Angaben zur Ansprechpartner:in im Verein


Informationen zu Ihrem Verein

Vereine, die regelmäßig Gelder durch Verkäufe lukrieren (zb. Tickets, Bücher, Veranstaltungen, Kurse, Eintrittsgelder für Veranstaltungen etc.), sind unternehmerisch tätig.

Vereine, die Gelder nur durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Förderungen lukrieren, sind nicht unternehmerisch tätig.

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Angaben zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft

Es gilt zunächst zu prüfen, ob der Verein direkt oder indirekt von einer oder mehreren natürlichen Personen kontrolliert wird.
Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, sollten der Obmann/die Obfrau und deren Stellvertretung sowie der Kassier/die Kassiererin und deren Stellvertretung als wirtschaftliche Eigentümer identifiziert und anhand geeigneter Maßnahmen überprüft werden (z.B. durch einen Vereinsregisterauszug oder die Vereinsstatuten).

Es ist dabei unerheblich, wie die Vertreter des Vereins organisiert und benannt sind (z.B. als "Präsident", "Vorsitzender" oder "Schatzmeister").

Entscheidend ist, wer den Verein nach außen in finanziellen Angelegenheiten vertritt, einschließlich deren Stellvertretung.


Wirtschaftlicher Eigentümer 1:

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Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die wichtige politische Ämter für einen Staat (auch für Österreich), einen Staatenbund oder eine internationale Organisation ausüben oder bis vor zwölf Monaten ausgeübt haben, unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen.
FM-GWG §2 Abs. 6


Wirtschaftlicher Eigentümer 2:

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Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die wichtige politische Ämter für einen Staat (auch für Österreich), einen Staatenbund oder eine internationale Organisation ausüben oder bis vor zwölf Monaten ausgeübt haben, unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen.
FM-GWG §2 Abs. 6


Wirtschaftlicher Eigentümer 3:

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Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die wichtige politische Ämter für einen Staat (auch für Österreich), einen Staatenbund oder eine internationale Organisation ausüben oder bis vor zwölf Monaten ausgeübt haben, unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen.
FM-GWG §2 Abs. 6

Es können zusätzlich noch zwei weitere wirtschaftliche Eigentümer hinzugefügt werden


Wirtschaftlicher Eigentümer 4:

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Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die wichtige politische Ämter für einen Staat (auch für Österreich), einen Staatenbund oder eine internationale Organisation ausüben oder bis vor zwölf Monaten ausgeübt haben, unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen.
FM-GWG §2 Abs. 6


Wirtschaftlicher Eigentümer 5:

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Politisch exponierte Personen sind natürliche Personen, die wichtige politische Ämter für einen Staat (auch für Österreich), einen Staatenbund oder eine internationale Organisation ausüben oder bis vor zwölf Monaten ausgeübt haben, unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen.
FM-GWG §2 Abs. 6