Geschäftsbedingungen George Business
Fassung: Juli 2025
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von „George Business“.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesen Geschäftsbedingungen die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Ausführungen gelten natürlich in gleicher Weise für die weibliche Sprachform.
1. Definitionen
Technische Definitionen
- Benutzer: Eine Kennung, welche zum Login und zur Nutzung der Funktionalitäten in George Business verwendet wird. Die Erstellung und Verwaltung von Benutzern in George Business erfolgt durch Administratorbenutzer im Unternehmen des Kunden.
- Administratorbenutzer: Ein Benutzer in George Business, welcher der Benutzergruppe „Administration“ angehört und kundenseitig die Vergabe sämtlicher Systemberechtigungen von allen Benutzern in George Business verantwortet.
- Verfüger: Eine einer natürlichen Person eindeutig zugeordnete, vom Kreditinstitut ausgestellte Kennung, welche zur Autorisierung von Aufträgen in George Business verwendet wird. Jeder Verfüger ist einer Lizenz zugeordnet.
- Autorisierung: Freigabe von Aufträgen an das Kreditinstitut unter Verwendung von Verfüger und vereinbarter Freigabemethode.
Vertragliche Definitionen
- Der Begriff Lizenz wird im folgenden Dokument dem Begriff Vertrag gleichgesetzt.
- Kunde: Juristische oder natürliche Person, welche einen Vertrag in Zusammenhang mit George Business mit einem oder mehreren Kreditinstituten der Sparkassengruppe abgeschlossen hat.
- Hauptlizenz: Mit einem oder mehreren Kreditinstituten der Sparkassengruppe abgeschlossener Vertrag, mit dem die Nutzung von George Business im unten angeführten Leistungsumfang ermöglicht wird.
- Sublizenz: Mit einem oder mehreren Kreditinstituten der Sparkassengruppe abgeschlossener Vertrag, welcher dem Kunden ermöglicht, den bestehenden Zugang zu George Business eines anderen Kunden (beispielsweise Mutterunternehmen) mitzuverwenden.
2. Leistungsumfang
Die Leistungen von George Business umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Konten
- Sparen
- Finanzierungen
- Kreditkarten des Unternehmens
- Haftungen und Akkreditive
Folgende Verfügungen über die oben genannten Produkte sind möglich:
- Geschäftsdaten abfragen, einsehen und erfassen
- Produkt- und Transaktionsübersicht
- Zahlungsaufträge und sonstige Aufträge erfassen und erteilen
- Produkte online abschließen
- Einstellungen / Berechtigungsvergabe
- Verwaltung der Berechtigungen von allen Benutzern für den Zugriff auf alle Daten des Haupt- und aller Sublizenznehmer, welche durch die hauptlizenzgebende Bank in George Business zur Verfügung gestellt werden, durch den oder die Administratorbenutzer
- Verwaltung der Berechtigungen zu Daten anderer in den George Business Zugang des Kunden eingebundener Institute sowohl innerhalb als auch außerhalb des Erste Bank und Sparkassen Sektors
- Verwaltung der Limits für SEPA-Echtzeitüberweisungen nach Artikel 1 iVm Artikel 2 Z 1a der SEPA-Verordnung (EU) 2012/260 durch den oder die Administratorbenutzer
- Verwaltung der Einstellungen betreffend die Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen gemäß Z 38 (3) zweiter Absatz Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) durch den oder die Administratorbenutzer
- Kommunikation
- Services zur Kontoeinstellung
Alle Details kann der Kunde den Informationen auf der Homepage des Kreditinstitutes entnehmen.
3. Nutzungszeiten
Der Kunde kann George Business rund um die Uhr nutzen. Es kann aber im Zuge von Wartungsarbeiten zu einer Einschränkung der Nutzungsrechte kommen.
4. Haftung des Kunden bzw. des Kreditinstitutes
4.1. Haftung des Kunden für Zahlungsvorgänge im Rahmen von George Business
4.1.1. Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der missbräuchlichen Verwendung von George Business, so wird dem Kunden, wenn er in betrügerischer Absicht oder vorsätzlich gehandelt hat oder eine oder mehrere seiner in diesen Bedingungen festgelegten Sorgfaltspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, der Betrag (samt Kosten und Zinsen) des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs nicht erstattet.
4.1.2. Der Kunde haftet nicht für Zahlungsvorgänge, die nach seiner Anzeige an das Kreditinstitut, ein bestimmtes Zahlungsinstrument zu sperren, mittels des betreffenden Zahlungsinstruments veranlasst werden; es sei denn, der Kunde hat in betrügerischer Absicht gehandelt.
4.2. Sonstige Haftung des Kunden bzw. des Kreditinstitutes
4.2.1. Kunden haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus seiner Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Sorgfaltspflichten entstehen, bei jeder Art des Verschuldens betraglich unbegrenzt.
4.2.2. Das Kreditinstitut trifft keine Haftung, wenn der Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung des Kreditinstitutes beruht.
4.2.3. Für allfällige Schäden, die im Zusammenhang mit der Hard- oder Software des Kunden oder durch das Nichtzustandekommen des Verbindungsaufbaues mit dem Rechenzentrum des Kreditinstitutes entstehen können, haftet das Kreditinstitut nur, sofern es diese Schäden schuldhaft verursacht hat.
5. Sorgfaltspflicht
Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die personalisierten Sicherheitsmerkmale (insbesondere Passwort, Code) vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister sowie Zahlungsdienstleister, die kartengebundene Zahlungsinstrumente ausgeben und Deckungsabfragen durchführen, gelten nicht als "Unbefugte" im Sinne dieser Bestimmung.
Der Kunde ist verpflichtet die Benutzerführung, sowie die Sicherheitshinweise in der jeweiligen Applikation und dem s SicherheitsCenter https://sicherheit.sparkasse.at zu befolgen.
Bei Verlust der personalisierten Sicherheitsmerkmale oder bei Kenntnis, dass eine unbefugte Person von den personalisierten Sicherheitsmerkmalen Kenntnis erhalten hat, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Kreditinstitut unverzüglich telefonisch via 24h Service – unter + 43 (0) 5 0100 und der Bankleitzahl seines Kreditinstitutes - oder dem Kundenbetreuer mitzuteilen.
Das Kreditinstitut ist berechtigt, den George Business Zugang ohne Mitwirkung des Kunden in folgenden Fällen zu sperren:
- wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von George Business dies rechtfertigen;
- wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung von George Business bzw. der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht; oder
- wenn im Zusammenhang mit einer verbundenen Kreditlinie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhte Risiko liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit dem George Business verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Überziehung) nicht nachgekommen ist und
- entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist oder
- beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht.
Das Kreditinstitut wird den Kunden von einer solchen Sperrung und deren Gründen, sowie von der Sperrung des Zugriffs durch einen Kontoinformationsdienstleister bzw. Zahlungsauslösedienstleister auf ein Zahlungskonto des Kunden und über die Gründe für diese Sperrung in der mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsform möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperrung informieren. Die Informationspflicht besteht nicht, soweit eine Bekanntgabe der Sperrung oder der Gründe für die Sperrung eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen bzw. österreichischen oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde.
Nach viermaligem Zugriff mit falschen personalisierten Sicherheitsmerkmalen wird der Zugriff für den Nutzungsberechtigten automatisch gesperrt und kann vom Systemadministrator im Unternehmen wieder entsperrt werden. Eine Sperre des Verfügers (Zeichnungsberechtigten) kann nur durch das Kreditinstitut aufgehoben werden.
6. Versicherungsschutz
Ergänzend zu den beiliegenden Versicherungsbedingungen: Es gilt der Versicherungsschutz nur für Konten des vertragsgegenständlichen Kreditinstitutes.
7. Kosten
Das einmalige Aktivierungsentgelt wird nach Rechnungslegung durch das Kreditinstitut vom Kundenkonto eingezogen. Der IBAN des Kunden wird in der Bestellung angegeben.
Während der Nutzung von George Business ist das Kreditinstitut berechtigt, den jeweils gültigen monatlichen Kostenbeitrag vierteljährlich im Nachhinein von dem in der Bestellung angegebenen IBAN abzubuchen.
8. Berechtigungen
Verfüger: Die Berechtigung zur Erteilung von Aufträgen an das jeweilige Kreditinstitut über George Business wird vom Kreditinstitut verliehen und kann im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen nur an die jeweils dazu berechtigten Personen erteilt werden (insb. Kontoinhaber, Zeichnungsberechtigte laut Unterschriftsprobenblatt bei Zahlungsaufträgen bzw. laut Firmenbuch vertretungsberechtigte Personen im Zusammenhang mit Haftungen und sonstigen Aufträgen).
Benutzer: Die Erteilung und der Widerruf von Berechtigungen zur Einsicht von Produkt- und Geschäftsdaten sowie zur Erfassung und Vorbereitung von Aufträgen erfolgt direkt im Unternehmen durch die Administratorbenutzer.
Die generelle Berechtigung zur Nutzung von George Business kann durch das Unternehmen nur schriftlich widerrufen werden.
Der Widerruf der Nutzungsberechtigung wird mit dem auf den Tag des Einlangens des Widerrufes bei der für die Abwicklung der George Business Administration beauftragten Stelle folgenden Bankarbeitstag wirksam.
Das Kreditinstitut wird im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes unverzüglich den Widerruf der Nutzungsberechtigung bearbeite
Der Administratorbenutzer ist auch berechtigt, mit Wirkung für den Kunden die Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen (siehe näher Ziffer 38 (3) zweiter Absatz AGB) zu aktivieren oder zu deaktivieren sowie spezifische Limits für Echtzeitüberweisungen einzustellen. Voraussetzung ist jeweils, dass der Haupt- oder Sublizenznehmer (z.B. Holding-Tochterfirma-Konstrukt) Kontoinhaber oder dessen Vertreter ist.
9. Auftragserteilung und Autorisierung
Ein dem Kreditinstitut erteilter Auftrag gilt als erteilt, wenn die für die Autorisierung vereinbarte Freigabemethode verwendet wird.
Die Auftragserteilung erfolgt durch das Senden von Datenbeständen. Dazu bedarf es pro Auftrag (= Summe der Kontodispositionen pro Sendung bei Zahlungsaufträgen) einer Freigabe mittels der vereinbarten Freigabemethode, die jeweils nur für einen Auftrag gültig ist. Mit vollständigem Einlangen der Daten bei dem Kreditinstitut wird der betreffende Auftrag im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeitet.
Das Kreditinstitut sendet nach Entgegennahme von Aufträgen/Verfügungen Rückmeldungen, die nur den Empfang der übermittelten Daten bestätigen, nicht jedoch die Durchführung der erteilten Aufträge/Verfügungen. Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, in irgendeiner Form noch eine Bestätigung über die Rechtsverbindlichkeit der Aufträge/Verfügungen einzuholen.
10. Empfängerüberprüfung gemäß Art 5c SEPA-Verordnung (EU) 2012/260 bei Sammelüberweisungen
Abweichend von Ziffer 38 (3) zweiter Absatz AGB erbringt das Kreditinstitut ab 09.10.2025 keine Empfängerüberprüfung bei Sammelüberweisungen mit mehr als einem Zahlungsauftrag, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich wünscht. Gegebenenfalls hat der Kunde den Administratorbenutzer zu beauftragen, das Service zu aktivieren.
11. Lastschriften
Voraussetzung für die Berechtigung zur Durchführung von Lastschriften ist der gesonderte Abschluss der "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Wege des SEPA DIRECT DEBIT Core Verfahrens (SEPA-Lastschrift, nicht final)" oder der "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Wege des finalen SEPA DIRECT DEBIT B2B Verfahrens (SEPA-Lastschrift, final)".