
Staatlich geförderte Pensionsversicherung
sorgenfreie.prämienpension
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
Vorteile im Überblick
Bis zu 4,25 % staatliche Förderung auf Ihre Prämie
- keine Versicherungssteuer auf Ihre Prämie
garantierte lebenslange, steuerfreie Zusatzpension
Kapitalgarantie im Ablebensfall
Mindestrente garantiert
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Ihre Pension
steuerfrei ansparen und genießenFür 2026
4,25 % PrämienförderungDas entspricht
162,22 Euro wenn Sie bis zu 3.817,04 Euro einzahlen** Die Höhe der staatlichen Förderung wird jährlich neu festgesetzt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Für das Jahr 2026 beträgt die staatliche Förderung 4,25 % der im Jahr 2026 geleisteten Prämien, wobei die Höhe der geförderten jährlichen Einzahlung maximal 3.817,04 Euro beträgt. Gemäß Einkommensteuergesetz ist für den Erhalt der Förderung eine Erklärung der/des Steuerpflichtigen notwendig, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren auf eine Rückzahlung des aus den geleisteten Beiträgen resultierenden Anspruchs zu verzichten.
Die eingezahlten Prämien sind bei Auszahlung als lebenslange Pension (Verrentung) oder bei Kapitalabfindung bei Bezug der gesetzlichen Alters-, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension inklusive der staatlichen Förderungen garantiert. Im Todesfall während der Prämienzahlungsdauer sind die eingezahlten Prämien inklusive der staatlichen Förderung garantiert. Bei Unfalltod wird der garantierte Betrag um 50 % erhöht. Bitte beachten Sie die steuerlichen Konsequenzen bei einmaliger Auszahlung der Versicherungsleistung (Nachversteuerung der Kapitalerträge mit 27,5 %, Rückzahlung der Hälfte der staatlichen Förderung).
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*Dieses Set gibt es für Neuabschlüsse mit laufender Prämienzahlung in allen Tarifen einer kapitalbildenden Lebensversicherung, Unfallversicherung, einer Kranken-, Eigenheim-, Haushalts- oder Rechtschutzversicherung bei der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group vom 1. Jänner bis zum 30. September 2026, die von Erste Bank und Sparkassen vermittelt wurden (ausgenommen sind Einmalerläge, Pflegezusatzversicherungen, nachträgliche Einschlüsse von Zusatzversicherungen, sowie Bezugsumwandlung nach § 3/1/15 EstG). Solange der Vorrat reicht. Pro Person und Neuvertrag sowie App-Registrierung kann nur eine Sonnentor-Box ausgegeben werden. Eine Barablöse oder Kombination mit anderen Aktionen ist nicht möglich. Infos zu den Produkten, Nährwerte und Tipps finden Sie auf sonnentor.com.
Beratung und Unterstützung durch unsere Expert:innen
Telefonisch, online oder persönlich in einer unserer Filialen.
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Fragen & Antworten
Zur staatlich geförderten Pensionsvorsorge gehören spezielle Versicherungs- und Investmentfondsprodukte, die vom Staat mit zusätzlichen Prämien gefördert werden. Diese haben folgende Merkmale:
- 10-jährige Mindestbindungsfrist
- Garantie auf Einzahlungen (und staatliche Prämie)
- Bezug einer lebenslangen Rente, wenn die Ansparphase wie vereinbart eingehalten wurde.
- Die Einzahlungen müssen zu festgelegten Sätzen in Aktien angelegt werden.
Außerdem gibt es viele Steuererleichterungen. In der Ansparphase (während der Einzahlungen) fallen keine Kapitalertrags-, Einkommens-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern an. In der Auszahlungsphase (also beim Bezug der Rente) fällt keine Einkommenssteuer an.
Für die Pension privat vorzusorgen ist wichtiger und sinnvoller denn je. Eine private, lebenslange Zusatzrente ist neben der staatlichen und der betrieblichen Pensionsvorsorge eine wichtige Ergänzung, um in der Pension den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Je früher man damit anfängt – desto besser.
Die prämienbegünstige Zukunftsvorsorge wird folgendermaßen gefördert:
- staatliche Förderung
- keine Versicherungssteuer auf die Prämie
- das eingezahlte Kapital ist garantiert
- garantierte, lebenslange, steuerfreie Zusatzpension
Ja, eine vorzeitige Kündigung der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge ist frühestens nach 10 Jahren möglich – allerdings mit finanziellen Nachteilen (zB Rückzahlung der staatlichen Prämien, nachträgliche Versteuerung der Erträge, Verlust der Kapitalgarantie,…)
Versicherer ist: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Sparkasse Feldkirchen Sparkassenstraße 1a, 9560 Feldkirchen, (GISA-Zahl: 27507018, abrufbar unter Registernummer: https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister) übt die Tätigkeit eines vertraglich gebundenen Versicherungsagenten der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group als Nebengewerbe aus und vermittelt ausschließlich Produkte dieser Versicherung. Sie stützt ihren Rat nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung und erhält für vermittelte Versicherungsverträge Provisionen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind.