Erben & Vererben – so bleibt, was bleiben soll

Vermögensweitergabe braucht Klarheit: für Familie, für Werte, für gute Entscheidungen. Wir unterstützen Sie frühzeitig, strukturiert und erfahren.

Vermögen weitergeben – mit Klarheit & Umsicht

3 Tipps für einen reibungslosen Übergang
 

  • Früh miteinander reden:
    Offene Gespräche in der Familie stärken Vertrauen und beugen Missverständnissen & Konflikten vor.

  • Klarheit schaffen & rechtlich regeln:
    Testament, Vollmachten und eine einfache Checkliste geben Sicherheit – bei Bedarf mit Expert:innen, gern gemeinsam mit der Familie.

  • Schritt für Schritt planen:
    Eine Erbschaft verändert vieles. Wir unterstützen Sie mit kurzen Guides & persönlicher Beratung dabei, geerbte Werte gut zu veranlagen.

Interessiert?

Wir beraten Sie gern – einfach Gesprächstermin vereinbaren.

Checkliste für die Errichtung eines Testaments

Diese Übersicht dient als erste Orientierung und kann nicht alle individuellen oder rechtlichen Aspekte abdecken. Bitte wenden Sie sich dafür an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.

Ein kurzer Überblick

Gesetzliche Erbfolge

Das gesetzliche Erbrecht gilt, wenn es keinen Erbvertrag und kein Testament gibt – bzw. nur für Teile, die nicht testamentarisch geregelt sind.

Schenkung

Die Schenkung auf den Todesfall wird erst wirksam nach dem Ableben der schenkenden Person und fällt die geschenkte Sache nicht in den Nachlass. Die Schenkung auf den Todesfall muss als Notariatsakt errichtet werden. Die beschenkte Person muss das Schenkungsversprechen annehmen. Durch den Schenkungsvertrag ist der Geschenkgeber gebunden, der Vertrag muss in Form eines Notariatsakts errichtet werden.

Meldepflicht bei Schenkungen

Derzeit sind Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden dem Finanzamt anzuzeigen, wenn Bargeld, Kapitalforderungen, Unternehmensanteile, Betriebe (Teilbetriebe) etc. erworben werden. Die Ausnahme: Schenkungen zwischen Angehörigen müssen der Finanzbehörde erst ab einer Wertgrenze von 50.000 Euro pro Jahr gemeldet werden.

Steuern

Derzeit gibt es in Österreich keine allgemeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Bei Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken ist jedoch die Grunderwerbsteuer zu entrichten (auch im Familienkreis).

Grunderwerbsteuer

Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen (z. B. durch Schenkung oder Erbschaft) wird die Grunderwerbsteuer aktuell gestaffelt nach einem Stufentarif berechnet.

Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens

Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens kann man grundsätzlich zwei Gebühren unterscheiden:

  • Gebühr für den Notar als Gerichtskommissär: Sie richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Der Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
  • Gerichtsgebühr: 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 95 Euro.

aktives.fondsinvest – investieren & vorsorgen in einem

aktives.fondsinvest verbindet Veranlagung in Investmentfonds mit Versicherungsschutz – flexibel anpassbar an Ihre Ziele und Lebenssituation.

Für die Vermögensweitergabe besonders praktisch: 

Mit namentlichen Bezugsrechten (z. B. Ehepartner, Kinder), die Sie jederzeit ändern können, kann im Ablebensfall die:der Bezugsberechtigte direkt auf die Versicherungsleistung zugreifen – das Verlassenschaftsverfahren muss nicht abgewartet werden, was Wartezeit und Kosten sparen kann.

Hinweis: Allgemeine Information – ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Investitionen bergen Risiken.

Generationendepot

Wertpapierdepot für eine begünstigte Person (z. B. Kind/Enkelkind): Eine volljährige Inhaber:in veranlagt; die begünstigte Person kann erst ab einem festgelegten Zeitpunkt – frühestens ab dem 18. Geburtstag – über das Depot verfügen.

  • Wertpapier-Sparplan ab 30 Euro monatlich
  • Freie Wertpapier-Wahl
  • Individuelles Anlegen für Minderjährige
  • Investitionen bergen Risiken

Hilfe für Angehörige im Todesfall

Wichtige Infos über die Erledigungen im Trauerfall.

Bestattungsvorsorge

Mit der s Bestattungsvorsorge decken Sie die Kosten Ihrer eigenen Beerdigung ab. Ihre Angehörigen werden nicht finanziell belastet. Gestalten Sie Ihre Bestattungsversicherung mit Einmalzahlung oder laufender Prämienzahlung.

Beratung und Unterstützung durch unsere Expert:innen

Telefonisch, online oder persönlich in einer unserer Filialen.

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Telefonisch, online oder persönlich in einer unserer Filialen.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen.

Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Erste Bank und Sparkasse , (GISA-Zahl: GISA-Zahl Ihrer Sparkasse, abrufbar unter Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.

Weitere Vorsorgemöglichkeiten