Berufliche Neuorientierung? Lust auf Selbstständigkeit? Dann könnte Franchising ein Thema für Sie sein. Tauchen Sie ein in die Welt des Franchising. Franchising ist eine Partnerschaft, die eine Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten darstellt.
Partnership for profit
Franchising wird oft als „partnership for profit“ bezeichnet, weil mit dieser Wertschöpfungspartnerschaft eine Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten erzielt werden kann. Neben Franchise-Geber und Franchise-Nehmer soll als Dritter auch der Kunde profitieren.
Der Franchise-Geber hilft seinen Franchise-Nehmern, ihren Kunden mehr Zeit zu widmen und besser auf individuelle Kundenbedürfnisse und Kundenwünsche einzugehen. „Kundenorientierte Unternehmensführung“ bleibt damit im Franchising nicht nur ein Marketingschlagwort.
Gemeinsam stärker
Der einheitliche Marktauftritt der selbstständigen Franchise-Partner ist eine Chance, für die auch kleine Unternehmen ihr Einzelkämpferdasein aufgeben. Sie profilieren unter dem Dach einer bekannten Franchise-Marke ihren eigenen Marktauftritt und unterscheiden sich damit von den Mitbewerbern. Für den Franchise-Geber bedeutet zugleich eine Expansion mit selbstständigen Franchise-Nehmern geringere finanzielle Belastungen im Vergleich zur Filialisierung. Trotzdem bleibt dank des einheitlichen Marktauftritts der Systempartner nach außen hin der Charakter eines Filialnetzes erhalten.
Franchising ist Arbeitsteilung
Franchise-Systeme zeichnen sich durch ihre besondere Organisationsform sowie durch Arbeitsteilung aus. Der Franchise-Geber überlässt seinen rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Franchise-Nehmern ein geprüftes Unternehmenskonzept gegen Entgelt zur Nutzung. Alle Partner des Systems arbeiten nach Richtlinien und Standards des Franchise-Gebers auf eigenes Risiko. So können die rechtlich selbstständigen Franchise-Nehmer innerhalb klar definierter Grenzen autonom entscheiden und kundennah agieren. Gleichzeitig steht ihnen die Systemzentrale des Franchise-Gebers zur Seite. Sie übernimmt die Steuerung und ist zudem für die Entwicklung, Weiterentwicklung und laufende Verbesserung der kundenorientierten Systemdienstleistungen verantwortlich.
Es ist sinnvoll, Franchise-Nehmer in den Weiterentwicklungs- bzw. Optimierungsprozess in Franchise-Systemen einzubeziehen. Denn die aktive Mitwirkung der Franchise-Nehmer ist eine wichtige Säule für „nachhaltiges“ Systemmanagement.
Erleichterung für Unternehmensgründer
Aufgrund der zahlreichen Dienstleistungen, die Franchise-Geber bieten, fällt Existenzgründern der Einstieg in die Selbstständigkeit leichter. Sie nutzen das Know-how ihrer Franchise-Geber und verringern so ihre Risiken beim Start in die Selbstständigkeit. Bei der Gründung eines Franchise-Nehmer-Betriebes und im weiteren Verlauf der Partnerschaft unterstützt der Franchise-Geber seine Partner mit zahlreichen Dienstleistungen. So kann auch die Anfangsphase nach der Gründung reibungsloser ablaufen als für herkömmliche Unternehmensgründer, die im Normalfall nicht auf die Unterstützung eines starken Partners im Hintergrund zurückgreifen können. Klein- und Mittelbetriebe haben die Chance, größenbedingte Nachteile zu überwinden, ohne gleichzeitig auf die Vorteile eines Kleinbetriebes verzichten zu müssen („think global, act local“).
Leitfaden zum Franchising
Lesen Sie mehr in der Broschüre der Wirtschaftskammer.
Über 400 verschiedene Franchisesysteme werden derzeit laut Franchiseverband in Österreich angeboten. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet in ihrer Franchising-Börse einen guten Überblick.
Weitere Franchise-Systeme finden sie auch hier: https://www.franchiseportal.at/
Österreich kennt zwar kein „Franchise-Gesetz“, es sind jedoch die jeweiligen Bestimmungen des zwingenden Rechts zu beachten. Und unter Umständen auch solche des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), Bestimmungen des Handelsvertretergesetzes (HVertG), u. a. auch das Gewerberecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Muster-, Gebrauchsmuster- und Patentrecht.
Tipp: Der Franchise-Vertrag als die rechtliche Basis der Zusammenarbeit zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer begründet ein Dauerschuldverhältnis. Bei der Gestaltung eines Franchise-Vertrages sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsexperten zurückgreifen.
- Franchise-Gebühren und deren Höhe sind vertraglich zu regeln, sie sind die Erlösquellen des Franchise-Gebers.
- Die Verdienstmöglichkeit des Franchise-Nehmers ist in jedem Fall vorausgesetzt und bei der Festlegung der Gebührenhöhe zu berücksichtigen.
- Finanzielle Gegenleistung des Franchise-Nehmers für die Vorleistungen des Franchise-Gebers (Systementwicklung und Know-how-Transfer bei Systembeitritt).
- In der Regel bei Vertragsbeginn einmal fällig. Nicht von allen Franchise-Systemen verrechnet. Wird bei Vertragsende nicht rückerstattet.
- Die Höhe richtet sich nach Branchenwerten, Markenbekanntheit und Leistungspaket des Franchise-Gebers.
- Durchschnittliche Höhe in Österreich (arithm. Mittel) rund 14.000 Euro, 44 % verlangen bis zu 10.000 Euro, 15 % mehr als 30.000 Euro.
- Finanzielle Gegenleistung des Franchise-Nehmers für laufende Leistungen des Franchise-Gebers, wie etwa Weiterentwicklung und Optimierung der Konzeptbestandteile, laufende Betreuung, Aus- undFortbildung.
- In der Regel monatlich für die Dauer des Franchise-Vertrages fällig; zumeist berechnet in Prozent des Nettoumsatzes (auch Absolutbeträge möglich).
- Etwa vier Fünftel der Franchise-Geber in Österreich verrechnen laufende Franchise-Gebühren vielfach bis zu 5 % des Nettoumsatzes oder auch mehr.
- Finanzielle Gegenleistung des Franchise-Nehmers für konkret definierte Systemleistungen des Franchise-Gebers (z. B. für überregionale Marketingmaßnahmen).
- Auch weitere Beiträge für Weiterbildung und/oder zentrale administrative Dienste zusätzlich zu dieser Gebührenart.
- Rund zwei Drittel der Franchise-Geber in Österreich verrechnen zusätzliche Marketinggebühren, vielfach bis zu maximal 5 % des Nettoumsatzes (darunter auch Absolutbeträge möglich).
Für die Beurteilung der Angemessenheit einer Gebührenhöhe ist nicht nur der absolute Wert ausschlaggebend, sondern in erster Linie die mit den Gebühren abgegoltenen Leistungen des Franchise-Gebers, die Vorleistungen bei der Systementwicklung und die Markenbekanntheit des Systems.
Die drei wesentlichen Franchise-Gebührengruppen:
Franchise-Einstiegsgebühr
Laufende Franchise-Gebühr:
Weitere Franchise-Gebühren:
Der Franchise-Geber übernimmt jene Tätigkeiten, die zentral effizienter und kostengünstiger durchgeführt werden können. Er bietet sein Know-how in dokumentierter Form zur Nutzung an und zeigt zugleich seinen Franchise-Nehmern, wie sie dieses Know-how ebenfalls erfolgreich umsetzen können. Das Franchise-System muss neben einem spezifischen Kundennutzen auch die geeigneten internen Strukturen und Prozesse bieten können.
Marktanalyse zum Start
Für die dem Franchise-System zugrunde liegenden Waren und/oder Dienstleistungen muss ein auf Dauer gesichertes Markt- bzw. Kundenpotenzial vorhanden sein. Nur dann erhalten Franchise-Nehmer auch die Chance auf eine ausreichende und langfristige Lebensgrundlage. Diese Forderung verdeutlicht zugleich die Notwendigkeit einer umfassenden Marktanalyse, die auch branchenspezifische Aspekte berücksichtigen soll.
Auswahl der Partner entscheidend
Die hohe Bindungsintensität in einem Franchise-System bringt neben Vorteilen auc Risiken, nicht zuletzt deshalb, weil geeignete Partner für das System erst einmal gefunden werden müssen. Um das Risiko späterer Konflikte möglichst gering zu halten, sollte sich ein Franchise-Geber bei der Auswahl seiner Franchise-Nehmer an Persönlichkeitsmerkmalen und gleichzeitig an einer entsprechenden Kapitalstärke orientieren. Der Franchise-Geber definiert sinnvollerweise bereits frühzeitig das Anforderungsprofil seiner Wunschpartner, um davon ausgehend auch die geeigneten Zielgruppen ansprechen zu können.
Rechte und Pflichten festhalten
Das Kernstück der Franchise-Partnerschaft ist der Franchise-Vertrag. Das Franchise-Handbuch, das den Franchise-Vertrag ergänzt bzw. die Rechte und Pflichtenlaut Vertrag präzisiert, gilt als die eigentliche Know-how-Dokumentation in einem Franchise-System.
Der Franchise-Geber überlässt diese manchmal auch als „Franchise-Bibel“ bezeichnete Dokumentation seinen selbstständigen Franchise-Nehmern für die Dauer des Vertrages zur Nutzung. Auch wenn das Handbuch bzw. seine einzelnen Bestandteile dem künftigen Franchise-Nehmer nicht vor Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden, so ist dieser über die Inhalte rechtzeitig aufzuklären.
Die besondere Bedeutung des Franchise-Handbuches als Know-how-Dokumentation macht es erforderlich, dass es das unternehmensspezifische Know-how im Detail beschreibt und analog zur laufenden Konzeptweiterentwicklung die Änderungen auch im Handbuch ihren Niederschlag finden. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Handbuch auch als eine aktuelle Geschäftsanleitung bei Franchise-Nehmern sinnvoll eingesetzt werden kann.
Vertrauen ist gut, Controlling ist besser
Es zählt nicht nur zu den Rechten, sondern auch zu den Pflichten des Franchise-Gebers, mittels laufender Controlling-Maßnahmen die Einhaltung des Franchise-Vertrages und ergänzender Richtlinien durch die Franchise-Nehmer zu überprüfen. Werden Qualitätsstandards nicht eingehalten, sind negative Auswirkungen auf das Image des Gesamtsystems zu erwarten, die es zu vermeiden gilt.
- Schätzen Sie grundsätzlich Ihre Interessen und Möglichkeiten richtig ein?
- Haben Sie bedacht, dass im Franchising der gemeinsame Systemerfolg Vorrang vor Ihrer persönlichen Ideenverwirklichung hat?
- Sind Sie bereit, das Systemimage vor Ihr Eigenimage zu stellen?
- Fällt es Ihnen leicht, die Standards und Entscheidungen anderer zu akzeptieren und die Fachkompetenz anderer anzuerkennen?
- Sind Sie mit einem laufenden Erfahrungsaustausch einverstanden und bringen Sie einen entsprechenden Kooperationswillen in die Partnerschaft ein?
- Ist das System Mitglied beim österreichischen oder bei einem anderen Franchise-Verband? Ist es zumindest dort bekannt? Ist das System den Servicestellen der Wirtschaftskammern oder auch den Finanzierungspartnern bekannt?
- Wie lange ist das System schon am Markt? Mit wie vielen Partnern? Gibt es einen oder mehrere Pilotbetrieb(e)? Sind bereits Partner ausgeschieden und warum? Weiters zu klären: Marktpotenzial, Branchensituation und erwartete Entwicklung, Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern, Betriebstyp, Sortiment (Preis-Leistungs-Verhältnis, Qualität), langfristig gesichertes Absatzvolumen, Marketingkonzept, Know-how und Markterfahrung, Umsatz- und Gewinnentwicklung, realistische Prognosen, Höhe der Anfangsinvestitionen und Gebühren, branchenübliche Angaben, Rentabilitätsberechnung für Franchise-Nehmer.
- Unterstützt der Franchise-Geber Interessenten für sein System, auch bereits bestehende Franchise-Nehmer kennenzulernen oder eine Vertragsprüfung vornehmen zu lassen? Ist eventuell vor Vertragsunterzeichnung eine Mitarbeit in einem (Pilot-)Betrieb bzw. bei bestehenden Partnern geplant? Gibt der Franchise-Geber genügend Zeit zum Überlegen, sind die handelnden Personen sympathisch, stimmt die Chemie?
- Gibt es finanzkräftige Partner, ein Finanzierungskonzept, ein wirtschaftliches Modell des Franchise-Gebers mit Expansionsplanung, genügend qualifiziertes Personal und Ausstattung der Zentrale, Schulungsprogramme? Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es anfänglich und laufend?
Eigene Erwartungen definieren
Ein Franchise-Nehmer muss seine eigenen Interessen und Möglichkeiten einschätzen und sich darüber im Klaren sein, dass er als rechtlich selbstständiger Partner nur innerhalb von klar definierten Grenzen autonom entscheiden kann.
Nachfolgende Fragen sollten Sie mit einem klaren „Ja” beantworten können:
Überblick über Angebot und Märkte verschaffen
Wertvolle Informationen bieten Marktdaten, Medienberichte, Online-Informationen und Franchise-Portale, Systembeschreibungen/Websites von Franchise-Systemen, Gründerservice-Stellen der Wirtschaftskammern, Franchise-Börse des Gründerservice, Franchise-Verbände im In- und Ausland.
Wertvolle Informationen erhalten Sie bei unseren ExpertInnen im GründerCenter.
Alle Fragen zum System vorab klären
Informieren Sie sich umfassend und vereinbaren Sie Gesprächstermine. Auch bestehende Franchise-Nehmer des Systems werden darüber informieren können, ob der Franchise-Geber hält, was er verspricht, wie und ob die Zusammenarbeit funktioniert, welches Geschäftsergebnis Sie als Franchise-Nehmer erzielen.
Folgende Fragen sind jetzt entscheidend:
- Unsicherheit hinsichtlich der Einschätzung der eigenen Interessen und Möglichkeiten.
- Finden und Auswahl eines geeigneten Franchise-Gebers.
- Eingeschränkte unternehmerische Entscheidungsfreiheit aufgrund der erforderlichen Einhaltung von Standards.
- Die tatsächlichen Leistungen des Franchise-Gebers könnten nicht den vereinbarten Leistungen entsprechen.
- Fehlentscheidungen des Franchise-Gebers und/oder Imageprobleme des Franchise-Systems, die sich auf alle Partnerbetriebe negativ auswirken könnten.
- Etwaige Einschränkungen im Fall eines gewünschten Verkaufs des Franchise-Betriebes (insbesondere bei vertraglich festgelegtem Vorkaufsrecht des Franchise-Gebers).
- Franchise-Gebühren schmälern Gewinn.
- Negative Kundenerlebnisse mit anderen Franchise-Nehmern könnten zu Auswirkungen auf das Image des gesamten Systems führen.
- Fehlende Akzeptanz von Richtlinien und Entscheidungen, die vom Franchise-Geber vorgegeben werden (müssen) im Sinne und zum Schutz aller Partner.
- Kostenvorteile aufgrund der Zugehörigkeit zu einer „Unternehmensgruppe“.
- Erhöhung der Produktivität aufgrund der Arbeitsteilung/ Spezialisierung.
- Konzentration auf Kernkompetenzen, auf die eigenen Stärken.
- Unterstützung in der Gründungsphase.
- Laufende Beratung, Unterstützung und Aus-/Fortbildung.
- Umfassende Know-how-Übertragung durch den Franchise-Geber erleichtert die Betriebsführung des Franchise-Nehmers.
- Lokale Steigerung der Markenbekanntheit aufgrund von überregionalen Marketingaktivitäten des Franchise-Gebers (z. B. Werbung/PR).
- Vielfach vorhandene Mitspracherechte durch Teilnahme an Beiräten (= beratende Funktion zur Meinungs- und Entscheidungsbildung).
- Höhere Motivation aufgrund der Zugehörigkeit zu einer „bekannten Marke“.
- Der angesammelte Erfahrungsschatz eines Franchise-Gebers ermöglicht, Fehler zu vermeiden bzw. Franchise-Nehmer davon abzuhalten, denselben Fehler nochmals zu begehen.
Mit Franchising ist keine Erfolgsgarantie verbunden
Eine Franchise-Partnerschaft ist nicht der Weg, um schnelles Geld zu verdienen. Erfolge wollen hart erarbeitet sein. Franchising ist auch nicht ein Allheilmittel zur Lösung finanzieller Probleme. Der gemeinsame Erfolg ist letztlich das Umsetzungsergebnis des konkreten Franchise-Modells und dementsprechend auch das Ergebnis der Bemühungen, Risiken bewusst zu vermeiden und Chancen gezielt zu fördern.
Risiken
Chancen
Finanzierung
Prüfen und berechnen Sie das Konzept auf seine Rentabilität. Fordern Sie dazu vom Franchise-Geber eine Rentabilitätsrechnung an. Im Anschluss daran ermitteln Sie den notwendigen Kapital- bzw. den Finanzierungsbedarf.
Achten Sie darauf, dass sämtliche Kostenpositionen vorhanden sind, etwa Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers, Fremdkapitalzinsen etc. und berechnen Sie die Höhe Ihres verfügbaren Einkommens (u.a. nach Abzug der Kredittilgungen und Steuern).
Wichtig: Stellen Sie die Finanzierung sicher, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
Tipp: Zur Ermittlung der Geschäftsgründungskosten können Sie hier ein PDF mit Rechenfunktion downloaden.
Der Bankkredit ist das klassische Finanzierungsinstrument der österreichischen Wirtschaft. Dabei wird zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer die leihweise Überlassung eines bestimmten Geldbetrages oder Höchstbetrages für eine bestimmte Periode und zu definierten Konditionen vertraglich vereinbart.
Grundsätzlich wird beim Bankkredit zwischen einem einmal ausnutzbaren Kredit (Investitionskredit) und einem wiederholt ausnutzbaren Kredit (Betriebsmittelkredit) unterschieden.
- Kredithöhe: unbeschränkt
- Laufzeit: 12–120 Monate, bei baulichen Investitionen bis 240 Monate (die Laufzeit sollte grundsätzlich auf die Lebensdauer des Investitionsguts abgestimmt sein)
- Rückzahlung: in Kapitalraten oder Pauschalraten
- Verzinsung: variabel, fix oder indikatorgebunden
Investitionskredite dienen der Finanzierung des Anlagevermögens (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen,Fahrzeuge, Büromöbel).
Der Betriebsmittelkredit ist das passende Finanzierungsinstrument zum Ankauf von Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, zur Vorfinanzierung von Kundenzahlungszielen und für die Ausnützung von Lieferantenskonti.
Dabei wird auf Ihrem Geschäftskonto ein Kreditrahmen aufgegeben, über den Sie während der vereinbarten Laufzeit unbürokratisch verfügen können.
Der Betriebsmittelkredit ist wiederholt ausnützbar, die Zinsen werden nur vom tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag berechnet.
Der Bankkredit wird auch weiterhin der zentrale Bestandteil der Unternehmensfinanzierung sein. Die Konditionsgestaltung orientiert sich dabei verstärkt an der Risikoeinschätzung. Je höher das Risiko, desto höher ist auch der Zinssatz, der für den Kredit verlangt wird. Innerhalb eines gewissen Rahmens kann dieser Tatsache durch die Besicherung des beantragten Kreditbetrages mit bankmäßig anerkannten Sicherheiten entgegengewirkt werden.
Tipp: Stimmen Sie die Höhe des Betriebsmittelkredits auf Ihren aktuellen Liquiditätsplan ab, um Über- oder Unterfinanzierungen zu vermeiden. Er sollte so gewählt werden, dass Sie am Markt flexibel agieren können, jedoch unnötige Kosten für nicht benötigte Finanzmittel vermeiden.