Anleihen

Stabilität für Ihr Portfolio

  • Geldanlage mit fester Laufzeit und Verzinsung
  • Interessante Renditechancen
  • Regelmäßig Neuemissionen zum Kauf

Anleihen sind Wertpapiere mit festen Zinsen. Sie dienen der langfristigen Finanzierung oder Geldanlage. Der Herausgeber von Anleihen heißt Emittent. Der Emittent muss das geliehene Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzahlen. Außerdem muss er regelmäßig die vereinbarten Zinsen zahlen. Anleihen können von Staaten, Bundesländern, Banken oder privaten Unternehmen ausgegeben werden. Die Kärntner Sparkasse AG bietet Bankschuld-Verschreibungen in Österreich an. Dieses Angebot gilt nur für Anleger in Österreich.

Aktuelle Emmissionen

Ihre Vorteile und Risiken

Vorteile

  • Regelmäßige Zinseinnahmen
  • Kursgewinne steigern Ihre Rendite
  • Rückzahlung zu 100 Prozent am Laufzeitende

Risiken

  • Anleger tragen das Emittentenrisiko
  • Die Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen sind von keiner gesetzlichen Sicherungseinrichtung gedeckt
  • Falls sich das Marktzinsniveau erhöht, sinkt der Kurs der Anleihe
  • Während der Laufzeit sind Kursschwankungen möglich und ein vorzeitiger Verkauf kann zu Kapitalverlusten führen

Informationen

Dokumente, die im Basisprospekt mittels Verweis aufgenommene Informationen enthalten

Satzung

Geschlossene Emissionen

Endgültige Bedingungen / geschlossene Emissionen (Emissionsvolumen, - preis)

Risikohinweise

Hinweise auf den Prospekt bei eigenen Emissionen

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlichen Situation, der Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz. Die Informationen stellen weder eine Anlageberatung bzw. Anlageempfehlung noch ein Angebot bzw. eine Empfehlung oder Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf bzw. Verkauf der genannten Finanzprodukte bzw. deren Einbeziehung in eine Trading-Strategie dar. Da nicht jedes Geschäft für jede:n Anleger:in geeignet ist, sollten Anleger:innen vor Abschluss des Geschäfts ihre:n eigene:n Berater:in (insbesondere Rechts- und Steuerberater) konsultieren, um sicherzustellen, dass - unabhängig von den angeführten Informationen - das geplante Finanzprodukt den Bedürfnissen und Wünschen genügt und die Risiken vollständig verstanden werden. Die Bankschuldverschreibungen der Kärntner Sparkasse AG werden in Form einer Daueremission begeben und in Österreich öffentlich angeboten. Diese Angebote richten sich ausschließlich an Anleger in Österreich: Ausschließliche Rechtsgrundlage für österreichische Anleihen sind die bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hinterlegten Endgültigen Bedingungen sowie der Basisprospekt nebst allfälligen Nachträgen. Ein Basisprospekt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129 i.d.g.F. („Prospekt-Verordnung“) und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/979 i.d.g.F. sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 i.d.g.F. wurde erstellt und von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligt. Dies bedeutet aber nicht, dass die FMA das konkrete Wertpapier auch empfiehlt. Für bestimmte, sogenannte „verpackte Anlageprodukte“ im Sinne der PRIIPs-Verordnung ist darüber hinaus ein Basisinformationsblatt („BIB“) gesetzlich vorgeschrieben. In diesem werden die wichtigsten Merkmale des entsprechenden Finanzprodukts dargestellt. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Finanzinstrumente neben Chancen auch Risiken birgt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten. Dies gilt besonders für die USA sowie "US-Personen" wie sie die Regulation S unter dem Securities Act 1933 in der gültigen Fassung definiert.

Hinweis „bail-in“ (Gläubigerbeteiligung)
Die Verlustbeteiligungspflicht bei Anleihen, die von der Sparkasse Oberösterreich AG begeben werden, umfasst Maßnahmen von
Aufsichtsbehörden zur Stabilisierung von Banken in einer Krisensituation im Rahmen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von
Banken (BaSAG). Das BaSAG schreibt eine zwingende Reihenfolge von nachrangigen Instrumenten vor: Verluste sind zunächst vom harten Kernkapital, dann vom zusätzlichen Kernkapital und schließlich vom Ergänzungskapital (nachrangigen Schuldverschreibungen) zu tragen. Als Anleger:in in diese nicht-nachrangige und nicht-besicherte Anleihe fallen Sie gemäß § 85 ff BaSAG im Rahmen der Gläubigerbeteiligung in die gesetzliche Definition von „berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten“ zur Verlustbeteiligung: Es ist daher möglich, dass die aufsichtsbehördlichen Befugnisse unter dem BaSAG im Krisenfall so eingesetzt werden, dass auch nicht-nachrangige Anleihegläubiger („seniorunsecured“) am Verlust der Emittentin beteiligt werden, weshalb die Möglichkeit eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals besteht.

Interessenskonflikte

Die Kärntner Sparkasse AG hat ein Interesse, eigene Finanzinstrumente zu emittieren und zu vertreiben.