Seit 1.1.2019 ist das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassengruppe („Haftungsverbund“) als gesetzliches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt.
Kundeneinlagen sind bis 100.000 Euro pro Kund:in und Bank gesichert. In manchen Fällen sogar bis 500.000 Euro. Der Haftungsverbund setzt alles daran, dass es niemals zu einem Sicherungsfall kommt und die Kundeneinlagen sicher veranlagt sind.
Die wesentlichen Bestimmungen
Grundsätzlich für alle Kund:innen, egal ob Private oder Unternehmen. Ausgenommen sind Finanzinstitute, Pensions- und Rentenfonds und staatliche Stellen wie Bund, Länder, Gemeinden etc.
- Sparkonten und Sparbücher
- Zahlungsverkehrskonten
- Wertpapier-Verrechnungskonten
- Bausparkonten
Die Einlagensicherung gilt für:
- Wertpapier-Depots – Lesen Sie mehr unter „Wie sind meine Wertpapiere gesichert?“
- Einlagen von institutionellen Kunden, etwa Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften, Pensions- und Rentenfonds
- Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden etc.
Nicht gesichert sind:
Die Absicherung der Wertpapiere ist in Österreich durch die gesetzliche Anlegerentschädigung geregelt. Wertpapiere, die auf einem Kundendepot liegen, werden von der Bank grundsätzlich nur verwahrt. Sie verbleiben in Ihrem Eigentum und sind daher jederzeit auf ein anderes Depot zu übertragen – auch im Sicherungsfall.
Sollte das wider Erwarten nicht möglich sein, so kommt die Anlegerentschädigung zum Tragen. Dabei sind die betroffenen Wertpapiere bis zu maximal 20.000 Euro gesichert. Juristische Personen erhalten 90 % der Forderungen – aber ebenfalls höchstens 20.000 Euro.
Guthaben, die sich auf Ihren Konten befinden, werden durch die Einlagensicherung abgedeckt, z. B. Guthaben von Ausschüttungen auf Wertpapier-Verrechnungskonten.
- über das Geldinstitut der Konkurs eröffnet wurde,
- die Geschäftsaufsicht verhängt wurde,
- eine Zahlungseinstellung verfügt wurde oder
- die Finanzmarktaufsicht festgestellt hat, dass ein Geldinstitut aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, die fälligen Einlagen zurückzuzahlen, und gegenwärtig keine Aussicht besteht, dass das Institut dazu künftig in der Lage sein wird.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Sie, wenn Ihr Erspartes von der Bank nicht ausbezahlt wird, weil:
- Für die Auszahlung stehen neben weiteren Finanzierungsinstrumenten Fonds zur Verfügung.
- Die Banken zahlen in diese Fonds schrittweise bis 2024 ein.
- Grundsätzlich erfolgt die Entschädigungszahlung ohne dass die Auszahlung beantragt werden muss.
- Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen.
- Der Einleger erhält einen eingeschriebenen, zu eigenen Handen ausgestellten Brief mit Zugangsdaten für ein Web-Formular und kann sich seine Einlagen beliebig selbst überweisen.
Ja. In der Grundsatzvereinbarung zum Haftungsverbund, dem die österreichischen Sparkassen angehören, ist ein Früherkennungssystem verankert, um rasch auf wirtschaftliche Schwierigkeiten einer Sparkasse reagieren zu können. Während der gesetzliche Entschädigungsanspruch eine reine Rückfalllösung ist, stehen wir Sparkassen zusätzlich im Haftungsverbund mit unserer wirtschaftlichen Substanz gegenseitig für unseren Fortbestand ein. Dadurch stellen wir die Solvenz der Sparkassen sicher und wirken einem Entschädigungsfall entgegen.
Mehr Infos zur gesetzlichen Einlagensicherung erhalten Sie auf www.s-haftung.at oder per E-Mail an office@s-haftung.at
Weitere nützliche Informationen
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