person innerhalb von 3 Jahren
- Bei Krieg oder Teilnahme an Aufruhr, Aufstand oder Unruhen
- Bei nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophen
Die genauen Bestimmungen lesen Sie bitte in den Versicherungsbedingungen.
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald die Annahme Ihres Versicherungsantrags in geschriebener Form oder durch Zustellung der Versicherungspolizze bestätigt wurde – und sobald Sie die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig bezahlt haben.
Ab Eingang Ihres Versicherungsantrags bei der Versicherung besteht ein vorläufiger Sofortschutz, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Höhe des Sofortschutzes entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsantrag.
Die Dauer des Versicherungsschutzes können Sie frei wählen (gemäß der Produktrichtlinien). Der Vertrag endet mit dem Ableben der versicherten Person, dem vereinbarten Ablauf oder durch Kündigung. Die genaue Vertragslaufzeit ist im Versicherungsantrag oder in der Versicherungspolizze festgelegt.
Mit Zustellung der Versicherungspolizze wird die erste oder einmalige Prämie fällig, diese ist binnen 2 Wochen zu bezahlen. Folgeprämien sind binnen eines Monats zu bezahlen, bei monatlicher Prämienzahlung binnen 2 Wochen – jeweils ab dem Fälligkeitstag, der in der Versicherungspolizze angegeben ist. Die Prämien können Sie wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Zahlungsart wird vertraglich vereinbart. Ihre Zahlung kann etwa per Lastschrift (Einzug) erfolgen.
Ja, der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Sie können Ihren Vertrag jederzeit schriftlich kündigen:
- entweder mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres
- oder innerhalb eines Versicherungsjahres, mit 3-monatiger Frist, mit Wirkung zum Monatsende
- frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des 1. Versicherungsjahres
Sie sind noch keine Kund:in?
Gerne beraten wir Sie zum Produkt und schließen "sorgenfreies.mixinvest" mit Ihnen gemeinsam ab.
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Auszeichnung
Im Rahmen der unabhängigen Studie "Branchenmonitor 2025" der ÖGVS erzielte die
Wiener Städtische die Auszeichnung TOP Kundenzufriedenheit im Bereich
"Lebensversicherung".
Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Erste Bank und Sparkasse , (GISA-Zahl: GISA-Zahl Ihrer Sparkasse, abrufbar unter Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.