So sparen Sie als Anleger:in Steuern

In Österreich unterliegen Wertpapiererträge der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 %. Diese Steuer wird automatisch von der depotführenden Bank abgeführt, sobald Gewinne realisiert werden. Doch mit einigen gezielten Strategien lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren – insbesondere durch kluge Käufe und Verkäufe zum Jahresende.

 

Verlustverrechnung gezielt nutzen

Ein zentraler Hebel zur Steueroptimierung ist die Verlustverrechnung. Verluste aus Wertpapiergeschäften können mit Gewinnen verrechnet werden – vorausgesetzt, die betroffenen Depots gehören derselben Person und werden beim gleichen Institut geführt. Wer mehrere Depots besitzt, sollte prüfen, ob sich eine Bündelung lohnt oder ob ein Depotübertrag vor Jahresende sinnvoll ist. Achtung: Nicht alle Direktbanken bieten diesen Service an.

Hier ein konkretes Beispiel: 
Eine Anlegerin erzielt mit Aktie A einen Gewinn von 10.000 €. Gleichzeitig hält sie Aktie B mit einem Buchverlust von 4.000 €.

  • Wird nur Aktie A verkauft, fallen 2.750 € KESt an.

  • Werden beide Aktien verkauft, reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn auf 6.000 €, und die Steuer sinkt auf 1.650 €. 
    → Ergebnis: 1.100 € Steuerersparnis – und Aktie B kann später wieder ins Depot aufgenommen werden.

Wichtig: Verkaufs- und Kaufaufträge dürfen nicht gleichzeitig aufgegeben werden. Eine sogenannte Selbstkontrahierung – also ein Geschäft „gegen sich selbst“ – gilt als Marktmanipulation und ist verboten.

 

Verluste aktiv realisieren

Auch Buchverluste können steuerlich wirksam gemacht werden – durch gezielten Verkauf der betroffenen Wertpapiere. Die so entstehenden Verluste senken die steuerpflichtigen Gewinne und damit die Steuerlast. Wichtig: Ein späterer Rückkauf ist möglich, sollte aber zeitlich getrennt erfolgen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

 

Steueraufschub durch Halten

Solange Wertpapiere nicht verkauft werden, fällt keine KESt auf Kursgewinne an. Erst beim Verkauf wird die Steuer fällig. Wer langfristig investiert, kann so den Steuerabzug hinauszögern und den Zinseszinseffekt auf das gesamte Kapital nutzen.

 

Besonderheite bei Fonds und ETFs

Bei thesaurierenden Fonds und ETFs ist die Besteuerung komplexer: Ausschüttungsgleiche Erträge werden jährlich vorab besteuert, Kursgewinne hingegen erst beim Verkauf. Mit der passenden Fondsauswahl lässt sich der Zeitpunkt der Besteuerung gezielt steuern.

 

Kapitalertragssteuerfreie Alternativen

Es gibt auch Produkte, die nicht der KESt unterliegen, etwa bestimmte Versicherungsprodukte wie fondsgebundene Lebensversicherungen mit Mindestlaufzeit oder Versicherungseinmalerläge mit Kapitalgarantie. Diese können eine sinnvolle Ergänzung im Portfolio darstellen – insbesondere für langfristig orientierte Anleger:innen.

 

Timing ist alles

Ein weiterer Optimierungsansatz ist das Timing von Verkäufen. Gewinne und Verluste innerhalb eines Kalenderjahres sind entscheidend für die Steuerberechnung. Wer keine Verluste mehr gegenrechnen kann, sollte prüfen, ob sich ein Gewinn besser ins nächste Jahr verschieben lässt.

 

Fazit

Mit der richtigen Strategie lässt sich die Steuerlast zum Jahresende deutlich senken. Dabei gilt: Jede Maßnahme sollte gut überlegt und individuell abgestimmt sein. Und wie bei allen Wertpapiergeschäften gilt auch hier – Kursschwankungen und Verlustrisiken sind nie auszuschließen.

Markus Hinterberger, Segmentmanager

Wichtige rechtliche Hinweise:  
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Erschienen am: 09.10.2025

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