KMU: Gewinnfreibetrag bis 31.12. nutzen!
Noch bis 31. Dezember 2022 können Selbständige steuerbegünstigt in Wertpapiere investieren
Das KMU-Förderungsgesetz stellt bei Unternehmern und Freiberuflern einen Teil des Unternehmensgewinnes steuerfrei, sofern entsprechend investiert wird.
Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15% des Unternehmensgewinns. Liegt der Gewinn unter 30.000 Euro, wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt. Sie müssen keine Investitionen tätigen. Liegt der Gewinn über 30.000 Euro, kann bei entsprechenden Investitionen, z. B. in geförderte Wirtschaftsgüter oder in geeignete Wertpapiere, ein Gewinnfreibetrag bis maximal 45.950 Euro geltend gemacht werden.
Zusätzlich zu Wohnbauanleihen kann in Wertpapiere investiert werden, die auch zur Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um bestimmte Anleihen, Investmentfonds und Garantiezertifikate. Wichtig ist die richtige Auswahl der Wertpapiere, denn nicht alle entsprechen den gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Hier sind unsere Kundenbetreuer:innen gerne behilflich und informieren auch über alle weiteren Details, damit Unternehmer;innen in den Genuss dieser interessanten Förderung gelangen!
DISCLAIMER:
Bei den angeführten Informationen handelt es sich um Werbemitteilungen. Sie stellen keine Anlageempfehlung dar. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt.
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