
Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
Das Girokonto mit den wichtigsten Basisleistungen, Internetbanking George und Debitkarte.
Ihre Vorteile im Überblick
Das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen – auch Basiskonto genannt – ist ein einfaches Girokonto für alle Menschen in Österreich. Es erfüllt die Anforderungen für ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen” (gemäß Verbraucherzahlungskontogesetz) und bietet die wichtigsten Bankleistungen für den Alltag.
Konto für alle – unabhängig von finanzieller Situation
Gratis Debitkarte für bargeldloses Bezahlen und Bargeldbehebung
Nutzung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) möglich
Keine Überziehung möglich – volle Kostenkontrolle
Airbag Kartenversicherung
Schutz bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Debitkarte.
George
Das modernste Internetbanking Österreichs.
Diese Leistungen sind inkludiert

Zahlungen durchführen
- Überweisungen (auch online)
- Daueraufträge einrichten
- Lastschriften nutzen

Geld
verwalten
- Geld einzahlen und abheben
- Kontostand jederzeit einsehen
Bargeldlos bezahlen
- Mit Debitkarte im Geschäft und online bezahlen
- Kontaktlos zahlen (NFC)
Digitales Banking nutzen
- Online-Banking und Mobile Banking
- Elektronische Kontoauszüge
Was ist bei diesem Konto nicht möglich?
- Keine Kontoüberziehung
- Keine Kreditkarte oder Kredite
- Kein Gemeinschaftskonto
Keine Kontoüberziehung
Keine Kreditkarte oder Kredite
Kein Gemeinschaftskonto
Für wen ist das Basiskonto geeignet?
Das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen richtet sich insbesondere an:
- Personen ohne Konto: Wenn Sie bisher kein Konto besitzen, bietet das Basiskonto eine einfache Lösung.
- Personen mit eingeschränktem Zugang zu einem bestehenden Konto: Zum Beispiel, wenn Ihr aktuelles Konto nicht mehr genutzt werden kann.
- Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU: Dazu gehören auch Menschen ohne festen Wohnsitz.
- Besonders schutzbedürftige Gruppen: Für bestimmte Personengruppen bieten wir das Basiskonto zu einem reduzierten Preis an.
So eröffnen Sie Ihr Konto
- Termin online vereinbaren
Buchen Sie bequem online einen Termin. Unser Team nimmt sich Zeit für Sie, beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie Schritt für Schritt bei der Kontoeröffnung. - Identitätsnachweis mitbringen
Bitte nehmen Sie zu Ihrem Termin einen gültigen Identitätsnachweis mit. - Nachweis für Begünstigungen
Wenn Sie zu einer besonders schutzbedürftigen Gruppe gehören, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit, z. B. einen Bescheid über Mindestsicherung oder Studienbeihilfe.
Konditionen
Das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen gibt es zum Standardentgelt – und ermäßigt für besonders schutzbedürftige Verbraucher:innen.
Im Konditionenaushang in Ihrer Filiale finden Sie die Aufstellung aller Entgelte für das „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen”, inklusive der Entgelte für Zusatzleistungen, die durch die Kontoführungspauschale nicht abgegolten sind.
Hier finden Sie die Entgeltinformation für das gesetzliche Konto (besonders Schutzbedürftige):
Beratung und Unterstützung durch unsere Expert:innen
Telefonisch, online oder persönlich in einer unserer Filialen.
Beratung und Unterstützung durch unsere Expert:innen
Telefonisch, online oder persönlich in einer unserer Filialen.
Fragen & Antworten
Ein Basiskonto können alle Personen eröffnen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten. Das schließt auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Personen mit Duldungsstatus ein. Wichtig ist, dass Sie kein anderes nutzbares Zahlungskonto bei einer Bank in Österreich besitzen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Nein, ein Basiskonto kann nicht überzogen werden. Es ist kein Überziehungsrahmen vorgesehen, und alle Transaktionen werden nur bis zur Höhe des verfügbaren Guthabens auf dem Konto autorisiert. Dies ist eine der grundlegenden Eigenschaften des Basiskontos.
Ja, Sie können Ihr Basiskonto online nutzen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Überweisungen durchzuführen, Zahlungen zu empfangen und Ihren Kontostand zu verwalten – alles bequem über unser Online-Banking oder die App. So haben Sie jederzeit und überall Zugriff auf Ihr Konto.
Das ermäßigte Kontoentgelt bieten wir besonders schutzbedürftigen Verbraucher:innen an (gemäß Verordnung des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz).
- Personen, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen;
- Personen, die eine Pension beziehen und gemäß § 292 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955 – einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage zur Pension haben;
- Personen, die eine Pension beziehen, deren Höhe maximal dem Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG entspricht;
- Personen, die nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977 – ein Arbeitslosengeld oder eine Notstandshilfe beziehen, deren Höhe maximal dem Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG entspricht;
- Personen, bei denen ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde, bis zum Ende der im Sanierungs- oder Zahlungsplan vorgesehenen Zahlungsfrist oder bis zur Beendigung des Abschöpfungsverfahrens;
- Studierende, die eine Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305/1992 – beziehen;
- Lehrlinge im Sinne des § 1 des Berufsausbildungsgesetzes – BAG, BGBl. Nr. 142/1969 –, die eine Lehrlingsentschädigung erhalten, deren Höhe maximal dem Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG entspricht;
- Personen, die gemäß § 3 Abs. 5 des Rundfunkgebührengesetzes – RGG, BGBl. I Nr. 159/1999 – von der Rundfunkgebühr befreit sind;
- Personen, die nach den Bestimmungen des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes – FeZG, BGBl. I Nr. 142/2000 – eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt erhalten;
- Personen, die obdachlos im Sinne des § 1 Abs. 9 des Meldegesetzes – MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992 – sind;
- Asylwerber:innen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 14 des Asylgesetzes 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005;
- Fremde, deren Aufenthalt im Bundesgebiet nach den Bestimmungen des § 46a des Fremdenpolizeigesetzes 2005 – FPG, BGBl. I Nr. 100/2005 – geduldet ist;
- Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
a) einen der in den Z 10 bis 12 angeführten Status haben;
b) eine mit einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung oder einer Ausgleichszulage vergleichbare soziale Leistung erhalten;
c) eine Leistung aus einer gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten, deren Höhe unter dem in diesem Mitgliedstaat für eine Leistung gemäß lit. b maßgeblichen Richtwert liegt;
d) von einem mit einem Schuldenregulierungsverfahren vergleichbaren Insolvenzverfahren betroffen sind oder
e) eine staatliche Studienbeihilfe beziehen, die an die soziale Bedürftigkeit der studierenden Person gebunden ist.
Wenn Sie zur Gruppe der besonders schutzbedürftigen Verbraucher:innen gehören, bringen Sie uns bitte für die Kontoeröffnung den jeweiligen Nachweis in deutscher Sprache. Bitte den Nachweis auf Verlangen und zumindest 1 x jährlich vorweisen.
Für dieses Konto und unsere Leistungen gelten grundsätzlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB.
Folgende Teile der AGB gelten nicht für dieses spezielle Konto: die Ziffern 23, 24 Kündigung, 26 Auszahlungsverweigerungsrecht, 33 Subkonto, 34 Treuhandkonto, 35 Gemeinschaftskonto, 36 Fremdwährungskonto, 43 Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern, 46 Aufwandersatz, 47 Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten, 56 bis 69 Besondere Geschäftsarten.
Kündigung von Rahmenverträgen zum Zahlungskonto
Nicht angewendet werden die Ziffern 23 und 24 der AGB bzw. die in den Sonderbedingungen von Debitkarte und George enthaltenen Kündigungsbestimmungen. An deren Stelle gilt:
4.1. Sie dürfen den Zahlungskonto-Rahmenvertrag jederzeit kostenlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
4.2. Wir dürfen den Zahlungskonto-Rahmenvertrag aus folgenden Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen:
a) Sie haben das Zahlungskonto absichtlich für nicht rechtmäßige Zwecke genutzt oder
b) Sie haben unrichtige Angaben gemacht, um das Zahlungskonto zu eröffnen, wobei Ihnen dieses Recht bei richtigen Angaben verwehrt worden wäre.
4.3. Wir dürfen den Zahlungskonto-Rahmenvertrag auch kündigen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt und wir Sie schriftlich und kostenlos mindestens 2 Monate vor dem Kündigungstermin über den Grund informiert haben:
a) Es gab keinen Zahlungsvorgang über das Konto in mehr als 24 aufeinanderfolgenden Monaten.
b) Sie haben in der Europäischen Union keinen rechtmäßigen Aufenthalt mehr.
c) Sie haben ein 2. Konto in Österreich eröffnet, das Ihnen die hier genannten Leistungen ermöglicht.
d) Gegen Sie wurde Anklage in einem gerichtlichen Strafverfahren erhoben wegen einer strafbaren vorsätzlichen Handlung zu unserem Nachteil oder zum Nachteil unserer Mitarbeiter.
e) Sie haben das Konto wiederholt für unternehmerische Tätigkeit verwendet.
f) Sie haben eine Änderung des Rahmenvertrags zum Zahlungskonto abgelehnt, die allen Kontoinhabern des Zahlungskontos wirksam angeboten wurde.
Zu Ihrer Sicherheit
Bitte gehen Sie mit Debitkarte und Code sorgfältig um. Wichtig: Melden Sie den Verlust oder Diebstahl einer Karte sofort Ihrer Filiale oder telefonisch: 24h Service Tel. 05 0100 - 20221.
Die Airbag-Kartenversicherung der Debitkarte bietet Ihnen Sicherheit bei missbräuchlicher Verwendung der Karte nach Verlust oder Diebstahl – auch bei kontaktlosen Zahlungen.
Wichtig: Wir rufen Sie niemals an, um Passwörter oder TAC-SMS zu erfragen. Auch versenden wir niemals E-Mails, die mit einem Link zu einer Dateneingabe oder einem Login führen. Reagieren Sie keinesfalls auf solche Telefonanrufe und E-Mails.