Unternehmer:innen und Freiberufler:innen können mit dem Gewinnfreibetrag einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, indem sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren. Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15 % des Unternehmensgewinns. Besprechen Sie Ihre geplanten Investitionen rechtzeitig mit unseren Kundenbetreuer:innen.