Benötigen Sie mehr Wohnraum?
So kommen Sie zu einem größeren Eigenheim
Sie brauchen mehr Platz für sich oder Ihre Familie? Ein Haus mit Garten oder die geräumige Eigentumswohnung? Wie auch immer Sie wohnen möchten – wir helfen Ihnen Ihren Traum zu verwirklichen: Mit einer flexiblen Wohnfinanzierung, dem praktischen Wohnkredit-Rechner und wichtigen Services rund um die Immobilie. Unsere Expert:innen beraten Sie gerne. Jetzt mit 24h-Express-Entscheidung für Ihre Finanzierung.*
* Gilt an Bankwerktagen für Kreditanfragen ab Vorliegen aller Angaben und Unterlagen – ausgenommen Gründer- und Firmenfinanzierungen.
Wohnkredit-Rechner – Ihre Finanzierung selbst berechnen

Wie hoch kann Ihre monatliche Rate sein? Und welche Förderungen können Sie nützen? Mit unserem Wohnkredit-Rechner finden Sie es raus.
Tipp: Tragen Sie Ihre derzeitige Miete als Rate in den Rechner ein und wählen Sie eine Laufzeit. Sie sehen dann mögliche Kreditsummen.
Wohnratgeber – Infos für Ihr neues Zuhause

Ein Haus baut man wahrscheinlich nur einmal im Leben. Auch Wohnungskauf oder Sanierung sind meist herausfordernde Projekte. Viele haben davor großen Respekt. Doch Sie schaffen das, wir unterstützen Sie dabei. Glaub an dich!
In unserem Wohnratgeber finden Sie mehr Infos zu Ihrem neuen Zuhause – klar verständlich und kompakt. Machen Sie den ersten Schritt. Jetzt gleich herunterladen:
Immobilienservice – Suche, Angebot und Bewertung
Sie suchen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück? Einfach Suchbegriff in der Immobiliensuche eingeben. Haben Sie was Passendes gefunden? Dann senden Sie eine Finanzierungsanfrage an die Sparkasse Pöllau AG.
Oder möchten Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Mit dem s Immobilienkalkulator ermitteln Sie kostenlos den Richtwert von Wohnung oder Haus.
Förderungen – finanzielle Unterstützung für Ihr Wohnprojekt
Wohnprojekte kosten meist viel Geld. In Österreich werden Bau, Kauf und Sanierung von Wohnraum gefördert. Ob gefördertes Darlehen, Zuschuss oder Wohnbeihilfe – holen Sie sich finanzielle Unterstützung. Hier finden Sie einen Überblick über Landesförderungen.
Ihr Finanzierungsgespräch – wir beraten Sie gern
Nützen Sie unser Know-how für Ihr Projekt. Wir beraten schon seit Jahrzehnten KundInnen bei der Wohnfinanzierung. Unsere Expert:innen geben täglich Kreditzusagen und ermöglichen tausenden Menschen die Erfüllung ihrer Wohnträume. Jetzt gleich Termin für Ihr persönliches Finanzierungsgespräch vereinbaren.
Nützliche Links und Downloads zur Wohnfinanzierung
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Fragen & Antworten zur Immobilienfinanzierung
Bei uns erhalten Sie persönliche Beratung und Betreuung von erfahrenen ExpertInnen. Wir gehen auf Ihre individuelle Situation ein und bieten Ihnen flexible Lösungen. Nutzen Sie unser Know-how und sprechen Sie mit uns – einfach Termin vereinbaren.
Unsere Empfehlungen basieren auf unserer Produktpalette, sowie auf den Leistungen der s Bausparkasse und s Versicherung. Zusätzlich informieren wir Sie über passende Förderungen für Ihr Projekt. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Marktlage sowie die Bestimmungen gemäß Hypothekarimmobilienkreditgesetz.
Damit ein Kredit Sie nicht finanziell überfordert, müssen Sie alle Kosten beachten – auch die Nebenkosten. Die Höhe der Kreditrate ist abhängig vom geplanten Vorhaben, Ihren Eigenmitteln (Ersparnisse) und Förderungsmitteln.
Ein Rechenbeispiel für einen Kredit könnte so aussehen:
*) danach Anpassung an den 3-Monats-EURIBOR zzgl. einer Marge (Aufschlag) von 1,15%
Stand: 06.06.2025
Weitere Kosten, die mit dem Kreditvertrag auftreten können und nicht in den Gesamtkosten enthalten sind:
- Notariatsgebühren zur Beglaubigung unserer Unterschriften abhängig von der Höhe der Hypothek
- Eventuelle Zusatzkosten bei Erwerb von Liegenschaften, zum Beispiel:
- Maklergebühr ca. 3 %
- Grunderwerbssteuer 3,5 %
- Eigentumseintragungsgebühr 1,1 %
- Kaufvertragserrichtungsgebühr ca. 1–2 %
Berechnen Sie selbst einen Richtwert für Ihren Kredit im Wohnkredit-Rechner.
Wir prüfen Ihre Nachweise und Unterlagen und dokumentieren das Ergebnis. Zudem fragen wir externe Datenbanken ab – etwa Kreditschutzverband, Verdachtsdatenbank, CRIF etc. Bei Fragen dazu informieren wir Sie gern.
Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Die Hypothek dient der Absicherung des Kreditgebers. Nach Tilgung des Kredits wird der Eintrag im Grundbuch gelöscht.
Je nach Kreditart und individueller Gestaltung beträgt die maximale Kreditlaufzeit bis zu 30 Jahre.
Flexibel: Variabler Zinssatz
Ein variabler Zinssatz richtet sich nach dem aktuellen Leitzzinssatz, etwa dem 3-Monats-EURIBOR. Sinken oder steigen die Leitzinsen, so sinkt oder steigt auch der Zinssatz Ihrer Finanzierung.
Wann und wie ändert sich meine Rate?
Ihre Rate steigt oder fällt mit jeder Zinssatzänderung – meistens alle 3 Monate.
Wann empfiehlt sich diese Variante?
Wenn Sie ein niedriges Zinsniveau nützen wollen und weiterhin niedrige Zinssätze erwarten.
Kann ich die Finanzierung vorzeitig zurückzahlen?
Sie können jederzeit spesenfrei zurückzahlen.
Sicher: Fixer Zinssatz
Der Fix-Zinssatz wird zu Beginn der Finanzierung vereinbart und bleibt für den gewählten Zeitraum gleich – Ihre Rate ändert sich nicht. Wie sich der Zinssatz danach zusammensetzt, wird schon bei Abschluss vereinbart.
Ändert sich meine Rate?
Während der Fixzinsphase bleibt Ihre Rate unverändert.
Wann empfiehlt sich diese Variante?
Wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Veränderungsrisiko eingehen wollen.
Kann ich vorzeitig zurückzahlen?
Falls Sie den Kredit während der Fixzinsphase vorzeitig zurückzahlen, wird eine Pönale in Höhe von maximal 1% verrechnet.
Zins-Cap: Flexibel mit Obergrenze
Mit einer Einmalprämie kaufen Sie einen Zinscap-Optionsschein. Damit fixieren Sie eine Höchstzinssatz-Grenze für die gewählte Laufzeit. Sie tragen das Bonitätsrisiko der Erste Group.
Wann und wie ändert sich meine Rate?
Ihre Rate steigt oder fällt mit jeder Zinssatzänderung – meistens alle 3 Monate. Falls der vereinbarte Höchstzinssatz erreicht wird, erhalten Sie eine Ausgleichszahlung.
Wann empfiehlt sich diese Variante?
Wenn Sie das niedrige Zinsniveau nützen wollen und zusätzlich eine Absicherung möchten. Sollte der vereinbarte Höchstzinssatz nicht erreicht werden, geht die einmalig bezahlte Prämie für den Zinscap verloren.
Kann ich vorzeitig zurückzahlen?
Sie können Ihren Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen.
Hinweis: Durch die Kombination der Bestandteile "Finanzierung" und "Veranlagung" könnte sich das mit der Veranlagung verbundene Risiko auf das Risikoprofil des Bestandteils Finanzierung auswirken. Außerdem könnte es auch einen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des Pakets haben. Der Optionsschein und das Grundgeschäft sind zwei rechtlich getrennte Geschäfte und können auch einzeln bzw. nicht zeitgleich in beliebiger Reihenfolge erworben werden. Dennoch weisen wir darauf hin, dass sich bei einem Wegfall des zu sichernden Grundgeschäfts der Optionsschein zu einer spekulativen Risikoposition verändert. Eine Veranlagung in Wertpapiere enthält Risiken, bitte beachten Sie die Wertpapier-Infos zu Zinscaps auf www.zinscap.at.
Ein variabler Zinssatz ist vorteilhaft, wenn das Zinsniveau sinkt, denn er passt sich regelmäßig ans Marktniveau an. Dadurch verändern sich auch die Raten. Das heißt für Sie: Sinken die Zinsen, sinken Ihre Raten. Allerdings: Steigt das Zinsniveau, dann steigen auch Ihre Raten. Während der Kreditlaufzeit können Sie jederzeit auf einen Fix-Zinssatz umsteigen.
Ein Fix-Zinssatz ist sinnvoll bei niedrigem Zinsniveau. Der Fix-Zinssatz wird zu Beginn der Finanzierung vereinbart und bleibt für den gewählten Zeitraum unverändert. Wie sich der Zinssatz danach zusammensetzt, wird schon bei Abschluss vereinbart. Ihr Vorteil: Die Rate ändert sich für den vereinbarten Zeitraum nicht und Sie können langfristig planen.
Es gibt ein Zinslimit in Form des Höchstzinssatzes, der beim s Bauspardarlehen inkludiert ist. Oder mit sogenannten Zins-Caps. Das sind Optionsscheine, die Ihr Zinsniveau absichern. Als Bank sind wir verpflichtet, mit Ihnen genau zu vereinbaren, wie und wann wir Zinsen anpassen. Das machen wir im Kreditvertrag – mit EURIBOR-Bindung oder Zinsgleitklausel.
Information gemäß Referenzwerte-Vollzugsgesetz:
Für Zinsanpassungen sind die Referenzwertänderungen maßgeblich. Der Fall, dass der Referenzwert nicht mehr veröffentlicht wird, kann vertraglich nicht geregelt werden, weil die Folgen nicht hinreichend präzise vorhergesagt werden können. Sollte der Gesetzgeber – wie in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen geschehen – einen Ersatzreferenzwert vorgeben, kommt dieser zur Anwendung. Sollte keine gesetzliche Regelung erfolgen, wird nach unserer Rechtsansicht ersatzweise jener Referenzwert herangezogen, der unter Berücksichtigung aller Umstände für die Anpassung der Zinssätze am besten geeignet ist (im Sinne der im Kreditvertrag getroffenen Vereinbarungen). Darüber würden wir Sie natürlich informieren. Zudem verfügen wir über einen schriftlichen Plan, der die Vorgehensweise in diesem Fall regelt.
Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Treuhandkonto – oder auf jenes Konto, das im Kreditvertrag vereinbart wurde. Vor der Auszahlung müssen der Kreditvertrag unterschrieben und die Sicherheiten geregelt sein. Erst dann wird der Kreditbetrag überwiesen.
Bei hypothekarischer Besicherung benötigen wir Ihre notariell beglaubigte Unterschrift auf der Pfandurkunde. Dann wird die Kreditsumme ausgezahlt.
Wenn Sie bereits einen Wohnkredit bei uns haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie – vorbehaltlich positiver Prüfung – die Summe, die Sie bereits zurückgezahlt haben, wieder neu aufnehmen können. Beispiel: Ihr Kredit über 200.000 Euro läuft 25 Jahre. Nach 7 Jahren regelmäßiger Rückzahlungen sind noch 163.000 Euro offen. Es besteht nun die Möglichkeit, erneut 37.000 Euro als Kredit aufzunehmen und die bestehende Hypothek ohne Zusatzkosten als Sicherheit zu nutzen. Ihre Gesamtkreditsumme würde somit wieder 200.000 Euro betragen.
Treuhänder:innen sind die Schnittstelle zwischen Käufer:in, Verkäufer:in und der Bank. Dadurch wird sichergestellt, dass:
- die Käufer:in ins Grundbuch kommt
- die Verkäufer:in den Kaufpreis erhält
- die Hypothek im Grundbuch eingetragen wird.
Die Notar:in beglaubigt die Unterschrift auf der Pfandurkunde. In manchen Fällen ist sie zugleich Treuhänder:in und wickelt – unter anderem – auch den Kaufvertrag ab.
- Grundbücherliche Eintragung
Ein besonderes Merkmal der Wohnimmobilienkredite ist die grundbücherliche Belastung der finanzierten Liegenschaft mit einer Hypothek (etwa Baugrund, Haus oder Eigentumswohnung).
Die Hypothek ist ein Pfandrecht auf einer Liegenschaft, das im Grundbuch eingetragen wird. Es dient dem Kreditgeber als Sicherheit für Ihre Finanzierung(en). Wenn alles zurückgezahlt ist, kann die Hypothek von Ihnen wieder gelöscht werden.
- Weitere mögliche Sicherheiten
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
Diese haften wie die Finanzierungsnehmer:in selbst für sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dem Finanzierungsverhältnis entstehen. Mitkredit- oder Mitdarlehensnehmer:innen ziehen üblicherweise aus den ausbezahlten Finanzierungsmitteln einen eigenen Nutzen und haften gleichermaßen für die Rückzahlung der Finanzierung.
- Bürge- und Zahlerhaftung
Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen und können je nach Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrags bei Fälligkeit von Forderungen aus der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
- Verpfändung
Etwa von Gehaltsansprüchen, Sparbüchern, Wertpapieren, Handelsgoldmünzen.
- Abtretung Genossenschaftsanteile
Verpfändet werden die Forderungen gegenüber einer Wohnbaugenossenschaft (= eingezahlte Genossenschaftsanteile). Die Besicherung kann in stiller oder offener Form erfolgen. - Versicherungsverpfändung oder -vinkulierung
Bei einer Verpfändung zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nur an den Pfandgläubiger aus. Im Falle einer Vinkulierung verpflichtet sich die Versicherung, im Schadensfall Zahlungen nur mit Zustimmung des Finanzierungsgebers durchzuführen.
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
Folgende Versicherungen werden üblicherweise zur Sicherstellung der Finanzierung verpfändet oder vinkuliert:
- Er- und Ablebensversicherungen, Unfallversicherungen
Dienen zur Abdeckung der Finanzierung bei Er- und/oder Ableben oder bei einem Unfall der Versicherungsnehmer:innen. - Kreditrestschuldversicherung
Dient zur Abdeckung der Finanzierung bei Tod der Schuldner:innen, je nach Ausgestaltung der Versicherung auch bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit etc. - Feuerversicherung
Ist verpflichtend bei Verpfändung von verbauten Liegenschaften.
Ausländische Sicherheiten akzeptieren wir nach individueller Prüfung.
- Pauschalrate: Mit einer monatlichen Pauschalrate zahlen Sie Kapital und Kreditzinsen gemeinsam zurück. Ihre Rate verändert sich bei einer Zinssatzänderung.
- Kapitalrate: Mit der Kapitalrate zahlen Sie Kapital und Zinsen getrennt zurück: Kapital meist monatlich und Zinsen quartalsweise. Bitte beachten Sie, dass jede 3. Zahlung höher ist.
- Endfällige Finanzierung (diese bieten wir nur mehr in Ausnahmefällen an):
Während der Laufzeit erfolgt nur die Zahlung der Zinsen und Spesen, das Kapital wird erst am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt.
Unter folgenden Bedingungen können Sie Ihren Kredit vorzeitig tilgen oder zurückzahlen:
- Ohne Fixzinssatz: immer ohne Entschädigung rückzahlbar
- Fixzinssatz mit hypothekarischer Sicherstellung: 1 % bzw. 0,5 %, wenn die Restlaufzeit der Finanzierung kleiner als 1 Jahr ist
- Fixzinssatz ohne hypothekarische Sicherstellung: 10.000 Euro pro 12 Monate ohne Entschädigung
Das Nichteinhalten der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen kann zu zusätzlichen Kosten führen, und im Extremfall zur Verwertung der Liegenschaft.