Information zur Gläubigerbeteiligung
im Fall der Abwicklung einer Bank
(„BAIL-IN“)

Als Folge der Finanzkrise und um europaweit weitgehend einheitliche Regeln und Instrumente für die Sanierung und Abwicklung von Banken zu schaffen, wurde eine entsprechende EU-Richtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, „BRRD“) erlassen.

Diese Bestimmungen umfassen drei Eckpunkte:

  • Vorbeugung
  • frühzeitiges Eingreifen durch die Aufsichtsbehörden (Frühintervention)
  • Abwicklung von Banken

Maßnahmen im Bereich der Vorbeugung und dem frühzeitigen Eingreifen werden durch die Aufsichtsbehörden gesetzt. Kann dadurch ein Marktaustritt des betroffenen Institutes nicht verhindert werden übernimmt die Abwicklungsbehörde die weitere Vorgehensweise.