Akkreditiv

Das Akkreditiv ist ein wichtiges Zahlungs- und Absicherungsinstrument im Auslandsgeschäft.

Das Akkreditiv ist weltweit ein unverzichtbares Zahlungsinstrument mit Finanzierungsoptionen, um sich gegen Risiken im Auslandsgeschäft absichern zu können. Sind alle Akkreditivbedingungen erfüllt, verpflichtet sich die Bank zur Zahlung des vereinbarten Betrags an den Akkreditivbegünstigten.

Besonders Auslandsgeschäfte sind für Exporteure und Importeure mit zahlreichen Risiken verbunden. Für Exporteure besteht ein Zahlungsausfallsrisiko seitens des Kunden. Der Importeur hingegen trägt das Risiko einer eventuellen Vorauszahlung vor Versand der Ware.

Merkmale:

  • Abstraktes und unwiderrufliches Zahlungsversprechen
  • Zahlung durch die Bank erfolgt bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente
  • Unterliegen den international gültigen Richtlinien der IHK, Paris, in der jeweils gültigen Fassung

Ihre Vorteile:

  • Exporteur: Bank zahlt unabhängig von der Zahlungswilligkeit des Käufers, Abnahme- und Bonitätsrisiko am Käufer entfallen
  • Importeur: Bezahlt erst, wenn die vereinbarten Dokumente akkreditivkonform präsentiert wurden

Akkreditivarten

Bestätigtes Akkreditiv

Das Aviso von Dokumentenakkreditiven erfolgt in der Regel unbestätigt, kann aber auch in bestätigter Form erfolgen. Die Sparkasse OÖ übernimmt dabei das Zahlungsausfallsrisiko der akkreditiveröffnenden Bank. Dadurch kann sich der Exporteur zusätzlich gegen wirtschaftliche und politische Risiken der akkreditiveröffnenden Bank absichern.
Bei Fragen zu Quotierungen für Bestätigungen von Akkreditiven kontaktieren Sie uns bitte unter dokumentengeschaeft@sparkasse-ooe.at

Akkreditivforfait

Erst später fällig werdende Akkreditiverlöse können durch die Sparkasse OÖ bevorschusst werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Begünstigte die Forderung an die Sparkasse OÖ verkauft, nachdem alle erforderlichen Akkreditivdokumente akzeptiert worden sind. Das Akkreditivforfait bietet Ihnen besonders rasche Liquidität und Risikominimierung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter dokumentengeschaeft@sparkasse-ooe.at.

Akkreditivübertragung

Der im Akkreditiv begünstigte Exporteur (z.B. Händler) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Übertragung (ganz oder teilweise) an seine(n) Produzenten bzw. Vorlieferanten beauftragen.

Back-to-Back-Akkreditiv

Wenn der Exporteur ebenfalls eine Sicherheit gegenüber dem eigenen Lieferanten benötigt, so ist ein Gegenakkreditiv möglich (sofern eine Akkreditivübertragung ausgeschlossen ist). Dabei wird der Exporteur Auftraggeber des Gegenakkreditivs. Von Rechts wegen handelt es sich dabei um zwei getrennte Akkreditive, auch wenn beide natürlich miteinander verbunden sind.

Stand-by Letter of Credit

Ist einer abstrakten Garantie sehr ähnlich; dem Begünstigten wird für den Fall der Nichterfüllung durch den Auftraggeber ein Zahlungsanspruch seitens der Bank eingeräumt. Aufgrund des garantieähnlichen Charakters wird diese Sonderform des Akkreditivs in der Regel eher selten verwendet.

Für nähere Informationen zum Akkreditiv wenden Sie sich bitte an: