Generationendepot

Veranlagung für Minderjährige





Generationendepot

Veranlagung für Minderjährige

Das Generationendepot ist ein Wertpapier-Depot, auf dem eine volljährige Inhaber:in für eine begünstigte Person Geld veranlagen kann, etwa für ein minderjähriges Enkelkind. Diese begünstigte Person kann erst zu einem bestimmten Zeitpunkt über die Wertpapiere am Depot verfügen – frühestens ab dem 18. Geburtstag.

Wie funktioniert das Generationendepot?

Auf dem Generationendepot kann die Inhaber:in bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Geld veranlagen. Die Inhaber:in muss keine gesetzliche Vertreter:in der begünstigten Person sein. Bei der Depot-Eröffnung werden diese Punkte im Depotvertrag festgelegt:

  • Inhaber:in
  • Begünstigte Person
  • Definierter Übergabezeitpunkt
  • Mit oder ohne Kündigungsrecht

Was bedeutet „mit” oder „ohne” Kündigungsrecht?


Mit Kündigungsrecht

Neben Wertpapier-Transaktionen kann die Inhaber:in bis zum Übergabe­tag Änderungen am Depot vornehmen:

  • Die begünstigte Person ändern (neue Person eintragen)
  • Den Übergabezeit­punkt ändern
  • Das Generationendepot kündigen und in ein normales Wertpapier-Depot ändern
  • Über­weisun­gen zum oder vom Verrechnungs­konto vornehmen
  • Bei Ableben der Depotin­haber:in findet eine Um­wandlung in ein Generationendepot ohne Kündigungsrecht statt

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