Sie möchte unbedingt Vorhänge, um die Nachbarn abzuschirmen. Er hingegen plant schon die erste Grillparty auf dem Balkon – und möchte alle im Haus einladen. Zusammenzuziehen ist spannend, lernt man dabei doch viele neue Dinge übereinander kennen. Spätestens jetzt wird es auch Zeit, über das Thema Geld in der Beziehung zu sprechen. Braucht man ein gemeinsames Konto? Oder die Finanzen doch lieber trennen? Bekanntermaßen ist Geld neben der geliebten Hausarbeit eine der Hauptursachen für Streit in der Beziehung. Für einen reibungslosen gemeinsamen Alltag empfiehlt es sich daher, das Thema Haushaltsgeld schon vor dem Übersiedlungstag zu besprechen. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir, wie einfach man die gemeinsamen Finanzen managen kann.
1. Ein Gemeinschaftskonto oder getrennte Konten?
Kreditrate, Kosten fürs Auto, Versicherungen oder Lebensmittel: Bei den vielen verschiedenen Ausgaben im gemeinsamen Haushalt kann man schnell den Überblick verlieren. Für zusammenlebende Paare ist daher ein sogenanntes Gemeinschafts- oder Partnerkonto sinnvoll. Dabei handelt es sich um ein gewöhnliches Bankkonto, das von zwei oder mehreren Personen genutzt wird. Der Vorteil ist, dass alle Ausgaben im gemeinsamen Haushalt über das gleiche Konto abgebucht werden. Durch regelmäßige Check-ins sehen dann alle Beteiligten, wo das Geld hingeht und wo eventuell Kosten gesenkt werden können.
Gemeinsames Konto schön und gut – aber wo bleibt die finanzielle Unabhängigkeit? Die muss nicht auf der Strecke bleiben. Die richtige Mischung sorgt sowohl für genügend Übersicht als auch für die gewohnte Privatsphäre: Ein Partnerkonto für die gemeinsamen Ausgaben im Haushalt und daneben behalten beide jeweils auch noch ein eigenes Konto für persönliche Ausgaben oder aufwendige Hobbys, wie Wellness oder Sportausrüstung. Zusätzlich kann man ein weiteres gemeinsames Konto eröffnen, auf dem man für größere Reisen, wie eine Weltreise, sparen kann.
“Mit einem gemeinsamen Konto zeigt man, dass man Verantwortung für gemeinsame Finanzen übernimmt und damit Kontrolle hat – und auch gleichzeitig das eigenes Geld, das man nicht einbringt, selbst verwalten und nach Belieben verwenden kann.”
“Mit einem gemeinsamen Konto zeigt man, dass man Verantwortung für gemeinsame Finanzen übernimmt und damit Kontrolle hat – und auch gleichzeitig das eigenes Geld, das man nicht einbringt, selbst verwalten und nach Belieben verwenden kann.”
2. Finanzielle Ziele in der Partnerschaft definieren
Der Überblick über das Haushaltsbudget ist wichtig. Ist man schon dabei, festzulegen, wie das Geld eingeteilt werden soll, packt man am besten auch gleich die Gelegenheit beim Schopf und überlegt sich gemeinsame finanzielle Ziele. Das kann zum Beispiel der nächste Urlaub oder ein Wunschmöbelstück sein. Wer schlussendlich wie viel auf das Partnerkonto einzahlt, muss jedes Paar individuell entscheiden. In manchen Partnerschaften zahlen beide den gleichen Betrag ein, in anderen wird ein Anteil je nach Höhe des persönlichen Einkommens eingezahlt.
Auch bei einem gemeinsamen Konto sollte man die 50/30/20-Methode anwenden. Sie ist einer der einfachsten Wege, wie man ein monatliches Budget einteilen kann:
Entscheiden: Das Paar legt fest, welche Ausgaben gemeinsam bezahlt werden.
Einzahlen: Es wird vereinbart, wie viel man auf das gemeinsame Konto einzahlt.
Reservieren: Der Betrag steht fest? Super. Von diesem wird zuerst die Hälfte (50 %) für Fixkosten reserviert. Fixkosten sind regelmäßige monatliche Kosten – dazu zählen zum Beispiel Miete, Gas, Strom oder Internet.
Genießen: 30 % des Betrages können für die Freizeit angedacht werden – auswärts essen, gemeinsame Hobbys wie Videospiele und Ähnliches.
Sparen: 20 % des Betrages werden gespart. So kann ein Notgroschen für eine kaputte Waschmaschine oder eine gemeinsame Reise entstehen.
Tipp: Für den Notgroschen kann ein eigenes Konto angelegt werden.
“Über Geld in der Beziehung reden ist schwierig? Das Eis brechen kann man zum Beispiel, indem man zum Thema Finanzen und Vermögensbildung ein Buch oder eine Broschüre liest, einen Kurs besucht oder Informationen aus dem Internet hinterfragt. So versteht man seine eigenen und auch die gemeinsamen Finanzen besser. Das ist besser, als unterstellt zu bekommen, dass es in der Beziehung an Vertrauen mangelt oder Kontrolle ausgeübt werden könnte.”
“Über Geld in der Beziehung reden ist schwierig? Das Eis brechen kann man zum Beispiel, indem man zum Thema Finanzen und Vermögensbildung ein Buch oder eine Broschüre liest, einen Kurs besucht oder Informationen aus dem Internet hinterfragt. So versteht man seine eigenen und auch die gemeinsamen Finanzen besser. Das ist besser, als unterstellt zu bekommen, dass es in der Beziehung an Vertrauen mangelt oder Kontrolle ausgeübt werden könnte.”
3. Über Geld sprechen
Über Geld in der Partnerschaft reden? Unbedingt! Ein gemeinsames Konto fördert die positive Kommunikation über Geld. Sprechen Paare regelmäßig offen über Geldthemen und gemeinsame finanzielle Ziele, gibt es weniger Diskussionen und Streit ums Geld. Gut wäre, wenn alle über die gemeinsamen Ausgaben informiert sind – und nicht nur eine Person in der Beziehung die Geldthemen regelt.
Checkliste zum gemeinsamen Beantworten:
Wie wollen wir unser Haushaltsbudget im Blick behalten: digital oder analog?
In welchen Zeitabständen möchten wir uns zusammensetzen, um die Finanzen zu besprechen? Hier bietet sich ein fixer “Finanztag” im Monat an.
Bis zu welcher Betragshöhe kann jede:r von uns eine Überweisung vom Haushaltskonto tätigen, ohne den anderen zu fragen?
Wie viel zahlen wir in eine Pensionsvorsorge für beide ein, wenn wir bei Kinderwunsch in der Karenzzeit weniger Geld zur Verfügung haben?
Was passiert, wenn eine:r von uns arbeitslos oder krank wird? Wie möchten wir für unerwartete Situationen einen Notgroschen anlegen?
4. Mögliche Trennung bedenken
Niemand spricht gerne über den Fall einer Trennung. Doch auch dieses Thema sollte schon auf den Tisch kommen, bevor man zusammenzieht. Wer die Katze und wer die Möbel bekommt, ist schon vereinbart? Ein guter erster Schritt. Geht es ans Finanzielle, sollten jedenfalls auch folgende Fragen gestellt werden:
- Wer zieht im Falle einer Trennung aus der Wohnung aus?
- Was passiert mit der Kaution für die gemeinsame Wohnung?
- Wird ein gemeinsames Konto in ein Einzelkonto umgewandelt oder geschlossen?
Im Fall einer Trennung bei Beziehungsende müssen beide zustimmen, dass das Gemeinschaftskonto entweder in ein Einzelkonto umgewandelt oder geschlossen wird. Im Todesfall wird das auf beide lautende Konto nicht gesperrt. Es wird jedoch in der Notarsbeauskunftung auf die Mitinhaberschaft des Verstorbenen zum Gemeinschaftskonto gesondert hingewiesen. Kauft man gemeinsam eine Immobilie im Eigentum oder nimmt als Paar einen Kredit auf, sollte unbedingt eine Vereinbarung aufgesetzt werden, die vor Gericht Bestand hat.
Bei einer Trennung braucht man auch Nachweise, wer welche Eingänge auf dem Haushaltskonto getätigt hat, um zu sehen, in welcher Höhe Beiträge zur Lebensführung geleistet wurden. Auch bei Eingängen mit hohen Beträgen, die als Schenkung zwischen Kontoinhaber:innen gelten können, gilt es, aufzupassen: Schenkungen, die eine Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind beim Finanzamt meldepflichtig.
“Bei einer Trennung kann ich das Konto nicht ohne Zustimmung und Unterschrift der Partner:in auflösen. Es ist daher sinnvoll und anzuraten, ein gemeinsames Konto nur auf Habenbasis ohne Überziehungsmöglichkeit einzurichten und nicht als Sparkonto mit hohen Beträgen zu führen. Es soll dazu dienen, laufende Kosten und Fixkosten zu begleichen.”
“Bei einer Trennung kann ich das Konto nicht ohne Zustimmung und Unterschrift der Partner:in auflösen. Es ist daher sinnvoll und anzuraten, ein gemeinsames Konto nur auf Habenbasis ohne Überziehungsmöglichkeit einzurichten und nicht als Sparkonto mit hohen Beträgen zu führen. Es soll dazu dienen, laufende Kosten und Fixkosten zu begleichen.”
Häufige Fragen zum Gemeinschaftskonto
Möchte man ein Partnerkonto eröffnen, gibt es 2 Möglichkeiten: Ein bestehendes Konto bekommt eine weitere Kontoinhaber:in oder es wird ein neues Gemeinschaftskonto abgeschlossen. Ein Gemeinschaftskonto bei der Erste Bank oder einer Sparkassen zu eröffnen, ist derzeit in fast allen Filialen möglich, jedoch noch nicht online. Beim Banktermin für die Eröffnung des gemeinsamen Kontos müssen beide Partner:innen jeweils ein offizielles Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) vorweisen und verschiedene Angaben machen.
Da ein gemeinsames Konto auf beide Kontoinhaber:innen lautet, gehört ein Guthaben auf dem gemeinsamen Konto beiden (allen). Genauso sind Inhaber:innen zu gleichen Teilen für Schulden verantwortlich, die durch eine Überziehung des Kontos entstanden sind. Im unangenehmen Fall einer Exekution – der Eintreibung von Geldforderungen durch Gläubiger – kann zum Beispiel auf ein gemeinsames Konto zugegriffen werden. Gibt es also Schulden aus der Zeit vor der Partnerschaft oder können sich die Partner:innen nicht auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld einigen, sind getrennte Konten die bessere Wahl.
Das Gemeinschaftskonto kann ganz einfach in der Filiale geschlossen werden. Dazu wird jedenfalls das Einverständnis und die Unterschrift aller Kontoinhaber:innen für die Auflösung benötigt. Vor der Schließung sollten alle Vertragspartner, wie beispielsweise der Stromanbieter, über die neue Kontonummer informiert werden.
Fazit
Mit einem Gemeinschaftskonto werden die Finanzen für den gemeinsamen Haushalt auch Beziehungssache. Das fördert eine offene und ehrliche Kommunikation über das gemeinsame Geld und mögliche finanzielle Ziele. Solche klaren Vereinbarungen in der Partnerschaft zeugen schlussendlich von Vertrauen, Respekt und Gemeinsamkeit.
Weiterführende Infos
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