Weit über 600 Millionen Euro spenden die Österreicher:innen jedes Jahr, Tendenz steigend. Fast jeder dritte Spenden-Euro wird auch steuerlich abgesetzt. Seit 2017 melden die Spendenorganisationen Ihre Spenden direkt ans Finanzamt. Dazu müssen Sie den Organisationen allerdings selbst Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum mitteilen.
Wie Sie Ihre Spenden von der Steuer absetzen, erfahren Sie hier:
Ihre getätigten Spenden können Sie nur als Sonderausgabe steuerlich geltend machen, wenn Sie der Spendenorganisation mindestens einmal Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt gegeben haben. Mit diesen Daten meldet die Organisation Ihre Spendengesamtsumme pro Kalenderjahr bis Ende Februar des Folgejahres direkt an die Finanzbehörden. Diese berücksichtigen Ihre Spendenbeträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Wichtig: Als Spender:in müssen Sie Ihrer Steuererklärung keine Zuwendungsbestätigung beilegen (gilt ab Steuererklärung 2017). Die Berechnung und steuerliche Geltendmachung erfolgt nach Meldung der Spendenorganisation automatisch durch das Finanzamt.
- Spenden mit Zahlungsanweisung: Geben Sie bei jeder Spende (mindestens einmal pro Organisation) als "Verwendungszweck" Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Vor- und Nachnamen an (gleichlautend wie auf Ihrem Meldezettel).
- Spenden mit George: Geben Sie bei jeder Spende (mindestens einmal pro Organisation) als "Verwendungszweck" Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Vor- und Nachnamen an (gleichlautend wie auf Ihrem Meldezettel).
Folgende Schreibweise in zwei Zeilen:
- Geburtsdatum (TTMMJJ, z.B. 110374)
- Vorname Nachname
Etwaige weitere Texte im "Verwendungszweck" fügen Sie bitte in einer gesonderten Zeile an.
Die wichtigsten Spendenorganisationen sind automatisch in den George-Kontakten gespeichert. So reicht etwa die Eingabe von „Ca“ im Empfängerfeld, um eine Überweisung an die Caritas zu öffnen. (Gilt nicht für die George-App.)
- Spenden mit Dauerauftrag: Beim Eröffnen von „Spendendaueraufträgen“ geben Sie bitte die entsprechenden Informationen als „Verwendungszweck“ an. Passen Sie bestehende, ältere Daueraufträge an.
Die Erste Bank und Sparkassen sind aus Datenschutzgründen nicht berechtigt, Kundendaten automatisch weiterzuleiten. Solange Sie Ihr Geburtsdatum und Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen nicht selbst übermittelt haben, können Sie Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Damit Sie Spenden steuerlich absetzen können, beachten Sie bitte Folgendes:
Die spendenbegünstigte Organisation ordnet Ihre Daten Ihren Spendenzahlungen zu und leitet sie an die Finanzbehörden weiter. Dies geschieht bis Ende Februar des Folgejahres. Über FinanzOnline sehen Sie welche Spendensummen die Organisation als abzugsfähig eingemeldet hat.
Hat die Spendenorganisation Ihre Spendensumme nicht ans Finanzamt gemeldet, oder ist der gemeldete Betrag fehlerhaft? Wenden Sie sich direkt an die Spendenorganisation mit der Bitte um Korrektur. Die Erste Bank und Sparkassen dürfen keine Spenden-Informationen an die Finanzbehörden weiterleiten.
- Spenden
- Kirchenbeiträge
- Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich Nachkauf von Versicherungszeiten)
Diese Regelung gilt für folgende Zahlungen, die Sie als Sonderausgabe steuerlich absetzen können:
Spenden von Privatpersonen (und Unternehmen) sind bis zu 10 % der Einkünfte (des Gewinns) des laufenden Jahres absetzbar, sofern der Empfänger in der Liste der spendenbegünstigten Organisationen des Finanzministeriums enthalten ist:
Liste der spendenbegünstigten Organisationen: https://service.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/_start.asp
Alle Infos zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auf der Website des Finanzministeriums:
https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html
Rechtlicher Hinweis: Die Angaben und Empfehlungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags. Die Erste Bank und Sparkassen übernehmen keine Haftung für die Absetzbarkeit Ihrer Spenden.