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Wir helfen Ihnen gern – einfach Gesprächstermin vereinbaren.
Fragen & Antworten zum Sanierungsrechner
- Sanierungs- und Finanzierungskonzept erstellen (lassen)
- Kostenvoranschläge einholen
- Finanzierung und Förderungen fixieren
- Umsetzung Ihres Vorhabens
- Grundbücherliche Eintragung
- Weitere mögliche Sicherheiten
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
Diese haften wie die Finanzierungsnehmer:in selbst für sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dem Finanzierungsverhältnis entstehen. Mitkredit- oder Mitdarlehensnehmer:innen ziehen üblicherweise aus den ausbezahlten Finanzierungsmitteln einen eigenen Nutzen und haften gleichermaßen für die Rückzahlung der Finanzierung.
- Bürge- und Zahlerhaftung
Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen und können je nach Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrags bei Fälligkeit von Forderungen aus der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
- Verpfändung
Etwa von Gehaltsansprüchen, Sparbüchern, Wertpapieren, Handelsgoldmünzen.
- Abtretung Genossenschaftsanteile
Verpfändet werden die Forderungen gegenüber einer Wohnbaugenossenschaft (= eingezahlte Genossenschaftsanteile). Die Besicherung kann in stiller oder offener Form erfolgen. - Versicherungsverpfändung oder -vinkulierung
Bei einer Verpfändung zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nur an Pfandgläubiger aus. Im Falle einer Vinkulierung verpflichtet sich die Versicherung, im Schadensfall Zahlungen nur mit Zustimmung des Finanzierungsgebers durchzuführen.
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
- Er- und Ablebensversicherungen, Unfallversicherungen
Dienen zur Abdeckung der Finanzierung bei Er- und/oder Ableben oder bei einem Unfall der Versicherungsnehmer:in. - Kreditrestschuldversicherung
Dient zur Abdeckung der Finanzierung bei Tod der Schuldner:in, je nach Ausgestaltung der Versicherung auch bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit etc. - Feuerversicherung
Ist verpflichtend bei Verpfändung von verbauten Liegenschaften.
Setzen Sie Ihre Sanierung in 4 Schritten um – egal, ob Sie umfangreich sanieren wollen, oder nur einzelne Bereiche, etwa Fenster oder Türen:
Je gesamthafter Sie planen, desto effizienter ist die Umsetzung. Und je höher Sie den Qualitätsstandard setzen, desto länger können Sie eine erneute Renovierung hinausschieben. Lesen Sie mehr zum Sanieren in 4 Schritten.
Kleinere Sanierungsprojekte können Sie mit dem schnellen Online-Kredit finanzieren – etwa Möbel, Küche oder Badezimmer. Für die Sanierung von Wohnbereichen oder die umfangreiche Sanierung Ihres Eigenheims können Sie einen Wohnkredit aufnehmen. Ob eine Hypothek zur Besicherung nötig ist, hängt von der Höhe der Kreditsumme ab.
Berechnen Sie die Finanzierung mit unserem Sanierungskredit-Rechner. Projektdetails und mögliche Förderungen werden dabei berücksichtigt. Den Klick-Kredit für kleinere Projekte können Sie mit unserem Online-Kreditrechner berechnen und gleich online abschließen.
Wenn Sie bereits einen Wohnkredit bei uns haben, können Sie die Summe, die Sie bereits zurückgezahlt haben, für Ihre Sanierung neu aufnehmen – vorbehaltlich einer positiven Prüfung. Ein Beispiel: Ihr Kredit über 200.000 Euro läuft 25 Jahre. Nach 7 Jahren regelmäßiger Rückzahlungen sind noch 163.000 Euro offen. Sie können nun erneut 37.000 Euro als Kredit aufnehmen und Ihre bestehende Hypothek ohne Zusatzkosten als Sicherheit nutzen. Ihre Gesamtkreditsumme würde somit wieder 200.000 Euro betragen.
Ein besonderes Merkmal der Wohnimmobilienkredite ist die grundbücherliche Belastung der finanzierten Liegenschaft mit einer Hypothek – etwa Baugrund, Haus oder Eigentumswohnung.
Die Hypothek ist ein Pfandrecht auf einer Liegenschaft, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient dem Kreditgeber als Sicherheit für Ihre Finanzierung(en). Wenn alles zurückgezahlt ist, kann die Hypothek von Ihnen wieder gelöscht werden.
Folgende Versicherungen werden üblicherweise zur Sicherstellung der Finanzierung verpfändet oder vinkuliert:
Ausländische Sicherheiten akzeptieren wir nach individueller Prüfung.
Ja. Sie können für viele Sanierungen Förderungen bei Bund, Land oder Gemeinde beantragen, um Ihr Eigenheim nachhaltiger zu machen. Informieren Sie sich über mögliche Förderungen.
*Der Sanierungsrechner ist ein kostenloses Angebot zur groben Einschätzung möglicher Förderungen für Sanierungsmaßnahmen. Bitte beachten Sie, dass es keine Rechtsansprüche auf Förderungen gibt und die hier dargestellte Förderung von den tatsächlichen Förderungen abweichen kann. Für einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten (Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen) empfehlen wir Ihnen einen Besuch der Internetseite der Ersten Sparkasse. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Förderungen für Ihr Wohnprojekt. Der Sanierungsrechner kann jedoch ein Gespräch mit Förderungsexpert:innen Ihres Bundeslandes nicht ersetzen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um individuelle Fördermöglichkeiten zu klären.