Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können mit dem Gewinnfreibetrag einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren. Besprechen Sie Ihre geplanten Investitionen rechtzeitig mit unseren Kundenbetreuer:innen. Beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung vom Einzelfall abhängig ist und zukünftigen gesetzlichen Änderungen unterliegen kann.