Gemeinwohl-Initiative der Sparkasse Feldkirch

Projektideen willkommen:

  • Bis zu 500.000 Euro pro Jahr Förderrahmen
  • Im Einzugsgebiet der Sparkasse Feldkirch: gemeinnützige Projekte mit Wirkung vor Ort
  • Unabhängiges Gemeinnützigkeitsgremium entscheidet nach klaren Kriterien
  • Einreichung startet am 1. März

Die Sparkasse Feldkirch ist wirtschaftlich solide aufgestellt. Das ist das Ergebnis von Vertrauen: von Kund:innen, engagierten Mitarbeitenden und einer Region, die seit Generationen zusammenhält. Aus diesem Erfolg entsteht Spielraum – und daraus Verantwortung.

Mit der Gemeinwohl-Initiative stellt die Sparkasse Feldkirch jährlich bis zu 500.000 Euro für Projekte zur Verfügung, die den Bezirk Feldkirch stärken. Ziel ist, Vorhaben zu ermöglichen, die Menschen verbinden, Chancen eröffnen und das Miteinander im Alltag spürbar verbessern.

Adressiert sind vor allem Vereine und gemeinnützige Institutionen, sowie von der Jugend getragene Initiativen die Projekte in der Region umsetzen.

Was die Gemeinwohl-Initiative möglich macht

Die Gemeinwohl-Initiative ist ein jährliches Förderprogramm der Sparkasse Feldkirch für gemeinnützige Projekte im Bezirk Feldkirch. Sie bringt gute Ideen dorthin, wo sie Wirkung entfalten: in Vereine und gemeinnützige Institutionen, sowie von der Jugend getragene Initiativen die Projekte in der Region umsetzen. Gefördert werden Projekte, die das Leben vor Ort spürbar verbessern – durch mehr Zusammenhalt, bessere Chancen und ein starkes Miteinander. Dazu gehören der Ausbau und Erhalt lokaler Infrastruktur sowie die gezielte Stärkung des Ehrenamtes.

Damit Förderung nicht vom Zufall abhängt, ist der Rahmen klar: Ein unabhängiges Gemeinnützigkeitsgremium entscheidet auf Basis transparenter Kriterien. So bekommen Projekte den Rückenwind, der aus einer Idee ein tragfähiges Vorhaben macht – pragmatisch, regional verankert und mit Blick auf nachhaltige Wirkung.

Im Fokus stehen Projekte, die

Wirkung, die bleibt: ein gemeinsames Wort der Vorstände

„Wenn Budgets knapper werden, geraten oft jene Projekte unter Druck, die für Zusammenhalt und Chancen in der Region wichtig sind. Mit der Gemeinwohl-Initiative sorgt die Sparkasse Feldkirch für zusätzlichen Rückenwind – verlässlich und regional verankert.“

Hermann Bachmann und Daniel Mierer, Vorstandsdirektoren der Sparkasse Feldkirch

Gemeinwohl: seit 1842 Teil des Auftrags – heute neu übersetzt

Der Gründungsgedanke der Sparkasse war von Beginn an mehr als „Bankgeschäft“. In einer Zeit, in der es kaum sichere Möglichkeiten zur Vorsorge gab, sollten Sparkassen Sparen ermöglichen, Sicherheit geben und wirtschaftliche Stabilität fördern – gerade für Menschen mit wenig finanziellen Spielräumen. Auch in Vorarlberg wurde diese Idee früh als öffentliche Aufgabe verstanden; in Feldkirch mündete sie in eine Gründungsversammlung im Rathaus am 12. November 1840. Nach der behördlichen Genehmigung am 26. September 1842 nahm die Sparkasse Feldkirch am 1. November 1842 ihren Betrieb auf.

Die Sparkasse Feldkirch ist bis heute eine Vereinssparkasse – und damit eigentümerlos. Das heißt: Es gibt keine privaten Eigentümer, an die Gewinne ausgeschüttet werden. Erträge werden einerseits zur Stärkung der Bank verwendet, andererseits fließt ein wesentlicher Teil als gemeinwohlorientierter Beitrag wieder in die Region zurück – als langfristiges Engagement für den Bezirk Feldkirch.

Warum dieser Weg bewusst gewählt wurde? Weil er eine klare Logik hat: Was in der Region erwirtschaftet wird, soll in der Region wirken – solide in der Bank und sichtbar im Gemeinwohl. Und gerade in Zeiten, in denen öffentliche Fördermittel knapper werden, entsteht daraus ein zusätzlicher, verlässlicher Beitrag: Die Gemeinwohl-Initiative setzt diesen historischen Auftrag in zeitgemäßer Form fort – strukturiert, transparent und mit Fokus auf Wirkung im Bezirk Feldkirch.

Was wird gefördert?

Grundkriterien

Gefördert werden Projekte, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Gemeinnütziger Zweck und erkennbarer Nutzen für die Allgemeinheit
  • Regionale Wirkung im Einzugsgebiet der Sparkasse Feldkirch
  • Umsetzung durch eine Organisation (z. B. Verein, Gemeinde, Institution)
  • Schlüssiges Konzept: Ziel, Zeitplan, Budget und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar
  • Passung zu den Förderbereichen (siehe rechts)

Förderbereiche

  • Soziale Gerechtigkeit
  • Ökologische Nachhaltigkeit
  • Demokratische Teilhabe
  • Solidarität und Zusammenhalt
  • Wirtschaftliche Verantwortung
  • Bildung und kulturelle Teilhabe

Was wird nicht gefördert?

Damit der Fokus klar bleibt, werden keine Projekte gefördert, die vor allem

  • rein wirtschaftliche/kommerzielle Zwecke verfolgen
  • oder keinen gemeinnützigen Projektcharakter haben (z. B. reine Vorleistungen ohne konkrete Umsetzungsperspektive)
  • oder Konsumausgaben betreffen.

Der Förderprozess im Überblick

Ein fairer Prozess braucht klare Schritte. Geplant sind:

Transparenz ist Teil des Konzepts: Kriterien, geförderte Projekte und Mittelverwendung sollen nachvollziehbar sein. 

Projekteinreichung

Ab dem 1. März können Projekte eingereicht werden. Die verbleibende Zeit kann genutzt werden um Ideen gründlich vorzubereiten – damit aus guten Gedanken starke Projekte entstehen. 

Bald geht’s los – dieser Bereich wird laufend aktualisiert.

Fragen und Antworten