Ablauf Vereinsperiode
Die Funktionsperiode der bestellten Organe Ihres Vereines läuft in einigen Wochen ab, womit auch die Vertretungsbefugnis endet. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass rechtzeitig ein neuer Vorstand bestellt wird, da ansonsten der Verein rechtlich nicht mehr handlungsfähig ist.
Von dieser Situation ist auch das bei unserem Institut geführte Girokonto betroffen, denn nach dem Ablauf der Funktionsperiode können keine neuen Aufträge mehr von den Leitungsorganen angenommen werden. Bereits bestehende Daueraufträge oder erteilte Zeichnungsberechtigungen sind davon nicht betroffen.
Wir bitten Sie um Bekanntgabe der nachstehenden Informationen bzw. Übermittlung der aktualisierten Unterlagen. Sollten Sie uns diese schon übermittelt haben, betrachten Sie diese Information bitte als gegenstandslos.