Neugründungsförderung für ExistenzgründerInnen –
wir informieren Sie über die passende Förderung
Bei der Unternehmensgründung kommen viele Ausgaben auf Sie zu. Doch der Staat unterstützt und entlastet Sie mit dem Neugründungs-Förderungsgesetz.
Holen Sie sich die Befreiung von
- Stempelgebühren
- Bundesverwaltungsabgaben
- Grunderwerbssteuer
- Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch
- Gesellschaftssteuer
- Börseumsatzsteuer
- und diversen Lohnabgaben
Tipp: Die Befreiung gilt auch für FreiberuflerInnen, die sich selbstständig machen.