
Gewinnfreibetrag nutzen und Steuer sparen
Erfahren Sie hier alle wichtigen Details
Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können mit dem Gewinnfreibetrag einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren. Besprechen Sie Ihre geplanten Investitionen rechtzeitig mit unseren Kundenbetreuer:innen. Beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung vom Einzelfall abhängig ist und zukünftigen gesetzlichen Änderungen unterliegen kann.
Gewinnfreibetrag berechnen
Geben Sie den erwarteten Unternehmensgewinn ein. Grundfreibetrag bis 33.000 Euro wird automatisch berücksichtigt. Eine zusätzliche Investition ist für die Inanspruchnahme des Grundfreibetrags nicht notwendig. Für den verbleibenden Betrag kann ein investitionsbedingter Freibetrag geltend gemacht werden.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
- Grundfreibetrag: 15 % des Gewinns bis 33.000 Euro – automatisch steuerfrei.
- Investitionsbedingter Freibetrag: Für Gewinne über 33.000 Euro bis 583.000 Euro.
- 13 % für die nächsten 145.000 Euro (bis 178.000 Euro)
- 7 % für die nächsten 175.000 Euro (bis 353.000 Euro)
- 4,5 % für die nächsten 230.000 Euro (bis 583.000 Euro)
- Ab 583.000 Euro entfällt der Freibetrag.
- Maximaler Freibetrag: Bis zu 46.400 Euro steuerfrei möglich.
- Steuerliche Behandlung: Hängt vom Einzelfall ab und kann zukünftigen gesetzlichen Änderungen unterliegen.
- Investitionen in Wertpapiere bergen neben Chancen auch Risiken.
Gewinnfreibetrag nutzen -so geht´s
Beispiel
So nutzen Sie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
Ihr erwarteter Unternehmensgewinn im Jahr 2025 beträgt 100.000 Euro.
- Für die ersten 33.000 Euro wird automatisch der Grundfreibetrag von 15 % berücksichtigt – das sind 4.950 Euro.
- Für die verbleibenden 67.000 Euro können Sie 13 % als investitionsbedingten Freibetrag geltend machen – das entspricht 8.710 Euro
Fragen und Antworten
Grundfreibetrag
- Bis maximal 33.000 Euro Gewinn werden 15 % Grundfreibetrag zuerkannt – auch ohne Investitionserfordernis.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Übersteigt der Gewinn 33.000 Euro, steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu. Dieser ist mit steigender Bemessungsgrundlage (BMGL) gestaffelt:
- Für 33.000 Euro bis 178.000 Euro der BMGL: 13 % Gewinnfreibetrag
- Für 178.000 Euro bis 353.000 der BMGL: 7 % Gewinnfreibetrag
- Für 353.000 Euro bis 583.000 Euro der BMGL: 4,5 % Gewinnfreibetrag
- Über 583.000 Euro der BMGL: 0 % Gewinnfreibetrag
Insgesamt beträgt der Gewinnfreibetrag aufgrund der Staffelung daher 46.400 Euro im Veranlagungsjahr. Steuerpflichtige, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren, können den Gewinnfreibetrag früher in Anspruch nehmen.
Tipp: Fragen Sie Ihre Steuerberater:in, um mehr über den Gewinnfreibetrag zu erfahren und die exakte Höhe Ihres potenziellen Investitionsvolumens zu berechnen.
Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften
- aus Land-und Forstwirtschaft
- aus Gewerbebetrieb
- aus selbstständiger Arbeit
Auch Mitunternehmer:innen (z. B. in OG oder KG) können den Freibetrag anteilig entsprechend ihrer Gewinnbeteiligung nutzen.
WICHTIG
Gehört ein Mitunternehmeranteil zum Betriebsvermögen eines anderen Betriebs, wird der Freibetrag im Rahmen der Gewinnermittlung dieses Betriebs berücksichtigt.
- Der Gewinn fließt einer natürlichen Person zu.
- Betriebliche Einkünfte müssen vorhanden sein.
- Der Gewinn wird durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt.
HINWEIS
Bei Pauschalierung kann nur der Grundfreibetrag geltend gemacht werden. Steuerpflichtige, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanzieren, können den Gewinnfreibetrag früher in Anspruch nehmen. Bitte klären Sie die Details mit Ihrer Steuerberater:in.
a) Der Kauf ausgewählter Wertpapiere
Eine Übersicht der möglichen Fonds der Erste Asset Management finden Sie hier.
Gerne informieren Sie auch unsere Kundenbetreuer:innen.
Ihre Vorteile
- Keine Einkommensteuer auf den investierten Freibetrag
- Auswahl aus einem breiten Wertpapierangebot
- Steuerlich begünstigte Rücklagenbildung und nach 4 Jahren frei verfügbar
- Beratung durch eines der größten Bankinstitute Österreichs
Zu beachtende Risiken
- Gesetzliche Änderungen können steuerliche Auswirkungen haben
- Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen
- Kapitalverluste beim Verkauf sind möglich
- Spezielle Risiken je nach Anlageform (z. B. Zinsänderungsrisiko)
b) Die Anschaffung von Anlagegütern
Die Anschaffung von ungebrauchten, abnutzbaren, körperlichen Anlagegütern mit mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer:
- Maschinen und Geräte
- Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV-Anlagen
- Fiskal-Lkw etc.
Die normale Absetzung für Abnutzung (AfA) können Sie zusätzlich geltend machen. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Pkw sowie geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Geeignete Anlageformen für Ihren Gewinnfreibetrag
Aktiva s Best-Invest
Anlageschwerpunkt:
Strategiefonds, max. 50% Aktienanteil
Letzte Ordermöglichkeit:
23.12.2025 - 15.30 Uhr
s Ethik Bond (nachhaltig)
Anlageschwerpunkt:
Internationaler Ethik-Anleigen Fonds
Letzte Ordermöglichkeit:
29.12.2025 - 15.30 Uhr
ClassicBond
Anlageschwerpunkt:
Euro-Staatsanleihefonds
Letzte Ordermöglichkeit:
29.12.2025 - 15.30 Uhr
AustroRent
Anlageschwerpunkt:
Euro-Staatsanleihefonds
Letzte Ordermöglichkeit:
29.12.2025 - 15.30 Uhr
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung und nicht um eine Anlageberatung.