Whistleblowing

Der Vorstand der Erste Group hat ein Programm implementiert („Erste Integrity” – das Whistleblowing Programm der Erste Group), das es ihren Mitarbeitern sowie allen natürlichen Personen mit einer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung oder Kundenbeziehung zum Unternehmen unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität ermöglicht, bestimmte betriebsinterne Verstöße an eine geeignete Stelle zu melden (§ 99g BWG, österreichisches Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) und Whistleblower Protection Directive (EU) 2019/1937).

Zum Kernstück des Programms zählt die  „Erste Integrity“ - Interne Meldestelle, an die der oben genannte Personenkreis Verdachtsfälle berichten oder einfach Fragen bezüglich möglicher Vergehen stellen können.

Da Schäden bei prompter Meldung erheblich verringert werden können, bietet diese Stelle die Möglichkeit zur vertraulichen bzw. auch anonymen Informationsübermittlung – bei Verdacht auf folgende Vergehen bzw. Fehlverhalten:

  • Financial Crime
  • Konsumentenschutz und -Sicherheit
  • Bestechung und Korruption
  • Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre
  • Umweltthemen
  • Einhaltung regulatorischer Vorschriften                                            

Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die interne Meldestelle bzw. die potenziellen Hinweisgeber sind:

  • Anonymität / Vertraulichkeit
  • Schutz der beteiligten Personen
  • „Bona Fidae“ Regel und Schutz vor falschen Beschuldigungen

 Folgende unabhängige Informationskanäle zur vertraulichen und diskreten Meldung relevanter Verdachtsfälle stehen unseren Mitarbeiter:innen sowie allen natürlichen Personen mit einer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung oder Kundenbeziehung zur Erste Group zur Verfügung:

Der Vorstand der Sparkasse Korneuburg AG hat die Möglichkeit geschaffen, die den Mitarbeiter:innen unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität ermöglicht, bestimmte betriebsinterne Verstöße an eine geeignete Stelle zu melden (§ 99g BWG).

Da Schäden bei prompter Meldung erheblich verringert werden können,  bietet diese Stelle Mitarbeiter:innen Möglichkeiten zur vertraulichen bzw. auch anonymen Informationsübermittlung – bei Verdacht auf folgende Vergehen bzw. Fehlverhalten:

  • Finanzkriminalität (Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Veruntreuung, Erpressung...)
  • Diebstahl (Vermögenswerte und Daten)
  • Wertpapier- und Marktverstöße (Insidergeschäfte, Marktmanipulation, Interessenskonflikte...)
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung                                                
  • Interessenskonflikte außerhalb des Wertpapiergeschäfts (unzulässige Geschenke, Einladungen, Nebenbeschäftigungen, Organschaften...)
  • Bankenaufsichtsrechtsverstöße (gemäß § 99g BWG)                                                     

Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die interne Meldestelle bzw. die potenziellen Hinweisgeber:innen sind:

  • Anonymität / Vertraulichkeit
  • Schutz der beteiligten Personen
  • "Bona Fide" Regel und Schutz vor falschen Beschuldigungen

Folgender Informationskanal zur vertraulichen und diskreten Meldung relevanter Verdachtsfälle steht unseren Mitarbeiter:innen zur Verfügung:

Postweg:

Sparkasse Korneuburg AG

zH Whistleblowing-Office

Sparkassenplatz 1

2100 Korneuburg

Telefonnummer: +43 50100 43211

E-Mail: whistleblowing161@korneuburg.sparkasse.at

 

 

Natürlich stehen Mitarbeiter:innen der Meldestelle auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Unabhängig davon ersuchen wir Kund:innen etwaige Beschwerden weiterhin an die  Ombudsstelle zu richten.