Altes Sparbuch gefunden –
was tun?
Ein Sparbuch verjährt in Österreich erst nach 30 Jahren, wenn es in dieser Zeit keine Bewegung gegeben hat. Deshalb solltest du ein gefundenes Sparbuch auf keinen Fall wegwerfen. Mit deinem Ausweis und dem Original-Sparbuch kannst du dir bei der Bank dein Guthaben auszahlen lassen – vorausgesetzt, das Sparbuch gehört dir. Bei Losungswort-Sparbüchern legst du der Bank das Sparbuch vor und nennst das Losungswort. Wenn eine Person verstirbt, müssen Banken jedes Sparbuch, das auf die Kontoinhaber:in identifiziert ist, melden. Alle weiteren Fälle erklären wir dir in diesem Beitrag.
Vielleicht kennst du das: Beim Umzug, beim Ausmisten oder in alten Unterlagen findest du plötzlich ein Sparbuch. Es wirkt fast wie aus einer anderen Zeit – ein kleines Büchlein von der Bank. Aber was bedeutet dieser Fund? Gibt es das Geld noch? Und darf man es einfach beheben?
Die gute Nachricht: In vielen Fällen lohnt sich ein Gang zur Bank.
Die weniger gute: Nicht jedes alte Sparbuch ist automatisch noch etwas wert.
Wie lange sind Sparbücher in Österreich gültig?
In Österreich gilt: Ein Sparbuch verjährt nach 30 Jahren, wenn es in dieser Zeit keine Bewegung gegeben hat.
Wichtig: Schon kleine Dinge zählen als Bewegung – zum Beispiel eine Zinsgutschrift, eine Einzahlung oder eine Behebung. In diesem Fall beginnt die 30-Jahres-Frist wieder von vorn.
War ein Sparbuch allerdings wirklich 30 Jahre lang völlig unberührt, kann der Anspruch auf das Guthaben rechtlich nicht mehr eingefordert werden. Manche Banken zahlen trotzdem aus Kulanz – darauf gibt es aber keinen Anspruch.
Was tun, wenn ich ein altes Sparbuch finde?
Auf keinen Fall wegwerfen. Für den Fall, dass das Sparbuch dir gehört, benötigst du für die Auszahlung des Guthabens in der Bank deinen Ausweis und das Original-Sparbuch. Bei Losungswort-Sparbüchern legst du der Bank das Sparbuch vor und nennst das Losungswort. Hier gilt: Ohne Losungswort keine Geld-Behebung. Die Bank prüft, ob das Sparbuch noch aktiv ist und ob ein Guthaben vorhanden ist. Dabei kommt es darauf an, um welche Art von Sparbuch es sich handelt:
Namenssparbuch (über 15.000 €):
Losungswortsparbuch (unter 15.000 €):
Fremdes Sparbuch gefunden, was tun?
Es gehört einem lebenden Familienmitglied: Dann kann nur diese Person selbst zur Bank gehen – oder dir schriftlich erlauben, das Sparbuch zu beheben.
Es gehört einer fremden Person: Du findest ein Sparbuch zum Beispiel in deiner neu bezogenen Wohnung im Keller? In diesem Fall bist du verpflichtet, den Fund beim zuständigen Fundamt zu melden und das Sparbuch dort abzugeben. Meldet sich innerhalb eines Jahres niemand, der das Sparbuch als verloren oder vergessen reklamiert, geht das Eigentum am Sparbuch unter gewissen Bedingungen auf dich über.
Sparbuch verloren, was tun?
Auch dafür gibt es eine Lösung. Hast du dein Sparbuch verloren, kann ein sogenanntes Kraftloserklärungsverfahren beim Landesgericht notwendig sein. Dabei wird das Sparbuch gesperrt. Ein Beschluss bestätigt schließlich: Die Person, die das Verfahren beantragt hat, bekommt auch das Geld. Das Losungswort musst du trotzdem nennen.
Dieses Verfahren schützt davor, dass jemand anderes das Sparbuch missbraucht.
Sparbücher verschwinden zunehmend aus unserer Geld-Welt. Banken geben heute Sparkarten mit dahinterliegenden Sparkonten aus, die das Büchlein nach und nach ablösen. Findest du ein Sparbuch und kennst das Losungswort, bringe es zur Bank und löse es auf. Für das Guthaben kannst du wiederum ein Sparkonto eröffnen.
Sparbücher verschwinden zunehmend aus unserer Geld-Welt. Banken geben heute Sparkarten mit dahinterliegenden Sparkonten aus, die das Büchlein nach und nach ablösen. Findest du ein Sparbuch und kennst das Losungswort, bringe es zur Bank und löse es auf. Für das Guthaben kannst du wiederum ein Sparkonto eröffnen.
Sparbuch von Verstorbenen gefunden, was jetzt?
Wenn eine Person verstirbt, müssen Banken jedes Sparbuch, das auf die Kontoinhaber:in identifiziert ist, melden. Das gilt auch dann, wenn die Sparbücher gar nicht mehr im Besitz der Verstorbenen sind, sondern bereits zu Lebzeiten und ohne Wissen der Bank an jemanden weitergegeben wurden. Bei Schenkungen des Sparbuchs zu Lebzeiten – etwa vom Großvater an das Enkelkind – ist es daher hilfreich, wenn das Sparbuch bei der Bank auch sofort auf das Enkelkind legitimiert wird.
Hat man das Sparbuch, kennt aber das Losungswort nicht, klären Notar:in oder Gerichtskommissär:in, ob es Teil des Verlassenschaftsverfahrens ist. Bestätigt der sogenannte Einantwortungsbeschluss die Zugehörigkeit des Sparbuches zum Verlassenschaftsvermögen, ersetzt der Beschluss das Losungswort. Das Sparbuch muss jedenfalls vorgelegt werden.
Namenssparbücher können vererbt werden. Mögliche Unstimmigkeiten in einem etwaigen Verlassenschaftsverfahren sind aber einfach zu vermeiden. Dafür gibt es zu Lebzeiten zwei Möglichkeiten:
Was, wenn es die Bank nicht mehr gibt?
Banken können fusionieren oder schließen. In diesem Fall hilft es, nach einer Nachfolgeinstitution zu suchen – etwa über eine Internetrecherche oder bei der Finanzmarktaufsicht. Die Nachfolgebank ist verpflichtet, Guthaben auszuzahlen, sofern das Sparbuch noch nicht verjährt ist.
FAZIT
Alte Sparbücher erinnern daran, wie lange Geld uns begleiten kann und wie wichtig es ist, Ordnung in die eigenen Finanzen zu bringen. Wer ein Sparbuch findet, hat die Chance, Klarheit zu schaffen und alte Geldthemen abzuschließen. Auch wenn am Ende kein Guthaben mehr ausgezahlt wird: Wissen, woran man ist, gibt Sicherheit – und ist oft mehr wert als ein ungeprüftes „Vielleicht“.
Stand März 2026