Was wurde gefördert?
Gefördert werden Arbeiten von folgenden HandwerkerInnen und Gewerbetreibenden:
- Tischler, Drechsler, Holzbaumeister (Zimmermeister)
- Dachdecker, Spengler
- Maler und Anstreicher, Lackierer, Vergolder und Staffierer
- Tapezierer, Stukkateure und Trockenausbauer
- Bodenleger, Keramiker, Platten- und Fliesenleger
- Steinmetzmeister, inklusive Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher
- Gas- und Sanitärtechniker, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Klimatechniker
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
- Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
- Kunststoffverarbeiter
- Hafner
- Rauchfangkehrer
- Elektro-, Gebäude-, Alarmanlagen- und Kommunikationstechnik
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, Schädlingsbekämpfung
- Metalltechnik für Metallbau, Maschinenbau und Schmiede
- Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
- Baumeister, Ziviltechniker, Ingenieursbüros
Die Rahmenbedingungen:
- Das ausführende Unternehmen muss befugt sein, die Arbeiten durchzuführen (gemäß § 94 der Gewerbeordnung 1994).
- Die Leistungen müssen zwischen 1. Juni 2016 und 31. Dezember 2017 erbracht werden.