Vereine, die regelmäßig Gelder durch Verkäufe lukrieren (zb. Tickets, Bücher, Veranstaltungen, Kurse, Eintrittsgelder für Veranstaltungen etc.), sind unternehmerisch tätig.
Vereine, die Gelder nur durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Förderungen lukrieren, sind nicht unternehmerisch tätig.
Angaben zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft
Es gilt zunächst zu prüfen, ob der Verein direkt oder indirekt von einer oder mehreren natürlichen Personen kontrolliert wird.
Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, sollten der Obmann/die Obfrau und deren Stellvertretung sowie der Kassier/die Kassiererin und deren Stellvertretung als wirtschaftliche Eigentümer identifiziert und anhand geeigneter Maßnahmen überprüft werden (z.B. durch einen Vereinsregisterauszug oder die Vereinsstatuten).
Es ist dabei unerheblich, wie die Vertreter des Vereins organisiert und benannt sind (z.B. als "Präsident", "Vorsitzender" oder "Schatzmeister").
Entscheidend ist, wer den Verein nach außen in finanziellen Angelegenheiten vertritt, einschließlich deren Stellvertretung.