Haben Sie Einkommensausfälle aufgrund der Corona-Krise? Oder ist Ihr Kleinstunternehmen betroffen und Sie haben Umsatzrückgänge oder Liquiditätsengpässe?
Die gesetzliche Stundungsmöglichkeit (gemäß 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz) ist am 31.01.2021 ausgelaufen. Sollten Sie Unterstützung bei der Rückzahlung Ihrer Zins- und/oder Ratenzahlung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer.