KESt-Verlustausgleich

Ihre automatische Steuergutschrift sehen Sie in George

Haben Sie beim Verkauf von Wertpapieren Verluste realisiert? Dann wird Ihnen die Kapitalertragsteuer (KESt) anteilig wieder gutgeschrieben, die Sie für realisierte Kursgewinne und laufende Erträge im selben Jahr bezahlt haben. Ihre automatische Steuergutschrift sehen Sie im Internetbanking George.

Verlustausgleich – wie funktioniert das?

Bei Wertpapier-Ausschüttungen und -Gewinnen fällt Kapitalertragsteuer an. Diese wird auf den Belegen Ihrer Bank ausgewiesen.

Das Gesetz sieht jedoch einen Verlustausgleich vor – und zwar zwischen Ihren realisierten Kursverlusten und Ihren erzielten Kursgewinnen und laufenden Erträgen: Ein KESt-Abzug von 27,5 % bei Ihren Wertpapiereinkünften wird mit 27,5 % Ihrer Verluste aus Wertpapiergeschäften im selben Kalenderjahr ausgeglichen. Über den Verlustausgleich erhalten Sie eine Bescheinigung.
 

Die Rahmenbedingungen für den automatischen Verlustausgleich durch Ihre depotführende Bank:

  •  Ein Verlustausgleich ist nur bei Ihrem Privatvermögen möglich.

  •  Für Gemeinschaftsdepots, betriebliche sowie treuhändig gehaltene Depots erfolgt kein automatischer Verlustausgleich.

  •  In Ihren Verlustausgleich werden nur die Einzeldepots bei einer Bank einbezogen – kein bankenübergreifender Ausgleich.

  •  Haben Sie Depots bei verschiedenen Banken? Oder gibt es mehrere Depotinhaber bei einem Gemeinschaftsdepot? Dann ist der Verlustausgleich nur über Ihre Einkommensteuererklärung möglich.

  •  Ein Verlustausgleich erfolgt nur mit Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen im selben Kalenderjahr. Ein Verlustvortrag in die Zukunft ist nicht möglich.

Ihr Verlustausgleich in George

 

In George sehen Sie Ihren KESt-Verlustausgleich in
der Depotübersicht.

Salden: Hier sehen Sie, welche Einkünfte oder Verluste aus Ihren Wertpapieren entstanden sind. Im nächsten Abschnitt wird aufgeschlüsselt:

Abgeführte KESt: Die Summe der KESt-Zahlungen im laufenden Kalenderjahr, die bereits verrechnet und abgeführt wurde.

Erteilte KESt-Gutschrift aus Verlustausgleich: Die Summe der abgeführten KESt im laufenden Kalenderjahr, die aufgrund realisierter Verluste bereits gegengerechnet und Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.

Noch gegenrechenbare KESt im Fall von Verlusten: Wenn Sie weitere Verluste realisieren, wird dieser Teil der bereits abgeführten KESt im laufenden Kalenderjahr gegengerechnet und gutgeschrieben.

Noch gegenrechenbare KESt bei Einkünften: Wenn Sie weitere Gewinne erzielen, wird aufgrund bereits realisierter Verluste KESt bis zu diesem Betrag im laufenden Kalenderjahr gegengerechnet.

Zuletzt werden alle Depots angeführt, die für die Berechnung des KESt-Verlustausgleichs herangezogen wurden.

Was wird im Verlustausgleich berücksichtigt?

Im Verlustausgleich werden berücksichtigt:

  •  Realisierte Kursverluste und Verluste aus (verbrieften) Derivaten mit realisierten Kursgewinnen aus dem Verkauf dieser Wertpapiere
  •  Kursgewinne aus Neubestand*
  •  Dividenden, Kuponzinsen und Fondsausschüttungen aus Neubestand*
  •  Dividenden und Fondsausschüttungen aus Altbestand**
     

Vom Verlustausgleich sind ausgeschlossen:

  •  Kuponzinsen aus Anleihen-Altbestand**
  •  Kursgewinne und -verluste aus Altbestand**
  •  Zinserträge aus Geldeinlagen (Sparbuch, Girokonto) 
  •  Nicht ausgeglichene Verluste aus Kapitalvermögen (Verlustüberhang) dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.
  •  Nicht endbesteuerte Kapitalerträge

* Neubestand: 
Erwerb von Aktien und Investmentfondsanteilen ab 01.01.2011 bzw. von Anleihen, Zertifikaten und (verbrieften) Derivaten ab 01.04.2012
** Altbestand: 
Erwerb von Aktien und Investmentfondsanteilen vor 01.01.2011 bzw. von Anleihen, Zertifikaten und (verbrieften) Derivaten vor 01.04.2012

Tipp: Haben Sie im laufenden Jahr Kursverluste realisiert, denen noch keine ausreichenden Erträge und realisierten Kursgewinne gegenüberstehen? Dann könnten Sie noch vor dem Jahresende Kursgewinne realisieren, um den Verlustausgleich zu nutzen. Umgekehrt bringt eine Verlustrealisierung im laufenden Jahr auch einen positiven Steuereffekt.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Steuerinformation. Sie ersetzt nicht eine individuelle Beratung durch eine Steuerberater:in. Ihre steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Gesetzliche Änderungen sind möglich. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte.

KESt-Verlustausgleich

Finden Sie Ihren KESt-Verlustausgleich direkt in George.

Fragen?

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Finanzamtsbescheinigung

Finanzamtsbescheinigung – wozu brauche ich die?

Jedes Frühjahr erhalten Sie eine so genannte Finanzamtsbescheinigung, das ist gesetzlich vorgesehen. Diese werden für alle privat gehaltenen Depots erstellt. Für die meisten Menschen ist es eine reine Information darüber, wieviel Steuer im letzten Kalenderjahr für das Depot abgeführt und auch automatisch im Verlustausgleich berücksichtigt wurde.

Die Finanzamtsbescheinigung wird jedoch benötigt, wenn: 

  • Sie ein oder mehrere Depots bei einer anderen Bank haben und Steuer gegenrechnen wollen 
  • das Depot treuhändig gehalten wird

In diesen Fällen muss ein Verlustausgleich über das jeweilige Finanzamt persönlich geschehen. Als offizieller Nachweis des jeweiligen Steuerstandes wird dafür die Finanzamtsbescheinigung verlangt.

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