Dein Wohntraum ist
meine Challenge
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Bereits seit über einem Jahrzehnt steigen die Preise am heimischen Immoblienmarkt in früher noch undenkbare Sphären auf. Um diese Preisdynamik zu entschärfen hat der Gesetzgeber neue Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaufinanzierungen geschaffen.
2 %-Startbonus fürs erste Eigenheim
Gesetzliche Voraussetzungen
20 % Eigenkapitalquote
Von der Gesamtsumme Ihres Vorhabens müssen Sie gesetzlich mindestens 10 % als Eigenkapital oder Sicherstellung einbringen. Dazu kommen noch rund 10 % Nebenkosten. Diese sollten gänzlich aus Eigenmitteln finanzierbar sein. In Summe müssen daher mindestens 20 % der Gesamtsumme Ihres Vorhabens inklusive Nebenkosten als Eigenmittel zur Verfügung stehen. Ein Beispiel: Bei Kosten von 400.000 Euro inklusive Nebenkosten sind das also mindestens 80.000 Euro Eigenkapital.
35 Jahre Kreditlaufzeit
Die maximale Rückzahlungsdauer des Kredits liegt bei 35 Jahren.
40 % Kreditrate vom Haushaltsnettoeinkommen
Die regelmäßigen Ratenzahlungen dürfen inklusive Zinsen in Summe 40 % des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten. Basis dafür ist eine Berechnung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Veränderungen, etwa eine Eltern- oder Pflegekarenz. Ein Beispiel: Bei 3.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen darf die Kreditrate nicht höher sein als 1.200 Euro.
Mit der richtigen Planung: Wir begleiten dich auf deinem Weg zu deiner Traumimmobilie
Für viele - vor allem junge - Menschen wird dadurch der Weg zum Eigenheim in Zukunft steiniger. Mit der richtigen Planung und guter Beratung gibt es dennoch Lösungen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Wohnbauspezialisten der Sparkasse Feldkirch und der s Wohnbank begleiten dich auf dem Weg zu deiner Traumimmobilie!
Dein Wohntraum ist unsere Challenge
Auch nach Veröffentlichung der neuen Verordnung ist es für uns nicht unmöglich deinen Wohntraum zu erfüllen. Lass dich beraten - individuell, ehrlich und unverbindlich. Wir finden gemeinsam den richtigen Weg und die passende Lösung –
13x vor Ort in unseren Filialen oder in der s Wohnbank!
Adresse
s Wohnbank
Kreuzgasse 2
6800 Feldkirch
Telefon: 05 0100 - 43619
Telefax: 05 0100 9 - 43619
E-Mail: wohnbank@feldkirch.sparkasse.at
Öffnungszeiten
Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag 7 - 19 Uhr nach Terminvereinbarung unter Telefon 05 0100 - 43619
Wohntraum finanzieren
Vor dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist viel zu klären. Im Video beantworten wir folgende Fragen:
Können Sie sich Ihre Wunschimmobilie leisten?
Welche Nebenkosten fallen zusätzlich zum Kaufpreis an?
Welche Finanzierungsart ist ideal?
Worauf müssen Sie bei den Zinsen achten?
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Beratungstermin?
Persönliche Voraussetzungen
Ein Kredit, den Sie sich leisten können
Wie hoch darf Ihre Kreditrate sein, um Sie finanziell nicht zu überfordern? Verschaffen Sie sich einen finanziellen Überblick und stellen Sie in einer Haushaltsrechnung Ihre regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Beachten Sie auch Nebenkosten und mögliche Förderungen.
Persönliche Unterlagen
Vor der Kreditzusage benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen, etwa eine Haushaltsrechnung, Einkommensnachweise und Infos über Ihr Vorhaben. Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick.
Ihren Kredit absichern
Ungeplante Ereignisse wie Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit könnten die Rückzahlung Ihres Kredits gefährden und Ihre Finanzierung aus dem Gleichgewicht bringen. Doch dagegen können Sie sich absichern. Wir informieren Sie gern über die Möglichkeiten der Kreditabsicherung.
Nützliche Links und Downloads zur Wohnfinanzierung
Links
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Fragen und Antworten
- Grundbücherliche Eintragung
- Weitere mögliche Sicherheiten
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
Diese haften wie die Finanzierungsnehmer:in selbst für sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dem Finanzierungsverhältnis entstehen. Mitkredit- oder Mitdarlehensnehmer:innen ziehen üblicherweise aus den ausbezahlten Finanzierungsmitteln einen eigenen Nutzen und haften gleichermaßen für die Rückzahlung der Finanzierung.
- Bürge- und Zahlerhaftung
Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen und können je nach Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrags bei Fälligkeit von Forderungen aus der Finanzierung in Anspruch genommen werden.
- Verpfändung
Etwa von Gehaltsansprüchen, Sparbüchern, Wertpapieren, Handelsgoldmünzen.
- Abtretung Genossenschaftsanteile
Verpfändet werden die Forderungen gegenüber einer Wohnbaugenossenschaft (= eingezahlte Genossenschaftsanteile). Die Besicherung kann in stiller oder offener Form erfolgen. - Versicherungsverpfändung oder -vinkulierung
Bei einer Verpfändung zahlt die Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nur an den Pfandgläubiger aus. Im Falle einer Vinkulierung verpflichtet sich die Versicherung, im Schadensfall Zahlungen nur mit Zustimmung des Finanzierungsgebers durchzuführen.
- Weitere Finanzierungsnehmer:innen
- Er- und Ablebensversicherungen, Unfallversicherungen
Dienen zur Abdeckung der Finanzierung bei Er- und/oder Ableben oder bei einem Unfall der Versicherungsnehmer:innen. - Kreditrestschuldversicherung
Dient zur Abdeckung der Finanzierung bei Tod der Schuldner:innen, je nach Ausgestaltung der Versicherung auch bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit etc. - Feuerversicherung
Ist verpflichtend bei Verpfändung von verbauten Liegenschaften.
Einen Wohnkredit können Sie bei einem Beratungsgespräch aufnehmen. Bitte bringen Sie alle Infos und Unterlagen mit, die Sie haben. Alles weitere besprechen unsere Expert:innen mit Ihnen. Lesen Sie hier, was Sie vor Ihrem Vorhaben beachten sollten.
Sie können einen Wohnkredit aufnehmen, um ein Eigenheim zu kaufen, zu bauen oder zu sanieren – auch wenn Sie über ein gewisses Startkapital verfügen, aber noch zusätzliche Mittel benötigen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser Angebot an Krediten.
Je nach Finanzierungsform bestehen unterschiedliche Grenzen für die Höhe des Kreditbetrags. Beim Wohnkredit mit Hypothek richtet sich der maximale Kreditbetrag nach Ihren persönlichen Möglichkeiten. Das Bauspardarlehen ist auf 240.000 Euro pro Person begrenzt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser Angebot an Krediten.
Ja, Sie können die Rate mit unserem Wohnkredit-Rechner bequem online berechnen.
Für einen Wohnkredit oder eine Baufinanzierung müssen Sie künftig mindestens 20 % der Gesamtkosten inklusive Nebenkosten als Eigenmittel einbringen können. Unter anderem hängt Ihre Kreditrate von der Höhe Ihres Eigenkapitals ab.
Damit Ihre geplante Finanzierung langfristig leistbar ist, ermitteln wir Ihr Einkommen, Ihre Ausgaben und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu benötigen wir vollständige Unterlagen von Ihnen. Bitte verschaffen Sie sich einen Überblick über alles, was zu beachten ist.
Die Auszahlung erfolgt nach Klärung aller offenen Fragen direkt auf das Treuhandkonto – oder auf jenes Konto, das im Kreditvertrag vereinbart wurde.
Ein besonderes Merkmal der Wohnimmobilienkredite ist die grundbücherliche Belastung der finanzierten Liegenschaft mit einer Hypothek (etwa Baugrund, Haus oder Eigentumswohnung). Die Hypothek ist ein Pfandrecht auf einer Liegenschaft, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient dem Kreditgeber als Sicherheit für Ihre Finanzierung(en). Wenn alles zurückgezahlt ist, können Sie die Hypothek wieder löschen.
Folgende Versicherungen werden üblicherweise zur Sicherstellung der Finanzierung verpfändet oder vinkuliert:
Ausländische Sicherheiten akzeptieren wir nach individueller Prüfung.