Das Generationendepot ist ein Wertpapier-Depot, auf dem eine volljährige Inhaber:in für eine begünstigte Person Geld veranlagen kann, etwa für ein minderjähriges Enkelkind. Diese begünstigte Person kann erst zu einem bestimmten Zeitpunkt über die Wertpapiere am Depot verfügen – frühestens ab dem 18. Geburtstag.
Wie funktioniert das Generationendepot?
Auf dem Generationendepot kann die Inhaber:in bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Geld veranlagen. Die Inhaber:in muss keine gesetzliche Vertreter:in der begünstigten Person sein. Bei der Depot-Eröffnung werden diese Punkte im Depotvertrag festgelegt:
- Inhaber:in
- Begünstigte Person
- Definierter Übergabezeitpunkt
- Mit oder ohne Kündigungsrecht
Was bedeutet „mit” oder „ohne” Kündigungsrecht?
Mit Kündigungsrecht
Neben Wertpapier-Transaktionen kann die Inhaber:in bis zum Übergabetag Änderungen am Depot vornehmen:
- Die begünstigte Person ändern (neue Person eintragen)
- Den Übergabezeitpunkt ändern
- Das Generationendepot kündigen und in ein normales Wertpapier-Depot ändern
- Überweisungen zum oder vom Verrechnungskonto vornehmen
- Bei Ableben der Depotinhaber:in findet eine Umwandlung in ein Generationendepot ohne Kündigungsrecht statt