SEPA – Single Euro Payments Area
Bargeldlose Euro-Zahlungen tätigen – national und international
Mit SEPA bezeichnet man den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Innerhalb von SEPA können Sie bargeldlose Euro-Zahlungen tätigen – national und international. SEPA-Überweisungen, SEPA-Gutschriften, SEPA-Lastschriften, SEPA-Firmenlastschriften, SEPA-Mandate und Kartenzahlungen erledigen Sie einfach und rasch. Lesen Sie mehr über SEPA, oder fragen Sie unsere ExpertInnen.

Wie nehmen Sie an SEPA teil?
Sie benötigen nur eine einzige Bankverbindung im Euro-Raum – Sie sparen Kosten für Konten in mehreren EU-Ländern.
Unternehmen und Privatpersonen können diese SEPA-Instrumente nützen:
- SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer)
- SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit CORE)
- SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)
- SEPA-Kontoauszug und -Retourdatenträger
Welche SEPA-Länder gibt es?
- alle 27 EU-Mitgliedsländer
- die französischen Übersee-Départements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon
- die spanischen Kanarischen Inseln sowie die Exklaven Ceuta und Melilla
- die portugiesischen Inseln Azoren und Madeira
- die EFTA-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen
- die Nicht-EU-Länder Schweiz, Monaco, San Marino, Jersey, Guernsey, Isle of Man, Andorra, Vatikan, Großbritannien und Nordirland, Gibraltar

- die dänischen Färöer-Inseln und Grönland
- Kosovo und Montenegro (obwohl sie den Euro verwenden)
Für grenzüberschreitende und Inlands-Zahlungen innerhalb der EU werden die gleichen Gebühren verrechnet (gemäß Verordnung 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rats). Dies betrifft alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Gesonderte Gebühren für die Nicht-EU-Länder Schweiz, Monaco, San Marino, Jersey, Guernsey, Isle of Man, Andorra, Vatikan, Großbritannien und Nordirland, Gibraltar
Zahlungen in diese und aus diesen Nicht-EU-Ländern sind Sonderfälle – auch bei SEPA-Zahlungen: Diese werden NICHT wie Inlandszahlungen verrechnet. Die gesonderten Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Filialaushang.
SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Jede Euro-Überweisung innerhalb der SEPA-Länder ist ein SEPA Credit Transfer. Dafür ist Folgendes erforderlich:
- Angabe der IBAN des Empfängers
- Spesenteilung
- Verwenden des Nachrichtenformats „XML“ bzw. der Zahlungsanweisung
- Normale Durchführung („Dringend” ist hier nicht möglich)
Die Vorteile der SEPA-Überweisung
- Die Überweisung erfolgt binnen einem Bankwerktag ab dem Durchführungstag.
- Durch die separate Abrechnung der Entgelte wird der Überweisungsbetrag dem Empfänger zur Gänze gutgeschrieben.
SEPA-Lastschrift
Was ist eine SEPA-Lastschrift?
Dies ist ein genormtes Lastschriftverfahren für Euro-Einzüge. Unternehmen vereinbaren mit ihren Kunden einen Fälligkeitstag (Duedate). Am Duedate erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Einziehers (Creditors) – und zugleich die Kontobelastung beim Zahlungspflichtigen (Debtor). Dem Debtor ist der Tag der Belastung bekannt, er kann für die Kontodeckung sorgen.
- Angabe der IBAN des Zahlungspflichtigen
- Jeder Kunde, der einzieht, benötigt eine Creditor ID.
- Für jeden Einzug muss der Zahlungsempfänger (Einzieher, Creditor) ein Mandat (Einzugsauftrag) vom Zahlungspflichtigen (Debtor) einholen und dafür eine eindeutige Mandatsreferenz vergeben (die Banken sind in diesen Prozess nicht involviert).
- Einheitliches europaweites Lastschriftverfahren mit einheitlichem Format und Rechtsrahmen für nationale und internationale Einzüge
- Keine Auslandskonten für die Abwicklung erforderlich
- Bei strittigen Einzügen kann vom Debtor innerhalb von 8 Wochen ab Einzugsdatum ohne Angabe von Gründen Einspruch eingelegt werden – bei nicht autorisierten Einzügen 13 Monate.
- Unternehmen vereinbaren mit ihren Kunden einen Fälligkeitstag (Duedate) für eine Lastschrift. Dem Zahlungspflichtigen ist der Tag der Kontobelastung bekannt, er kann für die Kontodeckung sorgen.
- Der Einzieher verpflichtet sich, spätestens 14 Tage bevor die SEPA-Lastschrift fällig ist, den Zahlungspflichtigen in geeigneter Form über Einzugshöhe und -termin zu informieren – außer zwischen Zahlungspflichtigem und Empfänger wurde eine andere Frist vereinbart.
- Bezeichnung „SEPA Direct Debit Mandat“
- Name des Debtors
- Adresse des Debtors (Straße, Nr., PLZ, Land)
- IBAN des Debtors
- BIC des Debtors
- Name des Creditors
- Creditor ID
- Adresse des Creditors (Straße, Nr., PLZ, Land)
- Art der Zahlung (einmalig oder wiederkehrend)
- Ort und Datum der Unterschrift
- Unterschriftsfeld des Debtors
Mit der SEPA-Lastschrift können Sie als Unternehmer Euro-Beträge auch grenzüberschreitend vom Konto Ihrer Kunden einziehen – einfach mit einem Mandat (Einzugsauftrag), das der Zahlungspflichtige dem Empfänger erteilt.
Das SEPA-Lastschriftverfahren erfordert die verpflichtende Identifizierung (Creditor Identifier, CID) des Lastschrifteinreichers im SEPA-Datensatz (XML). Zusammen mit der vom Lastschrifteinreicher vergebenen Mandatsreferenznummer ergibt sich die Identifizierbarkeit eines Mandats. So kann der Debtor eine Mandatsprüfung vornehmen oder die Debtor-Bank ihm die Prüfung anbieten.
Die CID erhält er bei seiner Creditor-Bank (Hausbank). Die zentrale Vergabe und Verwaltung der Creditor ID obliegt der Österreichischen Nationalbank (OeNB).
Creditoren, die ihren Wohn-/Firmensitz in Österreich haben, bekommen eine österreichische CID. Die Nutzung einer österreichischen CID ist jedoch keine Voraussetzung.
Die österreichische Creditor-ID | PDF (331 KB) |
Das Mandat ist die Autorisierungsvereinbarung zwischen Debtor und Creditor – entweder in Papierform oder elektronisch mit e-mandat service. Schrift und Farbe sind nicht standardisiert. Das Mandat wird in der Landessprache des Debtors oder in Englisch erstellt und muss folgende Punkte enthalten:
Muster eines SEPA-Lastschrift-Mandats | PDF (5 KB) |
Muster eines SEPA-Lastschrift-Mandats (englisch) | PDF (5 KB) |
Welche Banken nehmen an der SEPA-Lastschrift teil? | PDF (199 KB) |
SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)
Was ist eine SEPA-Firmenlastschrift?
Dies ist ein genormtes Lastschriftverfahren für Euro-Einzüge zwischen Kommerzkunden. Unternehmen vereinbaren mit ihren Kunden einen Fälligkeitstag (Duedate). Am Duedate erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Einziehers (Creditors) – und zugleich die Kontobelastung beim Zahlungspflichtigen (Debtor). Dem Debtor ist der Tag der Belastung bekannt, er kann für die Kontodeckung sorgen.
Der Deptor muss nach Unterfertigen des Mandats zu seiner Hausbank gehen und das Mandat erfassen lassen. Achtung: Ist zum Duedate bei der Deptor-Bank kein Mandat gespeichert, wird der Einzug automatisch abgelehnt und retourniert.
Bei der SEPA-Firmenlastschrift hat der Debtor kein Rückrechnungs- und Einspruchsrecht. Nur seine Bank kann aus bestimmten Gründen eine Rückrechnung vornehmen, etwa mangels Deckung.
SEPA-Kontoauszug und -Retourdatenträger
Auch für Kontoauszüge und Retourdatenträger gibt es im SEPA-Format entsprechende Nachrichtentypen: camt-Nachrichten ermöglichen das durchgängige Verarbeiten von XML-basierten Zahlungsaufträgen. Zugleich können damit Kontoinfos strukturiert dargestellt werden.
*) UNIversal Financial Industry message scheme
SEPA-Datenformat „XML“
Was ist XML?
XML steht für „Extensible Markup Language“. Das ist ein universelles Datenträgerformat für den Austausch von Zahlungsinformationen im Web – gültig für strukturierte Dokumente und Daten gemäß W3C. Die Finanz-XML-Nachrichten unterliegen der ISO-Norm 20022.
- Kunde-Bank-Nachricht: Payments Initiation – pain.XXX
- Zahlungsverkehrs-Statusnachricht: Cash Management – camt.XXX
- Interbanken-Nachricht: Payments Clearing and Settlement – pacs.XXX
Nähere Infos zu XML lesen Sie bitte auf www.stuzza.at unter „Download“.
SEPA-Zeichensatz
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
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