Pensionssplitting
in Österreich

Ein neues Familienmitglied lässt erst einmal alle Uhren im Haushalt stillstehen: Alles dreht sich ab jetzt ums Baby! Je mehr Zeit vergeht und je größer das Baby, desto mehr pendelt sich wieder der Alltag ein. Zumindest für den Elternteil, der arbeiten geht. 

Der andere bleibt in der Regel weiterhin beim Kind und geht den Betreuungspflichten nach. Nach wie vor übernehmen Frauen häufiger den größten Teil dieser Erziehungsarbeit. Dafür arbeiten sie nicht oder zumindest weniger als noch vor dem Kind. Das bringt klarerweise Veränderungen bei ihren Karrieren und später auch bei der Höhe ihrer Pensionen – Stichwort Pensionslücke – mit sich.

Als Pensionslücke wird der Unterschied zwischen dem letzten aktiven Gehalt und der staatlichen Pension verstanden. Die Pensionslücke betrifft Frauen stärker als Männer: Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung – Männer leben 78,8 Jahre, Frauen 83,8 Jahre – lebt Frau auch länger mit ihrer Pensionslücke. 

Als Pensionslücke wird der Unterschied zwischen dem letzten aktiven Gehalt und der staatlichen Pension verstanden. Die Pensionslücke betrifft Frauen stärker als Männer: Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung – Männer leben 78,8 Jahre, Frauen 83,8 Jahre – lebt Frau auch länger mit ihrer Pensionslücke. 

Wie funktioniert Pensionssplitting?

Unter Pensionssplitting versteht man einen freiwilligen Deal zwischen Eltern. Sie schaffen mit Pensionssplitting eine Art finanziellen Ausgleich zwischen jener Person, die arbeiten geht, und jener Person, die sich hauptsächlich um das gemeinsame Kind kümmert. 

Und so funktioniert’s: Die berufstätige Person, die sich nicht hauptsächlich um das Kind kümmert, hat die Möglichkeit, in den ersten 7 Jahren nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent ihrer Pensionsgutschrift auf das Pensionskonto des Partners oder der Partnerin zu übertragen. Das geht bis zu 14-mal im Jahr. Wie hoch der Betrag dieser sogenannten “Teilgutschrift” für die Pension ist, kann man bis zu einer gewissen Grenze selbst wählen.

Und so funktioniert’s: Die berufstätige Person, die sich nicht hauptsächlich um das Kind kümmert, hat die Möglichkeit, in den ersten 7 Jahren nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent ihrer Pensionsgutschrift auf das Pensionskonto des Partners oder der Partnerin zu übertragen. Das geht bis zu 14-mal im Jahr. Wie hoch der Betrag dieser sogenannten “Teilgutschrift” für die Pension ist, kann man bis zu einer gewissen Grenze selbst wählen.

Heißt: Der Partner oder die Partnerin, die sich nicht vorrangig um das Kind kümmert und arbeitet, kann teilweise seine oder ihre Versicherungszeiten für eine gewisse Zeit der Kindererziehung an die andere Person übertragen. Im Falle einer Trennung verringert das die Gefahr der Altersarmut.

Grundsätzlich: Möchte man in Österreich in Alterspension gehen, muss man eine gewisse Anzahl an Monaten in einem bestimmten Zeitraum gearbeitet haben. Damit sammelt man sogenannte “Beitragszeiten” für die Pension. Diese Beitragszeiten entstehen auf unterschiedliche Arten. Zum Beispiel, wenn man arbeitet, arbeitslos ist, Zivildienst macht, Krankengeld bezieht, Ausbildungszeiten nachkauft und auch, wenn man Kinder erzieht. In der Pensionsversicherung können dem Elternteil, der sich in der Familie hauptsächlich um die Kindererziehung kümmert, bis zu 4 Jahre pro Kind (bei mehreren Kindern ist es entsprechend mehr Zeit) als Kindererziehungszeiten für die Pension angerechnet werden.

11 wissenswerte Fakten über Pensionssplitting

 

  1. Vorteile für erziehende Person
    Die Person – meist ist es die Frau –, die sich hauptsächlich um die Kinderbetreuung kümmert, hat dadurch klarerweise einen finanziellen Nachteil. Manche Frauen beziehen in ihrem Leben gar keine Pension und sind finanziell von ihrer Familie abhängig. Frauen erhalten im Schnitt um 42 Prozent weniger Pension als Männer. Pensionssplitting gleicht das teilweise aus, indem es ermöglicht, zusätzlich zur automatischen Anrechnung der Kindererziehungszeiten auch Pensionsansprüche des anderen Elternteils anzunehmen.

  2. Weniger Pension für den anderen
    Die Rechnung ist eigentlich sonnenklar: Gibt der eine Partner einen Teil seiner Pensionszeiten dem anderen, bleibt ihm für die eigene Pension weniger über.

  3. Fairer Deal
    Pensionssplitting kann für Paare ein Weg sein, eine finanziell gleichberechtigtere Beziehung zu fördern. Es geht um eine Art Deal: Der eine investiert mehr Zeit für die Familie. Der andere kümmert sich ums Geldverdienen. Das Kindererziehen wird aus der Perspektive, dass man sich finanziell unterstützt, fairer. In bestehenden Beziehungen bis ins hohe Alter ändert sich am Gesamtpensionseinkommen jedoch nichts.

  4. Freiwillig
    Pensionssplitting ist zwischen Eltern freiwillig. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Möchte man es in Anspruch nehmen, muss man es als Elternteil aktiv ansprechen und einfordern. Das kann Familien in besonders anstrengenden Zeiten auch ganz schön überfordern. Mitunter ist auch das ein Grund, warum Pensionssplitting in Österreich sehr wenig genutzt wird. 2022 nutzten es lediglich knapp über 1.000 Eltern-Paare. Laut IMAS-Studie von Erste Bank und Sparkassen anlässlich des Weltfrauentags am 8. März 2024 wissen lediglich 2 von 10 Männer und Frauen genau, was Pensionssplitting ist. Insgesamt nutzen es lediglich 4 %. 

  5. Trennung
    In manchen Fällen kann sich Pensionssplitting nachteilig auf die Finanzen auswirken. Angenommen, ein Paar mit Kind vereinbart es und trennt sich später. Beim Pensionsantritt beantragt die Frau eine Ausgleichszulage, da ihre Pension sonst zu gering wäre. Wir erinnern uns: Eine Ausgleichszulage erhält man vom Staat, wenn man unter einem gewissen Richtwert liegt. 2023 liegt dieser Richtsatz für Alleinstehende bei 1.110,26 Euro. Daraus kann sich auch folgende Situation ergeben: Durch das Geld, das sie von ihrem Ex-Partner beim Pensionssplitting erhalten hat, kann sie wieder über diesen Richtwert kommen – und die Zulage aus öffentlicher Hand fällt weg. Gleichzeitig hat ihr Partner durch das Splitting eine geringere Pension. Oder aber die niedrigere Pension des geschiedenen Partners kommt trotz Splitting unter der Ausgleichszulage zu liegen. Dann wird die Pension auf die Ausgleichszulage erhöht, die des geschiedenen Partners um den Teil des Splittings jedoch verringert – mit dem Ergebnis, dass ein Partner weniger erhält, der andere aber nicht mehr und somit insgesamt ein Einkommensverlust entsteht. 

  6. Eltern sind Eltern
    Für Pensionssplitting muss man nicht verheiratet sein und auch nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Man muss nicht einmal mehr zusammen sein – die Übertragungen funktionieren auch nach einer Trennung oder Scheidung. Details gibt es hier.

  7. Kinder sind Kinder
    Als eigene Kinder gelten beim Pensionssplitting auch Stiefkinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder. Es müssen nicht nur leibliche Kinder sein.

  8. Keine Pensionsbezieher
    Pensionssplitting ist nur dann möglich, wenn kein Elternteil bereits eine Pension bezieht. Ein Beispiel: Wäre der Vater 66 Jahre alt und würde bereits eine Alterspension beziehen, könnte für das neugeborene Kind, das er mit seiner jüngeren Partner:in hat, kein Pensionssplitting mehr vereinbart werden. Aber auch, wenn man bereits eine Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts-, Korridor-, Schwerarbeits- oder vorzeitige Alterspension bezieht, kann man kein Pensionssplitting mehr machen.

  9. Unwiderruflich
    Ob man seine Pension mit dem anderen Elternteil teilen möchte, ist eine Entscheidung, die bleibt. Denn Pensionssplitting ist unwiderruflich und verbindlich. Man kann es sich also nicht eines Tages mehr “anders überlegen” – einmal unterschrieben, bleibt es so.

  10. Kritik
    Neben den genannten Vorteilen gibt es auch Kritik am freiwilligen Pensionssplitting. So wird bemängelt, dass dieses System verfestigte Rollenbilder begünstigt – ein Elternteil bleibt zu Hause und der andere arbeitet –, anstatt auf eine fairere Verteilung von Kindererziehung und eine Änderung von strukturellen Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Verbesserung von flächendeckenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Eltern, abzuzielen. 

  11. Ausblick
    Österreich möchte vom freiwilligen auf ein automatisches Pensionssplitting umsteigen. Im Grunde würde hier der Spieß einfach umgedreht: Per Antrag wird man sich vom Pensionssplitting abmelden müssen, statt anmelden. So soll die Gutschriftübertragung vom arbeitenden Partner auf den betreuenden ganz automatisch erfolgen. In Deutschland, der Schweiz oder Schweden läuft es bereits so. Ob, wann und in welcher Form das automatische Pensionssplitting allerdings in Österreich tatsächlich kommt, ist noch unklar.  

Fazit

Freiwilliges Pensionssplitting hilft Elternteilen, die sich vorrangig um die Kindererziehung kümmern, mit einer Art finanziellem Ausgleich für ihre spätere Pension. Eltern schließen einen Deal: Während der eine mehr beim Kind ist und dadurch finanzielle Einbußen im Beruf hat, überträgt der andere eine Gutschrift auf Ersteren für dessen spätere Pensionszeit.

Bitte beachten Sie:

Hierbei handelt es sich um eine Werbe­mitteilung und nicht um eine Anlage­empfehlung. Diese Werbe­mit­teilung ersetzt somit keine Anlage­beratung und berück­sichtigt weder die Rechts­vorschriften zur Förderung der Un­ab­hängigkeit von Finanz­analysen, noch unter­liegt sie dem Verbot des Handels im An­schluss an die Ver­breitung von Finanz­analysen. 

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